Sachverständigenliste
Erläuterungen zur Sachverständigenliste
Die Sachverständigen Stellen sind von der Deutschen Akkreditierungsstelle für Umweltgutachter GmbH (DAU) nach dem Umweltauditgesetz als Umweltgutachter zugelassen worden.
Die Zulassungsbereiche entsprechen der aktuell gültigen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008 oder NACE 2008).
Die Sachverständigen Stellen sind von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) als Sachverständige gem. § 36 Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt worden.
In der Liste erfolgt eine Zuordnung nach den Bestellungsbereichen entsprechend der tätigkeitsspezifischen Anhänge der Monitoring Leitlinien 2008-2012 (ML 2008-2012).
Bei Zulassung durch die DAU entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (NACE-Codes) ist zu beachten, dass wirtschaftliche Tätigkeiten im NACE-Code-System durch bis zu fünfstellige Zahlenfolgen beschrieben werden, z.B. „35.11 Elektrizitätserzeugung“. Das System der NACE-Codes ist hierarchisch aufgebaut. Zwei- oder dreistellige Zahlenfolgen schließen die mehrstellige Zahlenfolge mit ein. Für das genannte Beispiel gilt daher, dass eine der Elektrizitätserzeugung zuzuordnende emissionshandelspflichtige Tätigkeit auch durch Umweltgutachter verifiziert werden kann, die für „35.1 Elektrizitätsversorgung“ oder für „35 Energieversorgung“ zugelassen und von der DEHSt entsprechend bekannt gemacht worden sind.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu den einzelnen Sachverständigen Stellen wird von Seiten der DEHSt keine Gewähr übernommen, da bei Änderungen der Zulassung/Bestellung keine automatische Benachrichtigung der DEHSt durch die DAU beziehungsweise die IHKn erfolgt. Die Sachverständigen Stellen werden gebeten, sämtliche Änderungen umgehend mitzuteilen.
Verifizierungen durch eine Sachverständige Stelle, die für die entsprechende Branche nicht zugelassen oder bestellt wurde, werden nicht anerkannt.
Anlagenbetreibern wird daher empfohlen, vor Beginn der Prüfungstätigkeiten durch die Sachverständige Stelle deren Berechtigung zur Verifizierung zu überprüfen. Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber sollten einen Nachweis in Form der Bestellungs-/Zulassungsurkunde und Abgleich mit der Sachverständigenliste fordern.
Besonderer Hinweis für Luftfahrzeugbetreiber
Die Berechtigung zur Verifizierung von Anträgen oder Berichten im Bereich des Luftverkehrs besteht für die in der nachfolgend verlinkten Sachverständigenliste ausgewiesenen
• Umweltgutachter mit Zulassung für den NACE-Code „51 Luftfahrt“ oder
• IHK-Sachverständige mit Bestellung für Anhang XIV, XV ML 2008-2012 Luftverkehr/Aviation.
Weitere für eine Verifizierung im Luftverkehr in Frage kommende, bislang jedoch noch nicht von der DEHSt bekannt gemachte Sachverständige Stellen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) unter Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU).
Die Datenbank der DAU ermöglicht eine Suche nach NACE-Codes. Dort genannte Sachverständige Stellen können sich - soweit noch nicht geschehen - auf Antrag von der DEHSt gebührenfrei als Verifizierer für den Emissionshandel bekannt machen lassen.

