Deutsche Emissionshandelsstelle

Antrag auf kostenlose Zuteilung nach ZuV 2020

Das umfassende Verfahren zur Bestimmung der zuteilungsfähigen Mengen und zur Erstellung eines Zuteilungsantrags wird mit den hier zusammengestellten Informationen unterstützt.

Leitfaden

Mit dem "Leitfaden für das Zuteilungsverfahren 2013-2020" bietet die DEHSt eine Hilfestellung für das Antragsverfahren und informiert über die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Leitfaden gibt allgemeine Hinweise zum Zuteilungsverfahren und ersetzt nicht die Entscheidung im konkreten Einzelfall.

Teil 1: Zuteilungsregeln für Bestandsanlagen

Teil 1 des Leitfadens erklärt die Grundlagen der neuen Zuteilungsregeln für Bestandsanlagen in der dritten Handelsperiode und gibt einen Überblick über

  • wesentliche Änderungen der Zuteilungsregeln im Vergleich zur 2. Handelsperiode,
  • Prinzipien für die Zuteilung auf Basis von Emissionswerten,
  • Akteure und ihre Aufgaben im Zuteilungsverfahren,
  • die Voraussetzungen und wesentlichen Schritte des Zuteilungsverfahrens sowie
  • die elektronische Antragstellung.

Teil 2: Erstellung des Zuteilungsantrags

Teil 2 leitet den Antragsteller für die Erstellung eines Zuteilungsantrags durch das Formular Management System (FMS). Folgende Punkte werden angesprochen:

  • Vorgehen beim Antragsverfahren
  • Allgemeine Angaben zur Anlage
  • Aufteilung der Anlage in Zuteilungselemente inkl. Berücksichtigung des Risikos zur Verlagerung von CO2
  • Bilanzierung von Stoffströmen, Energien und Emissionen in der Anlage inkl. Wärme- und Strombilanz
  • Bestimmung der Aktivitätsraten ohne und mit wesentlicher Kapazitätsänderung
  • Bestimmung der installierten Anfangskapazität
  • Erläuterung der Zuteilungsregeln anhand von Fallbeispielen

Teil 3a: Anlagenübergreifende Wärmeströme

Teil 3a unterstützt die Betreiber bei der Berücksichtigung anlagenübergreifender Wärmeflüsse in Zuteilungsanträgen und erklärt folgende Punkte:

  • Definitionen
  • Prinzip der Zuteilungsregeln für Anlagen überschreitende Wärmeflüsse
  • Berücksichtigung der Wärmelieferung an/von Wärmenetzen
  • Beschreibung der Sonderregel für Wärmelieferung an Private Haushalte
  • Erläuterung der Zuteilungsregeln und Benennung des Datenbedarfs anhand von Fallbeispielen

Teil 3b: Prozessemissionen, Restgase und Sicherheitsfackeln

Teil 3b thematisiert folgende Punkte:

  • Definitionen
  • Zuteilungsregeln für Prozessemissionen, Restgase, und Sicherheitsfackeln
  • Abbildung von Prozessemissionen, Restgasen und Sicherheitsfackeln im FMS
  • Beschreibung des Datenbedarfs für den Zuteilungsantrag
  • Erläuterung der Zuteilungsregeln anhand von Fallbeispielen

Teil 3c: Produkt-Emissionswerte

Teil 3c richtet sich an die Antragsteller, für deren Anlagen Zuteilungsanträge unter Verwendung von Produkt-Emissionswerten gestellt werden. Folgende Punkte werden in diesem Teil des Leitfadens thematisiert:

  • Definition des Produkt-Emissionswerts
  • Status des Risikos einer Verlagerung von CO2-Emissionen
  • Definition der Einheit der Produktion
  • Definition und Erklärung der Produkte mit Produkt-Emissionswert
  • Definition und Erklärung der zugehörigen Prozesse und Emissionen
  • Ermittlung der Aktivitätsrate

Teil 4: Verifizierung

Teil 4 richtet sich primär an die Sachverständigen Stellen. Allerdings sollten auch die Antragsteller damit vertraut sein, da die ordnungsgemäße Verifizierung des Zuteilungsantrags Voraussetzung für die Antragstellung ist.

Teil 5: Neue Marktteilnehmer

Teil 5 richtet sich an neue Marktteilnehmer, d.h. an emissionshandelspflichtige Anlagen, denen nach dem 30.06.2011 eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen erteilt wurde, und an wesentliche Kapazitätserhöhungen bestehender Anlagen.

Bitte beachten Sie, dass nach § 16 ff. Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) Zuteilungsanträge für neue Marktteilnehmer innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Regelbetriebs (bei Neuanlagen) oder des geänderten Betriebs (bei wesentlichen Kapazitätserweiterungen) gestellt werden müssen. Bitte reichen Sie Ihren verifizierten Zuteilungsantrag fristgerecht bei der DEHSt ein.

Sollten Sie bei der DEHSt bereits einen formlosen Antrag zur Fristwahrung gestellt haben, reichen Sie bitte Ihren vollständigen und verifizierten Zuteilungsantrag nun umgehend nach. Nur so ist sichergestellt, dass auch die Europäische Kommission den Antrag als fristgemäß ansieht.

27.04.2011

Online Services

  • Formular Management System Formular Management System

    Formular Management System

  • Virtuelle Poststelle Elektronische Kommunikation

    Elektronische Kommunikation

  • Newsletter Newsletter
  • Presse Presse
  • Kontakt Kontakt

Hinweis Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Lesen Sie auch unsere weiteren Informationen zum Datenschutz.

OK