In einem gemeinsamen Antragsverfahren können sich Sachverständige nach § 36 Gewerbeordnung sowie EMAS-Umweltgutachter als sachverständige Stellen nach § 5 Abs. 3 TEHG für die Verifizierung von Emissionsberichten bekannt geben lassen. Dieses Verfahren findet in folgenden Bundesländern Anwendung:
Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen