Deutsche Emissionshandelsstelle

Glossar

Deutschsprachiges Glossar

DAU

Die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zertifiziert Prüfstellen, die ihre Leistungen im Europäischen Emissionshandel in Deutschland anbieten. Bei der DAU können sich natürliche Personen (Einzelunternehmer beziehungsweise Freiberufler) als Prüfstelle anerkennen lassen.

Zum Thema

de minimis

EU-ETS: Im europäischen Emissionshandel wird der Begriff in der Monitoring-Verordnung 601/2012/EU definiert und meint dabei kleine Stoffströme. Für diese kann der Betreiber bei der Überwachung und Berichterstattung statt des von der Verordnung vorgegebenen Ebenenkonzepts, vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständige Behörde, eine ebenenunabhängige Schätzmethode anwenden.

Monitoring-Verordnung

Dekarbonisierung

Die Abkehr von der Nutzung kohlenstoffhaltiger Energieträger, insbesondere in der Energiewirtschaft, bezeichnet man als Dekarbonisierung. Sie ist damit eine zentrales Ziel des Klimaschutzes.

Alternativ

Designated National Authority (DNA)

Die Designated National Authority (DNA) ist die nationale Behörde für die Genehmigung von Clean Development Mechanism-Projekten (CDM-Projekten) nach den Regeln der UNFCCC. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Alternativ

Designated Operational Entity (DOE)

Kyoto-Protokoll: Unabhängige Prüfinstitution, die vom Clean Development Mechanism-Exekutivrat akkreditiert ist und Klimaschutzprojekte prüft. Sie validiert Kompensationsprojekte und verifiziert Emissionsminderungen.

Alternativ

Dienstfahrten

Dienstfahrten sind Fahrten im Rahmen der üblichen Aufgabenwahrnehmung, beispielsweise Einsatzfahrten oder auch Vollzugsfahrten der Bundespolizei.

Dienstreisen

Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte, beispielsweise zur Teilnahme an einem Workshop.

direkte Emissionen

Emissionen aus den Herstellungsverfahren für Waren, einschließlich der Emissionen aus der Erzeugung von während der Warenherstellung verbrauchter Wärme und Kälte, unabhängig vom Ort der Wärme- oder Kälteerzeugung

Alternativ

Drittstaaten

Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union (EU) sind oder die keine Vertragspartner bei internationalen Verträgen sind beziehungsweise keiner internationalen Organisationen angehören, bezeichnet man als Drittstaaten.

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