Deutsche Emissionshandelsstelle

Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Abflugplatz

Abflugplatz ist der Flugplatz, an dem ein Flug beginnt. Der Flug muss eine Luftverkehrstätigkeit gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG darstellen.

Alternativ

Abgabe

EU-ETS: Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber müssen für ihre Treibhausgasemissionen im Europäischen Emissionshandel eine entsprechende Anzahl an Berechtigungen abgeben. Dies geschieht mit dem Transaktionstyp „Abgabe von Berechtigungen“. Grundlage für die Anzahl der abzugebenden Berechtigungen ist der von der Prüfstelle verifizierte Emissionsbericht. Die kontobevollmächtigte Personen müssen bis spätestens 30.04. des Folgejahres die Abgabetransaktion im Unionsregister veranlassen.

nEHS: Verantwortliche im nationalen Emissionshandel bzw. deren kontobevollmächtigten Personen im nEHS-Register müssen jeweils bis zum 30.09. des Folgejahres eine Abgabetransaktion im nEHS-Register mit nEHS-Zertifikaten in Höhe ihrer Vorjahresemissionen vornehmen.

Zum Thema

Alias

Der Alias ist das eindeutige Identifikationsmerkmal für die Benutzer des Formular-Management-Systems (FMS). Man braucht ihn, um das Bearbeitungsrecht weiterzugeben. Da der Anmeldename Bestandteil der Benutzerkennung ist, sollte der Alias aus Sicherheitsgründen nicht mit dem Anmeldenamen übereinstimmen.

Alternativ

Allokation

EU-ETS: Auch Zuteilung genannt. Die Verteilung beschränkter Ressourcen an potentielle Verwender*innen wird Allokation genannt. Im EU-Emissionshandel wird darunter die Zuteilung und Ausgabe der kostenlosen Berechtigungen an die emissionshandelspflichtigen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber verstanden. Ein Anteil der erzeugten Berechtigungen wird auch in Europa auktioniert.

Alternativ

Anhang-1-Tätigkeiten

Eine Liste von Tätigkeiten und Schwellenwerten im Anhang 1 des geänderten Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) legt fest, welche Anlagen im Europäischen Emissionshandelssystem berücksichtigt werden.

Alternativ

Ankunftsflugplatz

Ankunftsflugplatz ist der Flugplatz, an dem ein Flug endet. Der Flug muss eine Luftverkehrstätigkeit gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG darstellen.

Alternativ

Zum Thema

Anlage

Eine Anlage im Sinne des Emissionshandels verfügt immer über eine eigenständige Betriebsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Anlagengrenzen werden dabei durch eine Genehmigung nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) oder eine eigenständige Emissionsgenehmigung nach § 4 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) festgelegt.

Zum Thema

Anlagenbetreiber

EU-ETS: Eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die die unmittelbare Entscheidungsgewalt über eine Anlage innehat und dabei die wirtschaftlichen Risiken trägt.

Alternativ

Annex-B-Länder

Kyoto-Protokoll: Annex-B-Länder werden die Länder genannt, die sich im Kyoto-Protokoll von 1997 auf ein konkretes Ziel geeinigt haben, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Begriff „Annex-B“ geht auf die Auflistung der Länder im Anhang B des Kyoto-Protokolls zurück. Dazu gehören alle Annex-I-Länder der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) (UNFCCC) außer die Türkei und Weißrussland. Seit dem Übereinkommen von Paris 2015 wird nicht mehr zwischen Annex-B und Annex-I-Ländern, die beide auch Industrieländer genannt werden, unterschieden.

Alternativ

Annex-I-Länder

Kyoto-Protokoll: Annex-I bezieht sich auf den Anhang I der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) (UNFCCC) von 1992. Im Annex-I sind alle Länder aufgelistet, die in der Klimarahmenkonvention eine Selbstverpflichtung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen übernommen haben. Auf der Liste stehen alle Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)-Länder (außer Südkorea und Mexiko) sowie alle osteuropäischen Länder (außer Jugoslawien und Albanien).

Alternativ

Annex-II-Länder

Kyoto-Protokoll: Annex-II bezieht sich auf den Anhang II zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) (UNFCCC) von 1992. Annex-II-Länder sind alle Industriestaaten, also alle wirtschaftlich besonders starken Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)-Länder (Stand 1992) mit Ausnahme von

  • Südkorea
  • Mexiko
  • Polen
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Slowakische Republik

Die Annex-II-Länder haben sich laut Kyoto-Protokoll dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2008 beziehungsweise 2012 um insgesamt 5,2 Prozent zu reduzieren. Außerdem wollen sie den Transfer neuer energieeffizienter Technologien und Techniken für die Nutzung erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern fördern.

Alternativ

Apostille

Eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr heißt Apostille. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist. Das Land, das die Urkunde ausstellt, beglaubigt diese auch.

Assigned Amount Units (AAU)

Kyoto-Protokoll: Zertifikatstyp, der sich aus den Verpflichtungen der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls herleitet. Über einen festgelegten Zeitraum darf ein Vertragsstaat mit einer AAU eine Tonne Kohlendioxid oder CO2-Äquivalente ausstoßen. Der Handel mit AAU ist seit 2008 möglich und beschränkt sich in der Regel auf den Handel zwischen Vertragsstaaten.

Alternativ

Atmosphäre

Die Atmosphäre ist die Lufthülle der Erde. Sie besteht hauptsächlich aus Stickstoff (78 Prozent), Sauerstoff (21 Prozent). Zudem enthält sie Spuren von anderen Gasen wie zum Beispiel Argon, Helium, Kohlendioxid und Ozon. Sie spielt eine wichtige Rolle beim Schutz des Lebens auf der Erde, da sie ultraviolette Sonnenstrahlung absorbiert und die Temperaturextreme zwischen Tag und Nacht verringert.

Alternativ

Atmosphärische Treibhausgaskonzentration

Die Konzentration von Treibhausgasen, die in die Atmosphäre abgegeben werden, werden in ppm angegeben. Diese Abkürzung steht für Teile pro Million (Englisch: parts per million). In den letzten 250 Jahren ist zum Beispiel die CO2-Konzentration von ca. 280 ppm auf über 400 ppm (2016) gestiegen.

Alternativ

Aufforstung

Aufforstung bedeutet in der Forstwirtschaft das Anpflanzen von Bäumen oder die Aussaat von (Baum-) Samen. Zu unterscheiden sind eine Erst-/Neuaufforstung und eine Wiederaufforstung. Das Ziel einer Aufforstung ist stets eine Bewaldung.

Auktionierung

EU-ETS: Auch Versteigerung genannt. Neben der kostenlosen Zuteilung an Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber wird ein Teil der Berechtigungen des Europäischen Emissionshandels an Börsen auktioniert.

nEHS: Ab 2026 werden die nEHS-Zertifikate (nEZ) des nationalen Brennstoffemissionshandels versteigert. In den Jahren 2021 bis 2025 werden die nEZ zu einem Festpreis verkauft.

Alternativ

Authentifikation

Authentifikation ist der Nachweis einer Identität und deren Prüfung. Dies kann zum Beispiel durch das Einloggen mit Hilfe von Nutzername und Passwort erfolgen. Der Nutzer muss beide Informationen wissen.

EU Aviation Allowances (aEUA)

EU-ETS: Berechtigungen des Luftverkehrs im Europäischen Emissionshandel heißen EU Aviation Allowances (aEUA oder auch EUAA genannt). Sie können von Luftfahrzeug- und Anlagenbetreibern zur Abgabe im Unionsregister eingesetzt werden.

Alternativ

Online Services

  • Formular Management System Formular Management System

    Formular Management System

  • Virtuelle Poststelle Elektronische Kommunikation

    Elektronische Kommunikation

  • Newsletter Newsletter
  • Presse Presse
  • Kontakt Kontakt

Hinweis Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Lesen Sie auch unsere weiteren Informationen zum Datenschutz.

OK