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Bei uns ist die elektronische Kommunikation gemäß den gesetzlichen Grundlagen für die Vollzugsverfahren der DEHSt vorgeschrieben.
Quelle: © Ijansempoi/shutterstock
Die Erfassung sowie die vertrauliche und rechtssichere Übermittlung der Emissionsberichte im nEHS erfolgt über die DEHSt-Plattform.
Den Überwachungsplan erfassen sie ab August mit Hilfe der dann freigeschalteten FMS-Anwendung und reichen ihn über die DEHSt-Plattform ein.
Alle Kompensationsverfahren gemäß § 11 BEHG werden über die Virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt kommuniziert.
Die konkreten Vorgaben für die elektronische Kommunikation nach § 17 BEHG sind im Bundesanzeiger vom 03.05.2022 veröffentlicht.