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KlimaschutzprojekteWie kann die Ausstellung von UER-Nachweisen veranlasst werden?

074Antwort

Die Ausstellung von UER-Nachweisen wird binnen vier Wochen von uns freigeschaltet, nachdem folgende Unterlagen bei uns eingegangen sind:

  1. Veranlassung der Ausstellung über das UER-Register
  2. Eingang des Verifizierungsberichts und des zugrunde liegenden Überwachungsberichts
  3. Postalischer Eingang der Sicherheitsleistung im Original

Bitte beachten Sie, dass die Frist von vier Wochen erst beginnt, wenn alle notwendigen Dokumente ordnungsgemäß vorgelegt worden sind.

Weitere Informationen:

  1. Veranlassung der Ausschüttung über das UER-Register
    Der Projektträger kann die Ausschüttung von UER-Nachweisen in seinem Konto im UER-Register über ein Formular veranlassen. Dabei müssen insbesondere die Menge der erzielten Upstream Emissionsminderungen angegeben werden und der Verifizierungszeitraum. Weiterhin müssen die § 19 Abs. 2 UERV vorgesehenen Erklärungen abgegeben werden. Diese Angaben werden elektronisch über das UER-Register erfasst.
  2. Verifizierungsbericht und zugrundeliegender Überwachungsbericht
    Der Verifizierungsbericht und der zugrunde liegende Überwachungsbericht müssen von der Prüfstelle bei uns eingereicht werden. Der Verifizierungsbericht muss eine schriftliche Bestätigung enthalten, dass die Projekttätigkeit innerhalb des Verifizierungszeitraum zu den verifizierten Upstream-Emissionsminderungen geführt hat. Für Upstream-Emissionsminderungen, die ab dem Jahr 2021 erfolgt sind, muss die Verifizierungsstelle uns gegenüber zudem bestätigen, dass diese Minderungen nicht gleichzeig auf die vom Gastgeberstaat oder von Drittstaaten übernommenen national festgelegten Emissionsminderungsbeiträgen nach dem Übereinkommen von Paris angerechnet werden.
    Die Berichte können deshalb über die VPS an uns versandt werden. Bitte verwenden Sie dazu den Nachrichtentyp „UERV-Verifikationsbericht“. Die Nachricht muss mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den unten verlinkten Seiten.
    Alternativ kann das Verifizierungsvotum mit eindeutigem Bezug zum Verifizierungsbericht auch vom Verifizierungsbericht gesondert händisch unterschrieben werden und per Fax oder Post an uns gesendet werden. Die beiden Berichte können dann per einfacher E-Mail an uerv-info@uba.de gesendet werden.
  3. Sicherheitsleistung
    Zudem muss die Sicherheit nach § 14 UERV geleistet werden. Nur wenn das unterschriebene Originaldokument der Bankbürgschaft beim uns eingegangen ist, kann die Ausschüttung von UER-Nachweisen freigeschaltet werden. Die Bürgschaftsurkunde muss dazu postalisch an folgende Adresse gesendet werden:

    Umweltbundesamt
    Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

    City Campus - Haus 3, Eingang 3A
    Buchholzweg 8
    13627 Berlin

    Zu den Mindestanforderungen an die Sicherheitsleistung sowie zu den Fragen wann sie zurückgegeben und wann verwertet wird, finden Sie weitere Hinweise auf den verlinkten Seiten.

02.03.2021

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