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Das umfassende Verfahren zur Bestimmung der zuteilungsfähigen Mengen und zur Erstellung eines Zuteilungsantrags wird mit den hier zusammengestellten Informationen unterstützt.
Mit dem "Leitfaden für das Zuteilungsverfahren 2013-2020" bietet die DEHSt eine Hilfestellung für das Antragsverfahren und informiert über die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Leitfaden gibt allgemeine Hinweise zum Zuteilungsverfahren und ersetzt nicht die Entscheidung im konkreten Einzelfall.
Teil 1 des Leitfadens erklärt die Grundlagen der neuen Zuteilungsregeln für Bestandsanlagen in der dritten Handelsperiode und gibt einen Überblick über
Teil 2 leitet den Antragsteller für die Erstellung eines Zuteilungsantrags durch das Formular Management System (FMS). Folgende Punkte werden angesprochen:
Teil 3a unterstützt die Betreiber bei der Berücksichtigung anlagenübergreifender Wärmeflüsse in Zuteilungsanträgen und erklärt folgende Punkte:
Teil 3b thematisiert folgende Punkte:
Teil 3c richtet sich an die Antragsteller, für deren Anlagen Zuteilungsanträge unter Verwendung von Produkt-Emissionswerten gestellt werden. Folgende Punkte werden in diesem Teil des Leitfadens thematisiert:
Teil 4 richtet sich primär an die Sachverständigen Stellen. Allerdings sollten auch die Antragsteller damit vertraut sein, da die ordnungsgemäße Verifizierung des Zuteilungsantrags Voraussetzung für die Antragstellung ist.
Teil 5 richtet sich an neue Marktteilnehmer, d.h. an emissionshandelspflichtige Anlagen, denen nach dem 30.06.2011 eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen erteilt wurde, und an wesentliche Kapazitätserhöhungen bestehender Anlagen.
Bitte beachten Sie, dass nach § 16 ff. Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) Zuteilungsanträge für neue Marktteilnehmer innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Regelbetriebs (bei Neuanlagen) oder des geänderten Betriebs (bei wesentlichen Kapazitätserweiterungen) gestellt werden müssen. Bitte reichen Sie Ihren verifizierten Zuteilungsantrag fristgerecht bei der DEHSt ein.
Sollten Sie bei der DEHSt bereits einen formlosen Antrag zur Fristwahrung gestellt haben, reichen Sie bitte Ihren vollständigen und verifizierten Zuteilungsantrag nun umgehend nach. Nur so ist sichergestellt, dass auch die Europäische Kommission den Antrag als fristgemäß ansieht.
27.04.2011
Für den Zuteilungsantrag stellt Ihnen die DEHSt die bereits bekannte Erfassungssoftware FMS (Formular-Management-System) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie hier die Excel-Tools für bestimmte Zuteilungselemente mit Produkt-Emissionswert, die dem Antrag beizufügen sind.
27.04.2011
Auch für die Beantragung von kostenlosen Zuteilungen für neue Marktteilnehmer stellt Ihnen die DEHSt die Erfassungssoftware FMS zur Verfügung. Weiterhin finden Sie hier die Excel-Tools für bestimmte Zuteilungselemente mit Produkt-Emissionswert, die dem Antrag beizufügen sind.
27.04.2011