Teilnehmer
Der Emissionshandel erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Teilnehmer: Dies sind die emissionshandelspflichtigen Unternehmen, Sachverständige, Händler, die Deutsche Emissionshandelsstelle sowie die für die Genehmigung der Anlagen zuständigen Behörden der Bundesländer.
Bei stationären Anlagen entscheidet die Genehmigung der Landesbehörde darüber, ob eine Anlage am Emissionshandel teilnehmen muss. Um Emissionszertifikate zu erhalten, stellen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber so genannte Zuteilungsanträge. Die dort angegebenen Emissionsdaten werden von unabhängigen sachverständigen Stellen überprüft und verifiziert. Die Deutsche Emissionshandelsstelle prüft die Angaben abermals, berechnet die Zuteilungsmengen nach den gesetzlichen Vorgaben und gibt die Zertifikate aus.
Akteure im Emissionshandel
Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
Einmal jährlich reichen die Teilnehmer dann Emissionsberichte ein, die ebenfalls von sachverständigen Stellen geprüft werden. Die Emissionsberichte enthalten die tatsächlichen Emissionen eines Unternehmens und dienen als Grundlage für die Abgabe von Zertifikaten. Stationäre Anlagen geben ihre Emissionsberichte über die Landesbehörden bei der DEHSt ab.
Sowohl die Zuteilung als auch die Abgabe und Übertragung von Zertifikaten läuft über elektronische Handelskonten. Diese Konten werden im nationalen Emissionshandelsregister der DEHSt geführt. Auch Händler benötigen ein solches Registerkonto, um Zertifikate kaufen und verkaufen zu können. Der Handel mit Emissionszertifikaten ist jedoch ein privatwirtschaftliches Geschäft.
