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LuftverkehrWelche Schätzinstrumente können bei Nutzung des vereinfachten Verfahrens zur Bestimmung des Treibstoffverbrauchs verwendet werden?

LV 010Antwort

Alle Luftfahrzeugbetreiber (gewerbliche und nicht-gewerbliche), die der Emissionshandelspflicht unterliegen und ein vereinfachtes Verfahren anwenden dürfen (Definition siehe Antwort LV 033), können in der Emissionsberichtserstattung von einem entsprechenden Instrument zur Ermittlung des Treibstoffverbrauchs Gebrauch machen und ihre CO2-Emissionen schätzen. Die jeweiligen Instrumente dürfen nur verwendet werden, wenn sie von der Europäischen-Kommission genehmigt wurden. Die genehmigten Instrumente müssen in ihrer jeweils gültigen Version verwendet werden.

Die Europäische-Kommission hat das so genannte SET (Small Emitters Tool) für die Anwendung im Europäischen-Emissionshandel genehmigt (siehe Verordnung (EU) Nummer 606/2010 vom 09.07.2010). Entwickelt wurde das Instrument von Eurocontrol, der Europäischen Organisation für die Sicherheit der Luftfahrt. Das Instrument und eine Beschreibung finden Sie kostenlos auf der Internetseite von Eurocontrol. Dort können Sie sich auch registrieren, um bei Erscheinen einer neuen Version des Small Emitters Tools automatisch informiert zu werden. Bei der Emissionsberichterstattung ist darauf zu achten, immer die aktuelle Version für das entsprechende Berichtsjahr zu verwenden.

Eine weitere Möglichkeit für die Nutzung des vereinfachten Verfahrens bietet die Support Facility von Eurocontrol. Hierzu müssen Luftfahrzeugbetreiber sich einen Zugang einrichten und der Emissionsbericht muss vollständig mit Daten aus der Support Facility von Eurocontrol erstellt werden. Bei Verwendung dieses Verfahrens kann auf das Verifizieren des Emissionsberichtes verzichtet werden (siehe Antwort LV 038).  Ein Verwenden des Small Emitters Tools reicht nicht aus, um auf das Verifizieren verzichten zu können. In diesem Fall muss der Emissionsbericht weiterhin von einer Prüfstelle verifiziert werden.

23.11.2021

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