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Gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) haben wir die elektronische Kommunikation vorgeschrieben.
Quelle: © Ijansempoi/shutterstock
Für die elektronische Kommunikation haben wir eine Virtuelle Poststelle (VPS) eingerichtet, über die uns alle Dokumente zugestellt werden. Für das Verfahren der elektronischen Kommunikation mit Schriftformerfordernis ist das Verwenden einer qualifizierten elektronischen Signatur vorgesehen.
Für die elektronische Signatur sind eine Signatur sowie ein zugehöriger Kartenleser notwendig. Bitte beachten Sie, dass die Beschaffung und Aktivierung der Komponenten bis zu drei Monate dauern kann.
Hier finden Sie Informationen zur Einrichtung eines VPS-Postfachs und zum Erwerb einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Wir empfehlen insbesondere allen neuen Antragstellern, schnellstmöglich eine qualifizierte Signaturkarte zu beantragen.