Deutsche Emissionshandelsstelle

Versteigerung

Durch die Versteigerung von Emissionsberechtigungen werden die Klimakosten der Unternehmen sichtbar gemacht. Sie legen den Grundstein dafür, dass Firmen diese Kosten nach dem Verursacherprinzip in ihre unternehmerischen Entscheidungen einbeziehen müssen. Gleichzeitig eröffnet sich durch die Einnahmen aus den Versteigerungen ein neuer Spielraum für die staatliche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen.

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Überblick

Versteigerungen von Emissionsberechtigungen als Grundzuteilungsregel

Die Versteigerung von Emissionsberechtigungen von der Bundesrepublik Deutschland findet bereits seit Anfang 2010 an der Leipziger Energiebörse EEX (European Energy Exchange) statt. Europaweit ist sie seit Anfang der dritten Handelsperiode die Grundzuteilungsregel im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1). Im Laufe besagter Handelsperiode wurden etwas mehr als die Hälfte der Emissionsberechtigungen versteigert.

Dies gilt grundsätzlich auch für die 2021 gestartete vierte Handelsperiode. Die Bundesrepublik Deutschland hat an dieser europaweiten Auktionsmenge einen effektiven Anteil von etwa 22 Prozent.

Was passiert mit den Erlösen?

Die Einnahmen aus den Versteigerungen fließen in Deutschland seit 2012 fast vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), ehemals Energie- und Klimafonds. Auch vor 2012 sind große Teile der Veräußerungserlöse in zahlreiche Projekte für den Klimaschutz geflossen und leisteten somit einen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Zwischen 2008 und 2023 konnte der Bund aus den Veräußerungen von über 1,7 Milliarden Emissionsberechtigungen insgesamt mehr als 36 Milliarden Euro erlösen.

Eine Tabelle mit den Versteigerungserlösen seit 2012 finden Sie in Abschnitt B.

Rahmenbedingungen

Die EU-Auktionsverordnung bildet seit der dritten Handelsperiode den rechtlichen Rahmen für die Versteigerungen im EU-ETS 1.  Im Jahr 2023 wurde im Zuge von grundlegenden Überarbeitungen eine neue EU-Auktionsverordnung verabschiedet, welche im Dezember 2023 in Kraft trat. Informationen zum europäischen Regelungsrahmen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

Reformmaßnahmen: Backloading und Marktstabilitätsreserve

Um das Anwachsen überschüssiger Emissionsberechtigungen zu verhindern, wurde 2014 das so genannte Backloading eingeführt, bei dem bestimmte Auktionsmengen zurückgehalten und zeitlich verschoben zur Versteigerung angeboten werden. Europaweit sollten demnach im Zeitraum 2014 bis 2016 insgesamt 900 Millionen Emissionsberechtigungen (EUA) weniger versteigert werden als bislang vorgesehen war. Im Einklang mit diesem Beschluss wurden auch die deutschen Auktionsmengen im besagten Zeitraum um rund 174 Millionen EUA gekürzt. Nach damaliger Beschlusslage war vorgesehen, die zurückgehaltenen Mengen in den Jahren 2019 und 2020 in den Markt zurückzuführen.

Seit 2019 werden die Auktionsmengen zusätzlich zum Backloading durch die Marktstabilitätsreserve (MSR) regelbasiert gesteuert. Dies bedeutet, die Auktionsmengen werden durch die MSR jährlich gekürzt oder aufgestockt, wenn zu viele oder zu wenige Emissionsberechtigungen im Umlauf sind. Die durch das Backloading zurückgehaltenen Auktionsmengen wurden 2019 direkt in die MSR überführt. Dies gilt auch für solche Berechtigungen, die in der dritten Handelsperiode nicht kostenlos zugeteilt wurden, so genannte unallocated allowances. 2023 wurden die Auktionsmengen entsprechend des MSR-Mechanismus EU-weit um rund 320 Millionen EUA reduziert, die deutschen Auktionsmengen um rund 80 Millionen.

Mehr über die Markstabilitätsreserve finden Sie auf unserer Seite zur Steigerung der Klimaschutzambition, siehe unten.

Luftverkehr

Der Luftverkehr wird seit 2012 in den EU-ETS 1 einbezogen. Mit einem Versteigerungsanteil von 15 Prozent des Luftverkehr-Caps. Ausgesetzt wurde dieser jedoch von November 2012 bis September 2014 auf Grund des „Stopping the clock“-Beschlusses. 2012 versteigerte Deutschland als einziger Mitgliedstaat Luftverkehrsberechtigungen, da die Auktion vor dem Beschluss stattfand.

Weitere Informationen zu den deutschen Versteigerungen von Emissionsberechtigungen finden sie in unseren monatlichen Auktionierungsberichten. Diese enthalten neben der detaillierten Auswertung der deutschen Versteigerungsergebnisse auch eine umfassende Übersicht zu den Entwicklungen auf dem Sekundärmarkt (Secondary Market).

30.01.2024

Archiv

Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits in der 2. Handelsperiode (2008–2012) Emissionsberechtigungen am Markt veräußert. Alle Informationen zur 2. Handelsperiode finden Sie in unserem Archiv.

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Verordnung

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2830 der Kommission vom 17.10.2023 über die Festlegung von Vorschriften über den Ablauf sowie andere Aspekte der Versteigerung von Emissionsberechtigungen

De­le­gier­te Ver­ord­nung (EU) 2023/2830 der Kom­mis­si­on vom 17. Ok­to­ber 2023 zur Er­gän­zung der Richt­li­nie 2003/87/EG des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments und des Ra­tes durch Fest­le­gung von Vor­schrif­ten über den zeit­li­chen und ad­mi­nis­tra­ti­ven Ab­lauf so­wie an­de­re As­pek­te der Ver­stei­ge­rung von Treib­h­aus­ga­se­mis­si­ons­zer­ti­fi­ka­ten

Versteigerungsergebnisse seit 2012

Die Einnahmen aus den Versteigerungen in Deutschland fließen seit 2012 fast vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) ein.

Um einen fließenden Übergang zwischen der zweiten und dritten Handelsperiode zu ermöglichen, haben die EU-Mitgliedstaaten beschlossen, Emissionsberechtigungen aus den Zuteilungsjahren 2013 und 2014 bereits 2012 zu versteigern (so genannte Early Auctions). Beabsichtigt war, auf diese Weise europaweit die Versteigerung von 120 Millionen Emissionsberechtigungen für stationäre Tätigkeiten vorzuziehen. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfielen davon rund 23,5 Millionen Berechtigungen. Effektiv konnten von den angesetzten 120 Millionen Emissionsberechtigungen nur rund 90 Millionen versteigert werden, da einige EU-Mitgliedstaaten ihre Vorbereitungen zur Versteigerung nicht rechtzeitig abschließen konnten. Neben den vorgezogenen Versteigerungen der dritten Handelsperiode, führte die EEX 2012 zudem die Versteigerungen des deutschen Anteils an Luftverkehrsberechtigungen durch.

Im Jahr 2023 wurden an der an der EEX insgesamt über 91 Millionen EUA und EUAA im Gesamtwert von über 7,6 Milliarden Euro für Deutschland versteigert, damit wurde zum ersten Mal die Marke von 7 Milliarden Euro überschritten. Der Durchschnittserlös im Jahr 2023 ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen.

Die folgende Tabelle fasst die Versteigerungsergebnisse der dritten Handelsperiode auf Jahresbasis zusammen.

30.01.2024

Versteigerungsergebnisse-Tabelle

JahrTypversteigerte Mengegebotene MengePreis (in Euro)Erlöse (in Euro)
Quelle: EEX, DEHSt
2012EUA23.531.00086.799.0007,06166.178.670
EUAA2.500.0004.552.0007,0117.525.000
2013EUA182.560.500529.511.5004,33791.253.420
2014EUA127.127.500614.996.0005,90749.973.880
2015EUA143.893.500412.946.5007,601.093.312.500
EUAA2.229.0007.665.5007,5716.867.680
2016EUA160.770.500358.232.5005,26845.739.870
EUAA857.5003.362.5005,424.647.650
2017EUA196.820.000493.172.5005,801.141.744.975
EUAA675.5002.525.0007,515.073.005
2018EUA172.220.000436.379.50014,902.565.336.800
EUAA800.5001.823.50020,3816.314.190
2019EUA127.561.500234.026.00024,663.146.135.125
EUAA801.5002.377.00022,3217.889.480
2020EUA107.433.000209.032.50024,592.641.787.980
 EUAA769.0002.307.00026,7620.578.440
2021EUA100.462.500171.888.00052,475.270.913.940
EUAA600.0001.785.00058,7535.250.000
2022EUA84.230.000185.569.50080,406.772.399.130
EUAA586.5001.178.00068,6240.245.630
2023EUA90.609.000193.077.50083,687.582.509.030
EUAA907.0001.950.50081,7274.120.040
EUA1.517.219.0003.925.631.00021,6032.767.285.320
EUAA10.726.50029.526.00023,17248.511.115
Gesamt1.527.945.5003.955.157.00021,6133.015.796.435

Weitere Informationen zu den deutschen Versteigerungen von Emissionsberechtigungen finden Sie in unseren monatlichen Auktionierungsberichten. Diese enthalten neben der detaillierten Auswertung der deutschen Versteigerungsergebnisse auch eine umfassende Übersicht zu den Entwicklungen auf dem Sekundärmarkt (Secondary Market).

Auktionierungsberichte

Funktionen der DEHSt bei den Versteigerungen

Umsetzung und Steuerung

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Umsetzung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) und damit auch für die Steuerung der deutschen Auktionen verantwortlich. Wie koordinieren den Gesamtprozess und sind unter anderem für die Beauftragung der deutschen Auktionsplattform zuständig.

Auktionator

Seit dem 01.10.2013 haben wir auch die Rolle des Auktionators für die Bundesrepublik Deutschland übernommen und sind damit offiziell Anbieter der Berechtigungen bei den deutschen Versteigerungen. Hiermit war von 2010 bis zum 30.09.2013 die KfW-Bankengruppe von uns beauftragt. In unseren monatlichen Berichten informieren wir über die deutschen Versteigerungsergebnisse.

Beauftragung der Handelsplattform EEX

Im Auftrag der Bundesregierung führt das UBA seit 2009 regelmäßig Vergabeverfahren zur Beauftragung der Auktionsplattform durch, um unter anderem die europäischen Vorgaben aus der EU-Auktionsverordnung umzusetzen. Bei diesen Vergabeverfahren hat sich in der Vergangenheit die Leipziger Energiebörse EEX durchgesetzt.

Die EEX in Leipzig hat am 23.11.2022 den Zuschlag für die Neuausschreibung der deutschen Versteigerungsplattform in der vierten Handelsperiode erhalten. Das UBA hatte diesen Auftrag im August 2022 ausgeschrieben. Damit werden die deutschen Versteigerungen von Emissionsberechtigungen (EU-Allowances (EU-Allowances (EUA)) und EUAA) im EU-ETS 1 auch über Januar 2024 hinaus weiterhin an der EEX stattfinden. Das neue Mandat umfasst eine Laufzeit von zunächst drei Jahren, mit der Option, den Vertrag um weitere zwei Jahre bis Januar 2029 zu verlängern.

Für die Wiederbestellung der EEX musste die Plattform zunächst noch ein formales Prüfverfahren der Europäischen Kommission durchlaufen, um anschließend offiziell im Anhang der EU-Auktionsverordnung bestätigt zu werden. Am 19.07.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission zunächst ein Regulatory Update über die verlängerte Gültigkeit des Anhangs III der EU-Auktionsverordnung. Am 21.12.2023 trat dann die neue EU-Auktionsverordnung mit dem aktualisierten Anhang III in Kraft. Damit ist das Notifizierungsverfahren für die deutsche Opt-out-Versteigerungsplattform formal abgeschlossen.

30.01.2024

Wie funktioniert das Auktionsverfahren?

Die EU-Auktionsverordnung garantiert den ETS-Teilnehmern einen harmonisierten, diskriminierungsfreien und kosteneffizienten Zugang zum europäischen Primärmarkt (Primary Market) für Emissionsberechtigungen.

Die Versteigerungen werden nach dem bewährten Einheitspreisverfahren mit einer Bieterrunde und geschlossenem Orderbuch durchgeführt. Beim Einheitspreisverfahren zahlen grundsätzlich alle erfolgreichen Bieter denselben Preis (siehe Grafik unten).

Beim Einheitspreisverfahren wird der Zuschlagpreis ermittelt, indem alle zugelassenen Gebote, beginnend mit dem höchsten Gebot, nach der Höhe des Gebotspreises gereiht werden.

Bei gleichen Gebotspreisen werden die Gebote nach einem Zufallsverfahren sortiert. Vom höchsten Preisgebot ausgehend werden die Mengen der Gebote aufsummiert, bis die angebotene Menge (hier 2 Millionen EU-Allowances (EUA)) erreicht wird. Der Gebotspreis, bei dem die Summe der Gebotsmengen die angebotene Menge an Berechtigungen erreicht oder überschreitet, legt den Zuschlagpreis fest und ist mit diesem identisch (hier Gebot F).

Bieter erhalten also genau dann einen Zuschlag in Höhe ihrer nachgefragten Menge, wenn ihr Gebotspreis mindestens der Höhe des Zuschlagpreises entspricht. Hat ein Bieter genau den Zuschlagpreis geboten, entspricht dessen Zuteilung der noch verbleibenden Angebotsmenge. Diese kann in Abhängigkeit von der Gebotsstruktur auch unterhalb der durch den Bieter nachgefragten Menge liegen. Haben mehrere Handelsteilnehmer genau den Zuschlagpreis geboten, kommt das zuvor genannte Zufallsverfahren zur Anwendung.

Bei Versteigerung am Primärmarkt (Primary Market) werden bestehende Infrastrukturen des Sekundärmarkts genutzt. In der gesamten EU finden Versteigerungen nur noch an Handelsplattformen statt, die Teil geregelter Märkte sind. Für die Versteigerungen von Luftverkehrsberechtigungen gelten dieselben Verfahrensregeln wie in den übrigen Versteigerungen.

Neben der Teilnahme an einer gemeinsam von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten beauftragten Auktionsplattform sieht die EU-Auktionsverordnung die Möglichkeit vor, dass Mitgliedstaaten eigene Plattformen betreiben können. Neben Deutschland hat sich auch Polen für diese Möglichkeit entschieden. Dies ermöglicht den Bietern, sich an den für sie individuell am besten geeigneten Handelsplätzen zu beteiligen.  Verschiedene Handelsplätze fördern zudem den Wettbewerb auf dem Sekundärmarkt (Secondary Market).

15.03.2023

Teilnahme an den Auktionen

Zugangsbedingungen

Die EU-Auktionsverordnung enthält Mindestanforderungen für angemessene Zugangsbedingungen. Dies soll eine hohe Bieterbeteiligung insbesondere von emissionshandelspflichtigen Anlagen- und Luftverkehrsbetreibern ermöglichen. Zusätzlich soll aber auch die Zuverlässigkeit und Integrität der Versteigerungsverfahren garantiert werden. Die Zugangsbedingungen orientieren sich an Sekundärmarktpraktiken und ermöglichen auch Personen, die nicht emissionshandelspflichtig sind, den Zugang zu den Versteigerungen. Neben einer direkten internetgestützten Teilnahme erlaubt die EU-Auktionsverordnung auch den indirekten Zugang über zugelassene Finanzintermediäre.

Handelsteilnehmer, die bereits am Sekundärmarkt (Secondary Market) der Leipziger Energiebörse EEX zugelassen sind, können somit unkompliziert und ohne weitere Zulassungskosten an den Versteigerungen teilnehmen. Grundsätzlich dürfen die Gebühren für eine Teilnahme an den Versteigerungsverfahren nicht oberhalb vergleichbarer Standardgebühren auf dem Sekundärmarkt liegen.

Auction-only-Zugang

Der Auction-only-Zugang ist eine Zulassungsvariante der EEX, die die Teilnahme an den Auktionen für Emissions- und Luftverkehrsberechtigungen erleichtert. Er berechtigt die Unternehmen ausschließlich zur Teilnahme an Primärauktionen mit vereinfachten Zulassungsanforderungen: Da hierfür kein technischer Zugang erforderlich ist, können die Gebote im Auftrag des Teilnehmers durch die Marktsteuerung der Börse in das Handelssystem eingegeben und zum Beispiel per E-Mail übermittelt werden. Dies spart unter anderem Kosten für geschulte Börsenhändler und deren Prüfung ein. Weiterhin entfällt bei der Nutzung der Gebotseingabe durch die Marktsteuerung das jährliche Entgelt. Für die alternative Nutzung eines technischen Zugangs zum Handelssystem fällt lediglich ein reduziertes jährliches Entgelt an. Ausführliche Informationen zu den Teilnahmebedingungen sind auf der Internetseite der EEX zugänglich.

15.03.2023

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