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Die Überwachung und Ermittlung der Treibhausgasemissionen sowie die jährliche Emissionsberichterstattung sind wichtige Bausteine des Emissionshandelssystems. Die ermittelten Treibhausgasemissionen einer emissionshandelspflichtigen Anlage für das abgelaufene Kalenderjahr sind die Grundlage für die „Abrechnung“, das heißt die Abgabe der Emissionsberechtigungen für das betreffende Jahr.
Bitte beachten Sie: Alle Themen rund um die Überwachung zuteilungsrelevanter Daten finden Sie in der Rubrik „Zuteilung 2021 bis 2025“ beziehungsweise "Zuteilung 2026 bis 2030".
Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen müssen laut Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ihre Treibhausgasemissionen ab dem 01.01.2021 entsprechend der Monitoring-Verordnung der EU-Kommission 2018/2066, nach Anhang 2 des TEHG und der Emissionshandelsverordnung (EHV) ermitteln und berichten.
Die Methode zur Überwachung der Treibhausgasemissionen muss in einem anlagenspezifischen Überwachungsplan beschrieben und von der DEHSt genehmigt werden. Der Überwachungsplan konkretisiert, wie die Anforderungen der Monitoring-Verordnung für die jeweilige Anlage umgesetzt werden.
Hier finden Sie alle jährlichen Berichte über die Treibhausgasemissionen in Deutschland (im Abschnitt F).
VET-Berichte und Anlagenlisten