Deutsche Emissionshandelsstelle

Die Erfassung sowie die vertrauliche und rechtssichere Übermittlung der Emissionsberichte im nEHS erfolgt über die DEHSt-Plattform.

Den Überwachungsplan erfassen sie ab August mit Hilfe der dann freigeschalteten FMS-Anwendung und reichen ihn über die DEHSt-Plattform ein.

Alle Kompensationsverfahren gemäß § 11 BEHG werden über die Virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt kommuniziert. 

Die konkreten Vorgaben für die elektronische Kommunikation nach § 17 BEHG sind im Bundesanzeiger vom 03.05.2022 veröffentlicht.

Bundesanzeiger (bitte geben Sie "BEHG Umweltbundesamt" in das Suchfeld ein)

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