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Gesetze und Verordnungen

Auf dieser Seite finden sich Links und Downloads zu den für den Emissionshandel relevanten Gesetzen und Verordnungen.

Inzwischen steht nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht durch das Bundesministerium der Justiz unter www.gesetze-im-internet.de kostenlos im Internet zur Verfügung. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können dort in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. In einem so genannten Aktualitätendienst werden Verlinkungen zu allen neu im Bundesgesetzblatt Teil I verkündeten Vorschriften bis sechs Monate nach Inkrafttreten angeboten.

Das Bundesgesetzblatt steht auch direkt (als Leseversion) kostenlos auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de zur Verfügung. Das betrifft alle Ausgaben des Bundesgesetzblattes I (BGBl. I) ab 1998 und des Bundesgesetzblattes II (BGBl. II) ab 2002. Darüber hinaus ist hier der so genannte Fundstellennachweis zugänglich, der im Sinne eines Registers alle noch geltenden Gesetze und Verordnungen des Bundes auflistet.



EU-Gesetzgebung

Burden Sharing

Das so genannte Burden Sharing, die Lastenverteilung der damals 15 EU-Mitgliedstaaten (EU-15) von 1998, bezeichnet die europarechtliche Festlegung, die gemeinsame Reduktionsverpflichtung aus dem Kyoto-Protokoll in unterschiedlich hohe Einzelziele der jeweiligen Staaten aufzuteilen.

(Entscheidung des Rates 2002/358/EG vom 25. April 2002)


EHRL - EG-Emissionshandels-Richtlinie

Die EG-Emissionshandels-Richtlinie (EHRL) begründet das Gemeinschaftssystem der EU-Mitgliedstaaten zum Emissionshandel und gibt nähere Vorgaben zu diesem System.

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EG-RegVo - EG-Register-Verordnung

Die EU-Register-Verordnung schafft die Grundlage für ein standardisiertes Registersystem in der EU und legt nähere Bestimmungen zu Funktion und Technik fest.

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KOM - Monitoring and Reporting Guidelines

Die Monitoring Leitlinien definieren die Leitlinien für die Überwachung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen.

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Linking Directive

Die Linking Directive „verbindet“ in Bezug auf die projektbasierten Mechanismen die völkerrechtlichen Vorgaben aus dem Kyoto-Protokoll mit dem EU-Emissionshandelssystem, so dass nicht nur die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls JI und CDM nutzen können, sondern sich auch Unternehmen Gutschriften aus solchen Projekten im Emissionshandel anrechnen lassen können.

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  • Linking Directive (Richtlinie 2004/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004)


Nationale Gesetzgebung

Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012

In Vorbereitung der zweiten Handelsperiode im Emissionshandel war eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Emissionshandel erforderlich. Das Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 trat am 11.08.2007 in Kraft.

Die Bestandteile des Gesetzes sind als Artikelgesetz mit obiger Gesetzesbezeichnung zusammengefasst:

  • Zuteilungsgesetz 2012 (Artikel 1)
  • Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (Artikel 2)
  • Änderungen des Projekt-Mechanismen-Gesetzes (Artikel 3).

Grundlage für das Zuteilungsgesetz 2012 ist der Nationale Allokationplan 2008-2012 (NAP II), den das Bundeskabinett am 28.06.2006 beschlossen hat und der der EU-Kommission derzeit zur Prüfung vorliegt.

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TEHG - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

Das Treibhaus-Emissionshandelsgesetz stellt die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über das europäische Handelssystem mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen dar.

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NAP – Nationaler Allokationsplan

Der Nationale Allokationsplan der jeweiligen Handelsperiode definiert die zuteilungsfähige Gesamtmenge an CO2-Emissionsberechtigungen sowie konkrete Festlegungen von Regeln und Mengen der Zuteilung in den Handelsperioden.

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Datenerhebungsverordnung 2012 (DEV 2012)

Für die zweite Handelsperiode im Emissionshandel (2008-2012) sieht der Nationale Allokationsplan (NAP II) vor, dass die Zuteilungen von Emissionsberechtigungen für Bestandsanlagen auf der Basis der durchschnittlichen CO2-Emissionen in den Jahren 2000-2005 (Basisperiode) erfolgen. Vor diesem Hintergrund sieht die vom Bundeskabinett verabschiedete Datenerhebungsverordnung 2012 (DEV 2012) vor, die bisher noch nicht vorliegenden Daten zur Berechnung der CO2-Emissionen bei den teilnehmenden Unternehmen zu erheben. Diese verifizierten Daten sind gleichzeitig auch Grundlage des Zuteilungsverfahrens für 2008-2012.

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Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020)

Verordnung über die Erhebung von Daten zur Einbeziehung des Luftverkehrs sowie weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel

EHVV - Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Die Versteigerungsverordnung (Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012 – EHVV 2012), die am 23.07.2009 in Kraft getreten ist, legt die zuständige Stelle sowie die Regeln für die Durchführung des Verfahrens zur Versteigerung von Emissionsberechtigungen fest.

ZuG – Zuteilungsgesetz

Das Zuteilungsgesetz der jeweiligen Handelsperiode wird auf der Grundlage des jeweiligen NAP erstellt und legt die nationalen Mengenziele für die Emission von Kohlendioxid sowie Regeln für die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen fest.

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ZuV – Zuteilungsverordnung

Die Zuteilungsverordnung gibt nähere Bestimmungen zu den Berechnungen für die Höhe der zuzuteilenden Menge an Berechtigungen sowie den durch die Antragsteller vorzubringenden Nachweisen und deren Überprüfung im Rahmen des TEHG.

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EHKostV – Emissionshandelskostenverordnung

Die Emissionshandelskostenverordnung der jeweiligen Handelsperiode enthält Bestimmungen über die Gebühren, die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt erhoben werden. § 22 TEHG und § 23 ZuG 2007 sind die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für diese Verordnung.

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ProMechG – Projekt-Mechanismen-Gesetz

Das Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG) enthält die deutschen Rechtsgrundlagen für die Durchführung von CDM- und JI-Projekten und setzt damit die Linking Directive der EU zum Emissionshandel um.

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ProMechGebV Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung

Die Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung (ProMechGebV) enthält Bestimmungen über Gebühren, die die Deutsche Emissionshandelsstelle für Amtshandlungen nach dem ProMechG erhebt.

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Stand: 18. August 2009

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