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Nationaler Emissionshandel: Carbon Leakage: Information über aktuellen Stand zur Bescheidung und Überprüfung der Bankverbindung

22.11.2022 - Ausgabe 37/2022
 

Liebe Leser*innen,

gemäß § 27 BECV erfolgt die Bescheidung der Anträge im Rahmen des Carbon-Leakage-Kompensationsverfahrens erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung der "Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV))" durch die Europäische Kommission. Diese steht zum aktuellen Zeitpunkt noch aus.

Unterdessen ist die Prüfung der Anträge weit vorangeschritten, es sind jedoch noch nicht alle Anträge abschließend geprüft. Daher können wir nicht ausschließen, dass Sie noch Nachforderungen zur weiteren Aufklärung erhalten. Wir bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge abzusehen.

Überprüfung der Bankverbindung/Kontodaten

Um eine reibungslose Auszahlung zu gewährleisten, prüfen Sie bitte, ob die im Antrag angegebenen Kontodaten aktuell sind. Änderungen der Bankverbindung teilen Sie uns bitte umgehend mit einer signierten Nachricht per VPS mit.

 
 

Weitere Informationen