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LuftverkehrWird die Menge der kostenlosen Zuteilung durch den reduzierten Anwendungsbereich in den Jahren 2013 bis 2023 angepasst?

LV 035Antwort

Ja.

Auf Basis der Tonnenkilometerdaten aus dem Jahr 2010 wurde unter Berücksichtigung des reduzierten geografischen Anwendungsbereiches gemäß Verordnungen (EU) Nummer 421/2014 und (EU) Nummer 2017/2392 und des ursprünglichen Benchmarks eine „neue“ beziehungsweise reduzierte Zuteilungsmenge für die Jahre 2013 bis 2020 berechnet.

Aufgrund der Verknüpfung des Europäisches Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) mit dem Schweizer Emissionshandelssystem (CH-ETS) zum 01.01.2020 sowie des Austritts des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (EU) zum 31.12.2020 mit Inkrafttreten eines anschließenden Handelsabkommens zum 01.01.2021 hat sich der reduzierte Anwendungsbereich aber jeweils geändert (vergleiche auch Antwort LV005) und es mussten angepasste Zuteilungsmengen berechnet werden.

Ab dem 01.01.2021 wird auf die gekürzte Menge des Jahres 2020 zusätzlich jedes Jahr der lineare Kürzungsfaktor gemäß Artikel 9 der Emissionshandelsrichtlinie angewendet. Der Kürzungsfaktor ist ein konstanter absoluter Wert, der 2,2 Prozent der individuellen jährlichen Zuteilung eines Betreibers des Jahres 2020 entspricht.

Berechtigungen, welche infolge dieser Neuberechnung nicht zugeteilt werden, werden gelöscht und nicht zum Beispiel zusätzlich versteigert oder zurückgehalten.

23.11.2021

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