Deutsche Emissionshandelsstelle

Internationale Entwicklungen im Europäischen Emissionshandel

Nach der Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) im Jahr 2005 sind weltweit weitere nationale und regionale Emissionshandelssysteme entstanden. Und die Dynamik wächst – weitere Emissionshandelssysteme sind aktuell in der Entwicklung oder Vorbereitung. In immer mehr Ländern bildet der Emissionshandel den Kern der Klimaschutzstrategie zur Dekarbonisierung.

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Emissionshandelssysteme weltweit

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Seit Einführung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1) als eines der wichtigsten Klimaschutzinstrumente, sind zahlreiche Staaten, Regionen und sogar Städte diesem Beispiel gefolgt und haben Emissionshandelssysteme etabliert. Mittlerweile sind rund 30 Emissionshandelssysteme weltweit operational, von Nordamerika über Europa und Asien bis hin zu Ozeanien. Ungefähr 20 weitere Staaten prüfen oder bereiten die Einführung eines Emissionshandelssystems vor, mit besonders viel Dynamik in Lateinamerika und auf dem asiatischen Kontinent. Mit Start des nationalen Emissionshandelssystems in China im Jahr 2020 und dem im Jahr 2023 gestarteten System in Indonesien setzen einige der größten CO2-Emittenten der Region auf dieses marktbasierte Klimaschutzinstrument zur Dekarbonisierung verschiedener Sektoren. Weitere Staaten werden folgen. Eine von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) in Auftrag gegebene Studie hat in diesem Kontext insbesondere das Potential der Einführung von Emissionshandelssystemen in verschiedenen Ländern der asiatischen Region untersucht und die Ergebnisse in drei Publikationen veröffentlicht (siehe unten unter „Carbon Pricing Potential in East and South Asia“).

Auch in Europa gab es in den letzten Jahren weitere Entwicklungen: In Deutschland und Österreich wurde 2021 und 2022 für die Sektoren Gebäude und Verkehr, die bislang noch nicht dem Emissionshandel unterlagen, nationale Emissionshandelssysteme eingerichtet. Diese nationalen Systeme werden perspektivisch in einem zweiten Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) aufgehen, das sich aktuell im Aufbau befindet.

21.02.2024

Linking: Vorteile, Anforderungen und Internationale Entwicklungen

Die Verbindung von Emissionshandelssystemen (Linking) schafft größere und liquidere Märkte und kann helfen, Emissionsminderungsziele in einer kosteneffizienten Weise zu erreichen. Jedes Linking ist daher ein Schritt auf dem Weg zu einem globalen Kohlenstoffmarkt. Dies steigert die Kosteneffizienz durch den Zugang zu weiteren Vermeidungspotenzialen und baut Wettbewerbsverzerrungen durch einen einheitlichen CO2-Preis ab. Diese bi- oder multilateralen Kooperationen können durch ihre Vorbildfunktion einen positiven Einfluss auf die internationalen Klimaverhandlungen haben.

Für ein erfolgreiches Linking zweier Emissionshandelssysteme ist es wichtig, dass beide Systeme ähnlich anspruchsvoll gestaltet sind. Dies setzt eine stringente Festsetzung von Emissionsobergrenzen (Caps) voraus, um die nötige Knappheit im System herzustellen. Die Bemessungsgrundlagen sowie Kontrollmechanismen und Sanktionierungsmöglichkeiten müssen gleich oder vergleichbar sein. Es ist dabei nicht zwingend notwendig, dass die Linking-Partner dieselbe Minderungsanstrengung erbringen. Es muss jedoch Einigkeit über das gemeinsame Minderungsziel und den jeweiligen Beitrag (Effort Sharing) bestehen.

Durchgeführt wurde ein Linking bisher beispielsweise zwischen Kalifornien und Quebec. Die beiden Jurisdiktionen verknüpften ihre Systeme erfolgreich unter einem gemeinsamen Dach: der „Western Climate Initiative“. Auch in Europa hat es ein erstes Linking von Emissionshandelssystemen geben: Seit Januar 2020 ist das Schweizer Emissionshandelssystem (CH-ETS) mit dem EU-ETS 1 verbunden.

Die folgenden Publikationen sind teilweise nur auf Englisch verfügbar.

21.02.2024

Marktmechanismen und Übereinkommen von Paris

In Nachfolge des Kyoto-Protokolls wurde im Dezember 2015 das Übereinkommen von Paris (Paris Agreement)⁠ (ÜvP)verabschiedet. Seit 2021 ersetzen die Mechanismen des Artikel 6 des ÜvP nun die projektbasierten Mechanismen zur grenzüberschreitenden Anrechnung von Treibhausgas-Minderungen. Diese Mechanismen sollen auf freiwilliger Basis allen Vertragsstaaten offenstehen. Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die Vertragsstaaten auf der Klimakonferenz in Glasgow (COP26) auf ein Regelwerk für Artikel 6 geeinigt. Detaillierte Vorgaben liegen nun für alle drei unterschiedlichen Ansatzpunkte zur internationalen Kooperation vor.

  • Zwischenstaatliche Kooperation (Artikel 6.2) mit Transfer von Minderungsergebnissen
  • Nachhaltigkeitsmechanismus (Artikel 6.4), der unter Aufsicht eines internationalen Überwachungsgremiums Gutschriften für die Ergebnisse von Klimaschutzprojekten generiert,
  • Nicht-marktbasierte Ansätze (Artikel 6.8), die als Rahmen für eine internationale Kooperation ohne Übertragung von Minderungsergebnissen dienen.

Unsere Experten unterstützen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz  (BMWK) bei der Konzeption dieser Instrumente und bei der Erarbeitung der Ausführungsvorschriften im Rahmen der Klimaverhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen (UNFCCC).

21.02.2024

Weitere Informationen über Klimaschutzprojekte

Internationale Aktivitäten unserer Mitarbeiter*innen

Unsere Mitarbeiter*innen übernehmen international zahlreiche und vielfältige Aufgaben im Bereich des Emissionshandels. Wir fördern und unterstützen unter anderem mit gezieltem Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch den Aufbau nationaler Emissionshandelssysteme in Nicht-EU-Ländern. Hierbei arbeiten wir eng mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zusammen.

Den Wissenstransfer gestalten wir in Form von „study visits“, Expertentrainings und Workshops sowie Inhouse-Veranstaltungen maßgeblich mit. Referentinnen*Referenten aus nahezu allen Facheinheiten bieten passgenaue Präsentationen und Diskussionsrunden an und berücksichtigen dabei die spezifischen inhaltlichen Fragestellungen, die Situation des jeweiligen Landes sowie den fachlichen, politischen Hintergrund. Darüber hinaus vermitteln wir Expertinnen*Experten für Beratungseinsätze, unterstützen bei der Erstellung von umfangreichen Schulungsunterlagen oder erarbeiten auch themenspezifische Papiere, die den Wissen- und Erfahrungsaustausch unterstützen, wie zum Beispiel der Erfahrungsbericht zu kontinuierlichen Emissionsmesssystemen (KEMS).

Experteneinsätze und Schulungen finden oftmals im Rahmen des sogenannten Twinning-Programms der EU oder von GIZ- Projekten im Auftrag der Bundesregierung statt, beispielsweise in China, Süd-Korea, Mexiko, Chile, Serbien, der Türkei und der Ukraine. Wir betreuen auch Stipendiaten der Alexander-von-Humboldt-Stiftung sowie Hospitationen und Besuchergruppen.

Ein Beispiel für den Wissens- und Erfahrungsaustausch bzw. -transfer zur Gestaltung und Umsetzung von Emissionshandelssystemen ist das Capacity Building Programm des BMWK, welches in Zusammenarbeit mit der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) und führenden deutschen Expertinnen*Experten von adelphi, Ecologic Institut, FutureCamp Climate und Öko-Institut e.V. angeboten wird. Bis heute hat das Programm mehr als 600 geschulten Expertinnen*Experten und politischen Entscheidungsträgern sowie Vertretern von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden aus 16 Ländern rund um den Globus ein breites Spektrum an Aktivitäten geboten.

21.02.2024

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