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Als Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage sind Sie verpflichtet, Ihre Emissionen auf Grundlage des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und der Monitoring-Verordnung (MVO) zu ermitteln und zu berichten. Die Methoden zur Überwachung müssen Sie in einem anlagenspezifischen Überwachungsplan beschreiben, der Grundlage für die Emissionsüberwachung und -berichterstattung ist. Bei Neuanlagen muss dieser eingereicht werden, bevor erstmals Treibhausgasemissionen durch die Anlage entstehen. Der Überwachungsplan ist forlaufend aktuell zu halten.
Quelle: © Yurii Zushchyk - stock.adobe.com
Im Leitfaden finden Sie eine Beschreibung der Anforderungen an die Überwachungsmethoden und ihre Darstellung im Überwachungsplan.
Für Ihren Überwachungsplan stellen wir Ihnen die bereits bekannte Erfassungssoftware FMS (Formular Management System) zur Verfügung, die Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und Daten unterstützen soll. Sie bietet die Voraussetzung, dass die damit erstellten Überwachungspläne den Anforderungen des TEHG und der MVO genügen.
Weitere Informationen zu spezifischen Fragen der Auslegung und Interpretation der europäischen Monitoring-Verordnung in Deutschland finden Sie in den Häufig gestellten Fragen. Darüber hinaus können Sie folgende Hilfestellungen nutzen.
Präsentationen der Online-Informationsveranstaltung "Biomasse im Europäischen Emissionshandel – Neue Regelungen ab 2023" vom 27.04.2023:
Darüber hinaus haben wir für die Erstellung von Unsicherheitsnachweisen eine Excel-Arbeitshilfe (siehe C Sonstige Hilfestellungen) erstellt. In den folgenden Tutorials erläutern wir den Aufbau und die Grundfunktionen der einzelnen Arbeitsblätter dieser Arbeitshilfe.