Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) in Kraft getreten

In Deutschland wird der Beschluss der Europäischen Kommission über die Zuteilung kostenloser Zertifikate ab 2013 im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sowie in einer Zuteilungsverordnung (ZuV) umgesetzt und erst dadurch rechtlich bindend geregelt. Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf der TEHG-Novelle am 16.02.2011 verabschiedet und der Bundesrat am 08.07.2011 der im parlamentarischen Verfahren abgestimmten Fassung zugestimmt hat, ist das TEHG am 28.07.2011 in Kraft getreten. Die ZuV befindet sich zur Zeit noch im parlamentarischen Verfahren.

Unter Zuteilung 2013-2020 informieren wir Sie fortlaufend über aktuelle Entwicklungen und stellen die wichtigsten Dokumente zur Verfügung.

Stand: 28.07.2011

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