Deutsche Emissionshandelsstelle

Strompreiskompensation beantragen

Die Strompreiskompensation ist eine staatliche Beihilfe für einen beschränkten Kreis von Antragsberechtigten. Das sind Unternehmen, für die aufgrund ihrer stromintensiven Produktionsprozesse ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (so genanntes indirektes Carbon Leakage (CL)).

Quelle: © kae ch/EyeEm – stock.adobe.com

Aktuelle Hinweise

Antragsfrist

Antragsteller haben bis zum 30.06.2024 die Möglichkeit, ihre Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei uns einzureichen. Hierzu steht Ihnen wie gewohnt die ErfassungssoftwareFormular Management System (FMS)“ zur Verfügung.

Online-Informationsveranstaltung am 24.04.2024

Bitte merken Sie sich unsere Online-Veranstaltung per Webex zu den ökologischen Gegenleistungen am 24.04.2024 vor.

Das Programm und den Zugangslink für Webex finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

Aktenzeichen beantragen

Wenn Sie für das Abrechnungsjahr 2023 erstmalig als Unternehmen einen Antrag stellen möchten, ist es erforderlich, im Vorfeld ein Aktenzeichen für Ihr Unternehmen und für jede Anlage ein Anlagenaktenzeichen bei uns, der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), zu beantragen.

Sofern Sie bereits ein Aktenzeichen für Ihr Unternehmen verwenden und für eine neue Anlage einen Antrag stellen möchten, ist es erforderlich, ein entsprechendes Anlagenaktenzeichen zu beantragen. Senden Sie uns bitte Ihren Antrag auf Aktenzeichen formlos per Virtueller Poststelle (VPS) zu.

Bitte beachten Sie hierzu unsere Informationen zur verbindlichen elektronischen Signatur.

Datensicherung

Wir empfehlen Antragstellern dringend, eine Datensicherung der letzten gültigen Version ihres Antrags aus dem vergangenen Jahr durchzuführen.

Neue zentrale Benutzerverwaltung

Abschließend informieren wir Sie über die neue zentralisierte Benutzerverwaltung im „Formular Management System“ (FMS). Zum Start des Antragsverfahrens legen Sie sich bitte einen neuen Benutzeraccount an. Diesen können Sie dann in beiden FMS-Anwendungen, „Strompreiskompensation 2023“ und „Nachweise ökologischer Gegenleistungen 2023“, nutzen. Darüber hinaus wird dieser Account ebenfalls für die FMS-Anwendung „Carbon-Leakage-Kompensation“ im nationalen Emissionshandel (BEHGBECV) gültig sein. Sie benötigen demnach in Zukunft nur noch einen Account im FMS und können damit alle drei Anwendungen aufrufen. Wenn Sie bereits einen Account im BEHG-Bereich des FMS haben, können Sie diesen bereits nutzen und brauchen keinen neuen Account anzulegen. Bitte beachten Sie dazu den Hinweistext auf den Willkommensseiten der FMS-Anwendungen.

19.04.2024

Antrag stellen

Da die Beihilfen einen Teil der indirekten CO2-Kosten des jeweiligen Vorjahrs ausgleichen sollen, können sie nachträglich für ein abgelaufenes Kalenderjahr beantragt werden.

Der Beihilfeantrag muss eine Bescheinigung einer*eines Wirtschaftsprüferin*Wirtschaftsprüfers oder einer*eines vereidigten Buchprüferin*Buchprüfers enthalten, die*der die tatsachenbezogenen Angaben bestätigt.

Die Anträge müssen über die Virtuelle Poststelle (VPS) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Seite "Elektronische Kommunikation".

Leitfaden zur Erstellung von Anträgen

Für den Antrag auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten (so genannte Strompreiskompensation) stellen wir für Sie den Leitfaden für Antragsteller zum Download bereit. Im Jahr 2024 wurden in der deutschen SPK-Förderrichtlinie einige Regelungen für die Strompreiskompensation geändert (vergleiche Ausführungen unter Strompreiskompensation verstehen), die zu Anpassungen in den Leitfäden geführt haben.

Wir empfehlen Ihnen auch die Lektüre des Leitfadens zur Prüfung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) in Deutschland für Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buchprüfer*innen. Bitte beachten Sie zur Thematik der ökologischen Gegenleistungen auch unsere FAQs

Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

Elektronische Kommunikation

Für die Antragstellung ist die Verwendung der Virtuellen Poststelle (VPS) vorgeschrieben.

Zum Einreichen des Beihilfeantrags benötigen Sie eine Qualifizierte Elektronische Signaturkarte (QES). Diese Signaturkarte können Sie bei verschiedenen deutschen Vertrauensdienstleistern erwerben.

Die Beschaffung und Aktivierung der Signaturkarte und des notwendigen Kartenlesers kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Bitte planen Sie dies ein.

10.04.2024

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Anmeldung

Anträge prüfen – Wirtschaftsprüfer

Der Beihilfeantrag muss, gemäß Nummer 6.1 Absatz 3 der SPK-Förderrichtlinie, eine Bescheinigung einer Wirtschaftsprüferin*eines Wirtschaftsprüfers oder einer vereidigten Buchprüferin*eines vereidigten Buchprüfers über das Vorliegen der tatsachenbezogenen Angaben im Beihilfeantrag enthalten. Für die Beantragung einer ergänzenden Beihilfe gemäß Nummer 5.2.4 der SPK-Förderrichtlinie ist ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers*einer Wirtschaftsprüferin, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes, eines vereidigten Buchprüfers oder einer Buchprüfungsgesellschaft erforderlich.

Für die Nachweise nach Nummer 4.2.2 der SPK Förderrichtlinie (Grünstromgegenleistungen) ist ein Prüfungsvermerk einzureichen, § 12j der Erneuerbare-Energien-Verordnung in der am 31.12.2022 (EEV 2021) geltenden Fassung gilt entsprechend. Für die Beantragung einer ergänzenden Beihilfe gemäß Nummer 5.2.4 der SPK-Förderrichtlinie ist ebenfalls ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers*einer Wirtschaftsprüferin, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes, eines vereidigten Buchprüfers oder einer Buchprüfungsgesellschaft erforderlich.“

10.04.2024

Anträge prüfen – prüfungsbefugte Stellen

In dem Leitfaden für prüfungsbefugte Stellen erläutern wir, wie die Erklärungen der Unternehmen zu ihren ökologischen Gegenleistungen zu prüfen und zu bestätigen sind. Die Nachweise für die Erfüllung der Voraussetzungen nach Nummer 4.1 und 4.2 der SPK-Förderrichtlinie müssen durch eine prüfungsbefugte Stelle im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 2 BECV bestätigt werden.

10.04.2024

Elektronischer Antrag

Für Ihren Antrag steht die Erfassungssoftware FMS (Formular Management System) bereit.

Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen ein FMS-Handbuch zur Nutzung der Software sowie die "XSD", das Schema der XML-Datei, und die verwendeten Kataloge zur Verfügung. Anhand des Schemas der XML-Datei können Sie relevante Daten, die Sie bereits in eigenen Datenbanken oder Softwareprogrammen verwalten, über eine Datenschnittstelle in das FMS der DEHSt importieren.

28.03.2024

Beihilfeberechtigte Sektoren

Die Strompreiskompensation ist eine staatliche Beihilfe für einen beschränkten Kreis an Antragsberechtigten. Das sind Unternehmen, für die aufgrund ihrer stromintensiven Produktionsprozesse ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (so genanntes indirektes Carbon Leakage (CL)). Dieses Risiko wird jedoch nicht individuell geprüft. Die Europäische Kommission hat in den Beihilfe-Leitlinien (Anhang I) festgelegt, welche Sektoren und Teilsektoren besonders gefährdet und damit beihilfeberechtigt sind.

Dabei sind für die Antragsberechtigung die im Unternehmen hergestellten Produkte maßgeblich. Die Zuordnung eines Unternehmens zu einem bestimmten Wirtschaftszweig ist nicht entscheidend. Nur für Produkte, die einem der genannten Sektoren oder Teilsektoren zugeordnet sind, kann eine Beihilfe beantragt werden, nicht hingegen für die Weiterverarbeitung zu nicht beihilfefähigen Produkten.

Liste der Beihilfeberechtigten Sektoren
Sektoren nach NACE-Code Revision 2 (2010)Bezeichnung
1411Herstellung von Lederbekleidung
1711Herstellung von Holz- und Zellstof
1712Herstellung von Papier, Karton und Pappe
1920Mineralölverarbeitung
2011 (Teile)

Teile des Sektors Herstellung von Industriegasen

20111150 Wasserstoff

20111290 Anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle

2013Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
2016 (Teil)

Teil des Sektors Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

20164015 Polyethylenglykole und andere Polyetheralkohole, in Primärformen

2314 (Teile)

Teile des Sektors Herstellung von Glasfasern und Waren daraus

23141210 Matten aus Glasfasern

23141230 Vliese aus Glasfasern

2410Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
2442Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium
2443Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
2444Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
2445Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
2451Eisengießereien

09.02.2023

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