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Der Emissionshandel in Europa wird im Zuge des „Fit-for-55“ Legislativpakets angepasst und erweitert. Die Emissionsobergrenze (Cap) wird stärker begrenzt und es wird ein Grenzausgleichsystem (CBAM) für bestimmte Produkte eingeführt. Außerdem wird der Seeverkehr in den EU-ETS 1 einbezogen. Die Sektoren Wärme und Verkehr werden mit einem separaten Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) erfasst. Künftig kann der Geltungsbereich erweitert und EU-ETS 1 und EU-ETS 2 miteinander verknüpft werden.
Quelle: © Gaj Rudolf / Fotolia