Deutsche Emissionshandelsstelle

Freiwillige Kompensation

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Ihm können wir nur mit vielen verschiedenen Mitteln begegnen – die freiwillige Kompensation kann eines davon sein. Den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) oder anderen Treibhausgasen durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten auszugleichen, ist eine innovative Möglichkeit für den Schutz des Klimas. Wir erläutern hier, wie die freiwillige Kompensation einen echten Mehrwert für den Klimaschutz leisten kann.

Quelle: atmosfair

Was ist freiwillige Kompensation?

Wenn sich bestimmte emissionsintensive Aktivitäten nicht vermeiden lassen, bietet die freiwillige Kompensation von Treibhausgasen die Möglichkeit, entstandene Emissionen auszugleichen. Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen kompensieren so ihre verbliebenen Emissionen und leisten einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz, ohne dass sie dazu verpflichtet wären. Hierzu finanziert der*diejenige, dessen*deren Aktivitäten Treibhausgasausstoß verursachen, bestimmte Maßnahmen, die dazu führen, dass an anderer Stelle der Treibhausgasausstoß reduziert wird. Dies kann zum Beispiel die (Mit-) Finanzierung des Aufbaus einer Windkraftanlage in Costa Rica sein oder der Bereitstellung von effizienten Kochöfen in Ruanda für Familien im ländlichen Raum.

Beinahe jede denkbare Aktivität, bei der Treibhausgase freigesetzt werden, kann kompensiert werden: Es gibt Angebote zur Kompensation von Pkw-, Bahn- oder Flugreisen genauso wie Angebote zur Kompensation des Gas-, Strom- oder Heizenergieverbrauchs im Haushalt. Auch weitere Waren oder Veranstaltungen können in ihrer Emissionsbilanz ausgeglichen sein, beispielsweise Druckerzeugnisse oder Ausstellungen und Meetings. Hier verspricht der Anbieter einhergehende Treibhausgasemissionen zu kompensieren, die zum Beispiel mit dem Produkt in Verbindung stehen. Das kann der erstellte Flyer oder der genutzte Raum samt Catering für eine Veranstaltung sein.

Im internationalen Sprachgebrauch wird freiwillige Kompensation auch als „voluntary (carbon) offsetting“ bezeichnet.

23.11.2021

Ratgeber

Factsheet: Freiwillige Kompensation von Treibhausgasen (01.09.2023, PDF, 570KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Tipps zur Be­rech­nung von Emis­sio­nen, Aus­wahl se­ri­öser An­ge­bo­te und Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zur frei­wil­li­gen Kom­pen­sa­ti­on

Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte

Rat­ge­ber des Um­welt­bun­des­am­tes

Kompensationsanbieter (10.12.2019, PDF, 115KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Über­blick über An­bie­ter, wo­bei sich ei­ni­ge spe­zi­ell an deut­sche Kun­den*Kun­din­nen rich­ten (oh­ne An­spruch auf Voll­stän­dig­keit oder qua­li­ta­ti­ve Be­wer­tung). Es gibt so­wohl ge­mein­nüt­zi­ge An­bie­ter als auch Fir­men, die pro­fi­t­ori­en­tiert ar­bei­ten. Ei­ni­ge rich­ten ihr An­ge­bot aus­schließ­lich an Un­ter­neh­men, an­de­re an Pri­vat­leu­te. Man­che ha­ben ei­gens ent­wi­ckel­te Qua­li­täts­stan­dards für ihr Klimaschutz­projekte, die Mehr­heit nutzt je­doch in­ter­na­tio­nal an­er­kann­te Stan­dards. 

Stiftung Warentest: CO2-Kompensation

Test­be­richt über die Leis­tun­gen von Kom­pen­sa­ti­ons­an­bie­tern

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 19.05.2021

Wett­be­werbs­zen­tra­le be­an­stan­det ver­schie­de­ne Wer­bun­gen im Zu­sam­men­hang mit der Aus­sa­ge „kli­ma­neu­tral“ als ir­re­füh­rend und in­trans­pa­rent - Selbst­kon­trol­l­in­sti­tu­ti­on strebt Recht­si­cher­heit für den lau­te­ren In­no­va­ti­ons­wett­be­werb an

Private Flugreisen - Umweltbewusstsein und CO2-Kompensation

Be­fra­gungs­er­geb­nis­se aus der Um­welt­be­wusst­seins­stu­die 2018 zum The­ma Flug­rei­sen und frei­wil­li­ge Kom­pen­sa­ti­ons­zah­lun­gen.

Infoblatt: Clever kompensieren – was wirklich zählt
(24.07.2019, PDF, 287KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Wie funk­tio­niert der frei­wil­li­ge Markt zum Emis­si­ons­aus­gleich? Wie be­rech­ne ich mei­ne Emis­sio­nen? Und wie fin­de ich den rich­ti­gen An­bie­ter von Kompensations­dienstleistungen? Un­se­re neue Ver­brau­che­r­in­for­ma­ti­on gibt Ih­nen Ant­wor­ten.

Verbraucher*innentipp: Freiwillige CO2-Kompensation

Wenn sich Treib­h­aus­gas-Emis­sio­nen nicht ver­mei­den oder re­du­zie­ren las­sen, kön­nen sie zu­min­dest durch Klimaschutz­projekte kom­pen­siert wer­den. Wor­auf kommt es da­bei an?

Klimaneutral leben - Verbraucher starten durch beim Klimaschutz

Publikation des Um­welt­bun­des­amts

Medien

Wie funktioniert die freiwillige Kompensation?

Das Prinzip der Kompensation beruht auf dem Gedanken, dass Treibhausgasemissionen das globale Klima unabhängig von ihrem Entstehungsort beeinflussen und jede vermiedene Emission dem Klima hilft. Daher lassen sich an einer Stelle verursachte Emissionen auch durch Einsparungen an einer entfernten Stelle ausgleichen. Zur freiwilligen Kompensation wird zunächst die Höhe der klimawirksamen Emissionen einer bestimmten Aktivität berechnet. Jede Aktivität, bei der Emissionen freigesetzt werden, kommt in Betracht: Flugreisen, Bahn­ oder Autofahrten, der gesamte private oder unternehmerischer CO2-Fußabdruck, die Herstellung von Printprodukten oder auch die Durchführung von Veranstaltungen. Um die Emissionsmenge einer Aktivität zu ermitteln, beispielsweise einer Flugreise, gibt es CO2-Rechner, die den zu kompensierenden Ausstoß berechnen. Hierzu werden Daten und Zahlen herangezogen, die angeben, wie viele Emissionen entstehen, beispielsweise bei der Verbrennung einer Tonne Kerosin. Jedem Rechner liegen außerdem zahlreiche Basisdaten zugrunde, zum Beispiel über den Einsatz bestimmter Flugzeugtypen und dessen durchschnittlichen Verbrauch oder die durchschnittlichen Emissionen für eine bestimmte Energiemenge. Einen wissenschaftlich fundierten CO2-Rechner bietet das Umweltbundesamt an. Viele Organisationen für Kompensationsdienstleistungen bieten auf ihren Internetseiten eigene Rechner an. Mittlerweile bieten auch zahlreiche Flug­ und Busgesellschaften, Reiseportale oder Druckereien eine Kompensation an. Entweder ist diese direkt im Angebot enthalten oder kann beim Buchungsvorgang optional mit einem Klick hinzugebucht werden.

Nach der Ermittlung der zu kompensierenden Emissionen kann man sich bei Kompensationsanbietern darüber informieren, wie viel der Ausgleich dieser Menge kostet. Dabei ist der Preis der Kompensation zum Beispiel stark abhängig davon, mit welchen Projekten kompensiert wird.

Die Kompensation selbst erfolgt über die Löschung von Emissionsminderungsgutschriften (oft als Zertifikate bezeichnet). Dabei stellt eine Gutschrift eine vermiedene oder reduzierte Tonne CO2-Äq dar. Somit erfolgt der Ausgleich über dieselbe Menge an Gutschriften wie die zu kompensierende Aktivität verursacht. Durch die Löschung wird sichergestellt, dass die Minderung aus einem Projekt nur einmal verwendet wird.

23.11.2021

Anforderungen an die Kompensation

In den letzten Jahren nahm die freiwillige Kompensation mit Gutschriften aus Klimaschutzprojekten zu. Im Gegensatz zum Verpflichtungsmarkt gibt es jedoch keine verbindlichen Qualitätsvorgaben für die Gutschriften im freiwilligen Kompensationsmarkt. Um dennoch eine hohe Qualität der Kompensation zu gewährleisten, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Vermeiden und reduzieren vor kompensieren

Grundsätzlich gilt, dass das Vermeiden und Reduzieren von Treibhausgasemissionen stets Vorrang vor deren Kompensation haben sollte. Seriöse Organisationen von Kompensationsdienstleistungen sollten dem*der Verbraucher*in genau diesen Vorrang deutlich machen und über Möglichkeiten zur Emissionsvermeidung und -reduktion informieren. Die Möglichkeiten reichen von Tipps zum Energieverbrauch im Haushalt bis hin zum Hinweis über Alternativen zum Fliegen. So vermitteln sie einen ganzheitlichen Blick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Weniger sinnvoll sind dabei Angebote zur Kompensation hoher Emissionen, wie beispielsweise aus hochmotorisierten Kraftfahrzeugen. Diese wären vielfach durch weniger verbrauchsintensive Fahrzeuge zu vermeiden.

Auch Anbieter „klimaneutraler“ Waren, Veranstaltungen oder Dienstleistungen sollten vor der Kompensation Maßnahmen zum Vermeiden und Reduzieren von Treibhausgasen ergriffen haben: zum Beispiel durch optimierte Prozesse im Bereich Energieeffizienz oder umgestellter Energieversorgung auf regenerative Quellen.

Realitätsnahes Berechnen von Emissionen

Emissionen, die kompensiert werden, sollten so realitätsnah wie möglich berechnet werden. Seriöse Kompensationsanbieter arbeiten daher nicht mit bloßen Durchschnittswerten, sondern fragen ein Mindestmaß tatsächlicher Daten des konkreten Einzelfalls ab. Je detaillierter und differenzierter die Berechnung erfolgt, desto genauer werden grundsätzlich die tatsächlich verursachten Treibhausgasemissionen erfasst. Die Grundlagen der Berechnung sollten dabei transparent und nachvollziehbar sein. Oft werden Hintergrundinformationen zur Berechnungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Beim Berechnen des zu kompensierenden Fußabdrucks von Produkten ist auch wichtig, welche Phasen des Produktzyklus – vom Herstellen und Vertrieb bis zum Nutzen und Entsorgen des Produkts – einbezogen werden. Auch können Sie darauf achten, ob international anerkannte Standards genutzt wurden oder ob unabhängige Dritte die Grundlagen prüften.

Bei Angeboten zur Kompensation von Flugreisen ist nicht nur der reine CO2-Ausstoß die einzig relevante Größe. Flugzeuge hinterlassen in der Atmosphäre weitere Emissionen, die Einfluss auf das Klima haben (Nicht-CO2-Effekte): dies sind vor allem Partikel, Wasserdampf, Schwefel­ und Stickoxide. Diese sind in Reiseflughöhe unter anderem für die Bildung von Kondensstreifen verantwortlich. Sie nehmen aber auch Einfluss auf die Konzentrationen einiger atmosphärischer Gase, wie zum Beispiel Ozon, und tragen so zur Erderwärmung bei. Diese Effekte hängen allerdings von vielfältigen Prozessen der Luftchemie ab und können von Flug zu Flug stark variieren. Insgesamt verdoppeln bis verdreifachen Nicht-CO2­Effekte nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft die Klimawirkung des Luftverkehrs im Vergleich zum reinen CO2-Ausstoß. Diese zusätzliche Wirkung sollte beim Berechnen der zu kompensierenden Emissionen berücksichtigt werden, indem die ausgestoßene Menge an CO2 mit einem Faktor multipliziert wird (bisher oft mit dem „Radiative Forcing Index“, RFI bezeichnet). Eine ausgestoßene Tonne CO2 wird dann beispielsweise mit dem Faktor 3 für den Fußabdruck des Flugs gerechnet.

Eine schlechte Nachricht für den Traum vom klimaneutralen Fliegen: Diese Nicht-CO2­Effekte treten auch dann auf, wenn herkömmliches Kerosin durch CO2-neutrale synthetische Treibstoffe ersetzt wird.

Für die Höhe des Faktors der Nicht-CO2-Effekte gibt es keine wissenschaftlich einheitliche Vorgehensweise. Die Forschungen dazu laufen auch beim UBA. Die Unsicherheit über die genaue Höhe des Faktors bedeutet jedoch nicht, dass man ihn ganz außer Acht lassen sollte. Jedenfalls bei der freiwilligen Kompensation von Flügen sollte ein konservativer Wert bis zu 3 angesetzt werden.

Anspruchsvoll und nachvollziehbar kompensieren

Die Kompensation erfolgt durch Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, die eine Reihe von anspruchsvollen Kriterien erfüllen sollten. Zum einen sollte sichergestellt sein, dass die Emissionsreduktionen zusätzlich sind, das heißt nicht ohnehin durchgeführt worden wären. Darüber hinaus sollte diese Zusätzlichkeit (Additionality) von unabhängigen Dritten überprüft sein. Dabei sollte gewährleistet sein, dass für das Berechnen der Emissionsreduktionen ein realistisches Referenzszenario gewählt wird, sprich ein Szenario ohne das Klimaschutzprojekt und die dann weiter entstandenen Emissionen. Das Löschen der Gutschriften sollte zeitnah erfolgen und ist nachzuweisen. Für einen weiteren Mehrwert des Projekts sollte ein besonderer Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Gastgeberland belegt werden.

Alle diese Punkte werden meist durch vertrauenswürdige Qualitätsstandards sichergestellt.

Transparentes Kompensationsangebot

Das Kompensationsangebot soll möglichst transparent sein. Der*die Kunde*Kundin soll dabei von dem Kompensationsanbieter grundlegende Informationen zur Funktionsweise der Kompensation sowie zum ausgewählten Klimaschutzprojekt erhalten. Dazu zählt unter anderem das Offenlegen der Berechnungsgrundlagen – und zwar einmal der zu kompensierenden Emissionsmenge (Stichwort: realitätsnahes Berechnen) sowie der eingesparten Emissionen im Klimaschutzprojekt selbst. Weiterhin sollten Informationen über Projektart, -größe, -standort und -laufzeit sowie den Qualitätsstandard der generierten Gutschriften vorliegen. Auch sollten weitere Auskünfte zur nachhaltigen Entwicklung sowie den weiteren Prinzipien der freiwilligen Kompensation (Stichwort: Zusätzlichkeit (Additionality), Umweltintegrität und Vermeiden der Doppelzählung) erläutert werden.

Der Preis und die Leistung des Angebots sind ebenfalls transparent auszuweisen. Seriöse Kompensationsanbieter legen auch offen (z.B. in Jahresabschlussberichten), welcher Anteil des gezahlten Betrags direkt in Klimaschutzprojekte und welcher Teil in die Verwaltung fließt. Wenn Zweifel bestehen, sollten Sie den Anbieter kontaktieren.

Prinzipien der freiwilligen Kompensation

Die freiwillige Kompensation unterliegt nach unserer Ansicht folgenden Prinzipien:

Freiwilligkeit

Eine freiwillige Kompensation wird nicht getätigt, wenn mit dem Klimaschutzprojekt ein bestimmtes, verbindliches Emissionsziel erreicht werden soll, wie es zum Beispiel durch das damalige Kyoto-Protokoll und das jetzige Übereinkommen von Paris (Paris Agreement) (ÜvP) vorgegeben ist. Die freiwillige Kompensation von Treibhausgasemissionen ist, wie der Name bereits sagt, freiwillig und nicht verbindlich eingefordert. Das heißt, die Nutzer*innen leisten einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz, ohne dass Sie dazu verpflichtet sind und ohne sich diesen Klimaschutzbeitrag auf gesetzliche Verpflichtung anzurechnen oder diesen zuvorzukommen.

Umweltintegrität

Umweltintegrität im Sinne der freiwilligen Kompensation bedeutet, dass eine Kohlenstoffeinheit einer Tonne CO2-Äq entspricht und nur einmal angerechnet wird. Im Fall der freiwilligen Kompensation bedeutet das, dass die Kompensation nicht dazu genutzt werden darf, ambitionierten und verpflichteten Klimaschutz in Staaten zu umgehen. Die Nutzung von Projektgutschriften soll daher die Staaten nicht von verbindlichen Anstrengungen zur Ambitionssteigerung abhalten. Um die Umweltintegrität zu gewährleisten, müssen Risiken – wie Doppelzählung – vermieden werden. Auf die Doppelzählung wird unten gesondert eingegangen.

Zusätzlichkeit

Eine freiwillige Kompensation stellt dann einen Mehrwert für den Klimaschutz dar, wenn sie der Auslöser für eine zusätzliche Klimaschutzmaßnahme ist. Das bedeutet, dass die Klimaschutzmaßnahme des Projekts ohne die zu erwarteten Erlöse aus dem Verkauf der Gutschriften nicht stattgefunden hätte. Maßnahmen, die bereits aus sich heraus wirtschaftlich sind und deshalb ohnehin durchgeführt worden wären (beispielsweise normale Energieeinsparmaßnahmen), kommen daher zur Kompensation nicht in Betracht (finanzielle Zusätzlichkeit (Additionality)). Die Zusätzlichkeitsprüfung garantiert dies. Für den Nachweis gibt es verschiedene Tests, die Projekte im Hinblick auf ihre Zusätzlichkeit prüfen, zum Beispiel anhand einer Investitions­ oder Barrierenanalyse, von definierten Vergleichsmaßstäben („Benchmarks“) oder Technologielisten. Darüber hinaus sollte die Minderung nicht gesetzlich vorgeschrieben sein (regulatorische Zusätzlichkeit) oder der gängigen Praxis in der Region oder dem jeweiligen Gastland entsprechen. Dennoch bedeutet es nicht, wenn keine Gesetze oder weitere Regularien vorliegen, dass das Projekt per se zusätzlich ist. Genau zu prüfen ist, was sich beispielsweise der Gastgeberstaat als Minderungen zur Erfüllung seines Klimaschutzziels selber anrechnet. Für kleine Projekte gibt es vereinfachte Verfahren, denn komplexe Tests können besonders kostspielig sein und Projektentwickler*innen an der Umsetzung hindern.

Für jedes Projekt wird zuerst ein Referenzszenario („Baseline“) erstellt. Die Baseline gibt Auskunft darüber, wie sich die Treibhausgasemissionen ohne die umgesetzte Klimaschutzmaßnahme entwickelt hätten.

Bei der Nutzung eines neu gebauten Windparks wären beispielsweise die Emissionen niedriger als die Stromerzeugung aus nicht­erneuerbaren Energien. Durch einen Vergleich der erwarteten Projektemissionen der Klimaschutzmaßnahme mit denen des Referenzszenarios kann dann die erreichte Emissionsminderung berechnet werden.

Baseline und Emissionseinsparungen müssen nachvollziehbar und detailliert berechnet werden. Bei der Berechnung der Emissionseinsparungen sind vorsichtige Annahmen wichtig. Das bedeutet, die Emissionseinsparungen sollten eher unterschätzt als überschätzt werden (Konservativität).

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Eine freiwillige Kompensation sollte über die reine Minderung von Treibhausgasen hinausgehen. Ambitionierte Klimaschutzprojekte leisten auch einen wichtigen nicht unbedingt klimabezogenen Mehrwert ("Co-Benefits") – nämlich einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im ökologischen, ökonomischen und sozialen Sinn. Die Projekte sollten daher nicht nur quantifizierbare Tonnen an Treibhausgasen einsparen, sondern auch positiven Einfluss auf die nachhaltige Entwicklung des Gastgeberstaats nehmen. Sie erfüllen so ein oder mehrere UN-Nachhaltigkeitsziele ("Sustainable Development Goals", SDGs).

Projekte, die durch den Verkauf von Gutschriften finanziert werden, stammen aus unterschiedlichen Projektarten. Diese können je nach Typ mehr oder weniger zur nachhaltigen Entwicklung im Projektland beitragen. Doch auch innerhalb einer Projektart kann es bezüglich der Nachhaltigkeit große Unterschiede geben, da der Beitrag stark vom ausgestalteten und umgesetzten Projekt abhängt. Einige der existierenden Qualitätsstandards prüfen den Beitrag der Projekte zur nachhaltigen Entwicklung besonders detailliert und schreiben das Erbringen von geeigneten Nachweisen vor. Es gibt auch Zusatzstandards, die die positiven und negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit sowie auf Menschenrechte und andere Aspekte unter die Lupe nehmen und somit die gesamte Nachhaltigkeit prüfen.

Soziale Nachhaltigkeit kann durch Projekte gefördert werden, indem beispielsweise indigenen Gemeinden der Zugang zu Wäldern erhalten bleibt und sie somit in ihrer Lebensweise geschützt werden, die Zivilgesellschaft und die lokale Bevölkerung in die Planung und Durchführung des Projekts eingebunden oder kulturelles Erbe bewahrt wird. Daneben ist auch der Gesundheitsschutz – mit Blick auf eine verbesserte Gesundheitssituation vor Ort – ein sehr wichtiger Beitrag. Ein weiteres Beispiel für soziale Nachhaltigkeit kann auch der Nebeneffekt sein, dass die bisher ländlich abgeschnittene Gemeinde mit Elektrizität versorgt wird.

Ökologische Nachhaltigkeit ist beispielsweise der Schutz der Artenvielfalt bei Waldprojekten, das Vermeiden von weiteren Lebensraumverlusten und Zerstören weiterer Ökosysteme oder positive Effekte auf die regionale Luft- oder Wasserqualität sowie der Ressourcenschutz von weiteren Umweltmedien – wie dem Bodenschutz.

Wirtschaftliche Nachhaltigkeit kann beispielsweise durch die Unterstützung und den Aufbau lokaler Wirtschaftskreisläufe und langfristige, ökologisch-ökonomisch sinnvolle Investitionen angestrebt werden oder das Schaffen von lokalen Arbeitsplätzen sowie einem weiteren zusätzlichen Einkommen für Familien. Ein Beispiel wirtschaftlicher Nachhaltigkeit ist auch das Vermeiden oder Reduzieren von finanziellen Ausgaben für fossile Brennstoffe.

Projekte bezüglich ihrer Nachhaltigkeit zu beurteilen, kann im Einzelfall schwierig sein und betrifft die politische Ausrichtung im Gastgeberstaat. Es können große Unterschiede innerhalb einer Projektart bestehen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass gemeindebasierte Projekte meist einen höheren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung haben als industriebasierte Projekte. Wichtig ist bei allen Projekten, dass diese in keinem Fall die soziale, ökologische oder wirtschaftliche Situation gefährden oder als Folge des Projekts gar zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen an anderen Schutzgütern führen.

Vermeiden der Doppelzählung

Im Allgemeinen wird zwischen drei Formen von Doppelzählung unterschieden. Diese haben gemein, dass eine Emissionsminderung mindestens an zwei Stellen ausgegeben, genutzt oder in Anspruch genommen, also doppelt gezählt wird, während die tatsächliche Emissionsreduktion nur einmal eingetreten ist.

Formen der Doppelzählung:

  • Die mehrfache Ausgabe von Emissionsminderungen ("double issuance") bedeutet, dass eine Minderung mindestens doppelt als Gutschrift ausgestellt wurde. Das bedeutet, dass durch ein Projekt beispielsweise eine Tonne CO2 eingespart wurde, jedoch zwei Gutschriften ausgestellt wurden. Es wurden also mehr Gutschriften vergeben, als Minderungen erzielt wurden.
  • Die mehrfache Nutzung von Emissionsminderung ("double use") bedeutet, dass eine Minderung mindestens zweimal verkauft oder für verschiedene Zwecken verwendet wird. Dies ist der Fall, wenn ein Projekt beispielsweise eine Tonne CO2 einspart und so eine Gutschrift generiert, dieses jedoch an zwei verschiedene Interessenten weiterverkauft wurde. Dies ist beispielsweise bei fehlerhafter Registrierung der Fall. Wenn eine Gutschrift nicht ordnungsgemäß gelöscht wird, kann es ebenfalls zu "double use" kommen, da die Gutschrift erneut verwendet werden kann.
  • Die mehrfache Inanspruchnahme der Emissionsminderung ("double claiming") bedeutet, dass eine Minderung von mindestens zwei (oder mehreren) Parteien beansprucht wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Unternehmen mit dieser Minderung seine Emissionen ausgleicht und gleichzeitig der Staat sich die Minderung in seinem Inventar für seine Erfüllung der Klimaschutzziele anrechnet. Dies kann ebenfalls geschehen, wenn sich zwei Staaten die gleiche Minderung anrechnen wollen, da einer ein Projekt im Land des anderen finanziell unterstützt hat.

Doppelzählung führt dazu, dass mehr Minderungen auf dem Papier benannt werden, als in der Atmosphäre umgesetzt wurden, und stellt daher ein Problem der Umweltintegrität dar. Diese Doppelzählungsproblematik macht es natürlich einer freiwilligen Kompensation mit Minderungserfolgen aus nationalen Klimaschutzprojekten schwierig und komplex, wenn diese zugleich als Teil der Zielerreichung verbucht werden (weiteres unter F).

Kritik am Kompensationsansatz

Eine ambitionierte Kompensation unter den genannten Voraussetzungen und das Einhalten der Prinzipien kann ein sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz sein. Ambitionierte Klimaschutzprojekte leisten dabei weit mehr als nur eine zusätzliche CO2-Einsparung, sie tragen auch zu einer ganzheitlichen nachhaltigen Entwicklung im Projektland bei (z.B. Technologietransfer, Gesundheitsschutz, Ressourcenschutz).

Dennoch ist die Kompensation nur eine kurzfristige Strategie und eine von vielen Maßnahmen gegen den voranschreitenden Klimawandel. Sie allein kann die Erderwärmung nicht stoppen oder den Klimawandel aufhalten. Es bedarf aus unserer Sicht weit größerer Anstrengungen, um die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen. Wir benötigen eine ganzheitliche gesellschaftsgerechte Transformation (z.B. in Bereichen der Energiewende, Verkehrswende, Produktionswende, persönliche Verhaltensänderung).

Kritiker*innen von Kompensationsmaßnahmen wenden ein, dass Kompensationsmöglichkeiten dazu verleiten, sich nicht mehr um eine klimaschonende Lebensweise zu bemühen, denn man könne sich vermeintlich mit relativ geringem Aufwand ein reines Gewissen erkaufen und würde eine langfristig notwendige Änderung des Konsumverhaltens eher noch verzögern. Ein solches Verständnis von Kompensation wäre in der Tat problematisch, denn eine wirksame Kompensation kann nur einen vergleichsweisen geringen Teil zur Eindämmung des Klimawandels beitragen. Kompensationsmaßnahmen sollten demnach nur dann unternommen werden, wenn Emissionen nicht ohne Weiteres vermieden und reduziert werden können.

Wenn dies gegeben ist, bringen Kompensationsmaßnahmen wichtige Vorteile. Klimaschutzprojekte tragen je nach Qualität zu zusätzlichen positiven Wirkungen in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung der Gastgeberstaat bei. Auch bringt die Debatte um freiwillige Kompensation mit sich, dass

  • die Sensibilität für Klimaschutzfragen und Maßnahmen zur Emissionsvermeidung in der Bevölkerung geschärft wird,
  • es eine höhere Akzeptanz in politischen Entscheidungen zu einem stärkeren Kilmaschutz gibt und/oder
  • das Bewusstsein für finanzielle Konsequenzen des eigenen Handelns gestärkt wird.

Eine richtig umgesetzte Kompensation kann also Teil eines ambitionierten Klimaschutzes sein.

23.11.2021

Kompensation ab 2021

Mit dem Übergang vom völkerrechtlichen Kyoto-Protokoll zum Übereinkommen von Paris (Paris Agreement) (ÜvP) im Jahr 2021 ändert sich auch die Kompensationswelt. Unter dem Kyoto-Protokoll hatten Entwicklungs- und Schwellenländer keine eigenen Emissionsreduktionsverpflichtungen – anders als die Industriestaaten. Daher entstanden viele Klimaschutzprojekte im globalen Süden. So konnten beispielsweise Privatpersonen, Unternehmen, NGOs oder die öffentliche Verwaltung freiwillig ihre Emissionen ausgleichen, indem sie Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern finanzierten.

Diese Einteilung entfällt unter dem Übereinkommen von Paris, denn alle unterzeichneten Staaten setzen sich nun Ziele zum Klimaschutz. Nun sind Entwicklungs- und Schwellenländer ebenfalls angehalten, nationale Beiträge ("Nationally Determined Contributions", NDCs) zum Klimaschutz vorzulegen und Emissionen zu verringern. Diese NDC sollen spätestens alle fünf Jahren verbessert werden, also ambitionierter gestaltet sein.

Daher ist es wichtig, dass der freiwillige Markt sich an dieses neue Umfeld anpasst und daran mitwirkt, sodass weiterhin ambitionierter Klimaschutz finanziert wird.

Ziel sollte es sein, dass sich der freiwillige Markt auf Projektaktivitäten konzentriert, die herausfordernde und für den Gastgeberstaat schwer erreichbare Minderungsoptionen repräsentieren sowie auf Gastgeberstaaten mit ambitionierten Zielen (siehe dazu unsere unten verlinkte Studie).

Wie sich die neue Kompensationswelt entwickelt, hängt auch vom Regelbuch ("Rulebook") des Übereinkommen von Paris ab. Im Übereinkommen von Paris gibt es den Artikel 6, der kooperative Minderungsansätze etabliert (als neue Marktmechanismen bezeichnet). Bei diesem Ansatz können Länder sich freiwillig Klimaschutzmaßnahmen in anderen Ländern auf eigene Klimaschutzziele anrechnen lassen. Da sowohl die Verhandlungen zu den Umsetzungsregeln zum Artikel 6 als auch zum Transparenzrahmenwerk des Übereinkommens von Paris zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, ist bisher unklar, wie diese Mechanismen künftig ausgestaltet sein werden. Entscheidend ist hier, dass Maßnahmen gegen eine doppelte Anrechnung von Minderungserfolgen getroffen werden. Nur dadurch lassen sich spätere Schlupflöcher vermeiden und die Integrität des Übereinkommens von Paris sowie ein ambitionierter Klimaschutz bewahren. Ohne stringente Regeln könnte mehr Schaden als Nutzen entstehen.

23.11.2021

Studie zur zukünftigen Rolle der freiwilligen Kohlenstoffmärkte in der Paris Ära (auf Englisch, mit umfangreicher deutscher Zusammenfassung)

Warum wird unter dem Übereinkommen von Paris ein Verhindern der doppelten Anrechnung komplizierter?

Im Gegensatz zum Kyoto-Protokoll formulieren nun alle Länder, die das Übereinkommen von Paris (Paris Agreement) (ÜvP) ratifiziert haben, Minderungsziele für ihre nationalen Treibhausgasemissionen (NDCs). Diese Ziele dürfen eigenständig festgelegt und jederzeit aktualisieret und verbessert werden. Dies legt Artikel 4.11 des ÜvP fest. Nach Artikel 4.9 muss jedoch mindestens alle fünf Jahre ein neues und nach Möglichkeit ambitionierteres NDC kommuniziert werden. So können Staaten in ihrem NDC festlegen, welche Sektoren (wie Energieeffizienz) und Projekte (wie Kocher für die ländliche Bevölkerung) und die damit einhergehenden Emissionsminderungen sie selber für ihre Zielerfüllung nutzen möchten. Wird ein Projekt – und der daraus resultierende Minderungserfolg – nun vom Gastgeberland und vom Finanzierenden angerechnet, entsteht eine doppelte Anrechnung ("double claiming"). Das heißt, beide Parteien beanspruchen für sich dieselbe Minderung – auf dem Papier würden also mehr Emissionen verringert als tatsächlich in der Atmosphäre nachweisbar wären. Das Übereinkommen von Paris schreibt auch deutlich vor, dass die Länder eine Doppelzählung bei der Bilanzierung ihres NDC unter Artikel 4.13 und bei der internationalen Übertragung von Minderungen unter Artikel 6 vermeiden müssen.

Dieses Gebot sollte auch der freiwillige Markt beachten. Möchte ein Unternehmen einen finanziellen Beitrag zu einem Projekt in einem Entwicklungs- oder Schwellenland leisten, um seine nicht zu vermeidenden und nicht weiter reduzierbaren Emissionen auszugleichen, muss es darauf achten, dass die Emissionen nicht bereits vom Gastgeberstaat angerechnet werden. Denn dies entspricht einerseits nicht dem Ambitionsgedanken des Übereinkommen von Paris und andererseits nicht der freiwilligen Kompensation, bei der es um zusätzliche und freiwillige Klimaschutzmaßnahmen geht, indem die Minderungserfolge über das jeweilige verbindliche nationale Ziel hinausgehen.

Wie können entstandene Emissionen ab 2021 kompensiert werden?

Hier gibt es verschiedene diskutierte Möglichkeiten.

Wenn die Minderungen innerhalb der national festgelegten Beiträge (NDC) liegen, dürfen diese Minderungserfolge nicht auf das Klimaschutzziel des Staates angerechnet werden. Dies wäre aber der Fall, wenn beispielsweise die Projekttätigkeit in einem zu berichteten Sektor des Staates stattfindet. Ein Land kann beispielsweise angeben, 40 Prozent der Emissionen im Energiesektor einsparen zu wollen. Ein Solar-Projekt, dass zur freiwilligen Kompensation dienen soll, dürfte dann nicht zu diesem 40-Prozent-Ziel beitragen. Dazu müssten die Minderungsmengen für den freiwilligen Markt freigegeben und in der Bilanzierung entsprechende Aufschläge ausgewiesen werden. Diese Aufschläge werden „corresponding adjustment“ genannt. Die Fachwelt spricht hier von einer Kompensation innerhalb des NDC ("Inside-NDC-Modell") mit einem „corresponding adjustment“.

Dieses Problem stellt sich formal nicht in Bereichen, die außerhalb des NDC liegen. Hier spricht die Fachwelt von einer Kompensation außerhalb des national festgelegten Beitrags ("Outside-NDC-Modell"). Jedoch sollten auch hier finanzielle Anreize vermieden werden, um Minderungsmaßnahmen nicht in diesen Bereich zu verlagern und so der Staat ambitionslosen Klimaschutz betreibt, indem er diese Bereiche bewusst in zukünftigen NDC nicht aufnimmt. Berücksichtigungsfähig wären aber so genannte bedingte Minderungsziele, die ein Staat von vornherein in sein NDC nur unter der Bedingung einer Fremdfinanzierung aufgenommen hat.

Können Unternehmen, Privatpersonen oder die öffentliche Hand mit Gutschriften aus deutschen Klimaschutzprojekten ihre Emissionen kompensieren?

Auch hier gilt es, die Doppelzählung zu vermeiden. Doppelzählung besteht nicht nur zwischen zwei Staaten, sondern auch zwischen verschiedenen Parteien. Diese Parteien können auch in einem Staat auftreten. Dies macht die Kompensation mit Minderungen aus Klimaschutzprojekten in Deutschland sehr komplex. Deutschland hat sich (bereits unter dem Kyoto-Protokoll) Minderungsziele gesetzt und sich verpflichtet, die erzielten Emissionsminderungen aus allen Sektoren, auch jene aus dem Landnutzungs- und Wald-/Forstbereich (Land Use, Land Use Change and Forestry (LULUCF)), zu erfassen und zu berichten. Erreicht nun ein inländisches Klimaschutzprojekt Emissionseinbindungen – z.B. in Wäldern und Mooren –, geschieht dies auf einer Fläche, die im deutschen Treibhausgasinventar erfasst und dadurch für das Klimaschutzziel bilanziert wird. Würde nun beispielsweise eine Privatperson eben diese bereits für das deutsche Klimaschutzziel bilanzierte Einbindungserfolge dazu nutzen, eigene Emissionen zu kompensieren und eine Klimaneutralität zu begründen, würde dadurch ein doppelter Klimaschutzerfolg suggeriert. Es läge eine Doppelzählung desselben Minderungserfolgs vor, ohne dass sich das nationale Ambitionsniveau erhöht hätte. Diese Doppelzählung besteht auch dann, wenn die Klimaschutzmaßnahme auf Flächen stattfinden, die im Eigentum des*der Akteurs*Akteurin selbst stehen, da die Flächen unabhängig vom Grundeigentum im deutschen Treibhausgasinventar erfasst werden. Diese Doppelzählungsproblematik macht Kompensation mit Minderungserfolgen aus Klimaschutzprojekten in Deutschland sehr komplex.

Um die Doppelzählung zu verhindern, könnten auch in der deutschen Bilanz entsprechende Aufschläge ("corresponding adjustment") ausgewiesen werden. Oder es könnten extra Projekte/Projekt- oder Sektorbereiche zur Nutzung im Rahmen eines freiwilligen Kompensationsansatzes freigeben sein ("set aside"). Für Deutschland (oder die EU) sind bislang jedoch keine entsprechenden Mechanismen vorgesehen, die es erlauben würden, inländische oder innereuropäische Minderungserfolge dem freiwilligen Markt zu überlassen und aus dem nationalen Inventar herauszunehmen.

Aufgrund der ganzheitlichen deutschen Klimaschutzstrategie über alle Sektoren hinweg gibt es auch keine Möglichkeiten, Projekte außerhalb des deutschen NDC durchzuführen, um sie zur freiwilligen Kompensation zu nutzen.

Ein finanzieller Beitrag zu einem solchen Projekt ist dennoch wichtig und hilfreich, um das deutsche Klimaschutzziel erreichen und stabilisieren zu können. Wie das gehen kann erläutert die Antwort der nächsten Frage.

Welche Alternativen zur Neutralstellung gibt es?

Die gute Nachricht: es gibt eine Alternative. Klimaschutzprojekte – national wie international und egal ob innerhalb oder außerhalb eines NDC – können weiterhin finanziell unterstützt werden. Auch ohne jegliche Doppelzählungsgefahr. Die Alternative führt über ein geändertes Verwenden der Gutschriften und damit der einhergehenden Kommunikation: Hierbei kann der Minderungserfolg statt zur eigenen Neutralstellung besser als Beitrag zum Klimaschutzziel des Gastgeberstaates ausgewiesen und kommuniziert werden. Diese Kommunikation betont den geleisteten Klimaschutzbeitrag als gemeinsames Erreichen des Klimaschutzziels ("contribution claim“). Beispielhaft können Aussagen wie "Gemeinsam helfen wir Deutschland, seinen Klimaschutzbeitrag zu erreichen" oder „Auf dem Weg zur gemeinsamen Klimaneutralität“ getroffen werden. Statt einer eigenen, separaten Neutralität erklärt beispielsweise ein Unternehmen oder die öffentliche Verwaltung, einen finanziellen Beitrag zum Klimaschutzziel des Projektlands in Höhe der auszugleichenden Emissionen geleistet zu haben.

Im freiwilligen Markt gibt es bereits Bestrebungen, Klimaschutzprojekte mit dieser Kommunikation anzubieten (z.B. durch den GoldStandard). Damit umgeht man das Problem einer Doppelzählung und die Gefahr, statt eines Reputationsgewinns am Ende für eine Kompensation ohne echten Mehrwert kritisiert zu werden.

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