Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) veröffentlicht
Das Bundeskabinett hat am 24.08.2011 die Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020) beschlossen, der Bundestag hat am 22.09.2011 zugestimmt. Damit sind die Rechtsgrundlagen für die Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an die Betreiber der knapp 2000 Anlagen, die in Deutschland in der Handelsperiode 2013 bis 2020 am Emissionshandel teilnehmen werden, geschaffen.
Stand: 11.10.2011
