Prüftätigkeit

Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sieht für zentrale Bereiche des Emissionshandels in Deutschland, im Zuteilungsverfahren und in der Emissionsberichterstattung, die Überprüfung von Betreiberangaben durch unabhängige Sachverständige Stellen vor (§§ 5 Abs. 3, 10 Abs. 1 TEHG). Sie sollen gewährleisten, dass Daten nicht nur richtig sind, sondern Berechnungen und Messungen auch vergleichbare Standards zugrunde liegen. Soweit Sachverständige Stellen feststellen, dass Angaben den rechtlichen Vorgaben entsprechen (Verifizierung), erteilen sie hierüber ein Testat, das dann in das geprüfte Dokument integriert wird und bei der DEHSt einzureichen ist.

Entsprechende Rahmenvorschriften für diese Prüftätigkeit beziehen sich vor allem auf die Unabhängigkeit der Sachverständigen Stellen sowie die Trennung von Antragserstellung und Antragsverifizierung (vergleiche „Rahmenvorschriften“ in der links stehenden Spalte).

Unter „Prüfungsrichtlinie“ werden den Sachverständigen Stellen Hinweise zur Antragsprüfung gegeben, die unter anderem die Prüfungstiefe definieren.

Prüfung und Signierung der Antragsdaten durch die Sachverständige Stelle

Kurzbeschreibung

Für die Erfassung der Antragsdaten wird das Formular-Management-System (FMS) genutzt. Die Software sieht die Verifizierung der Daten durch unabhängige, von der DEHSt bekannt gegebene Sachverständige Stellen vor. Der geprüfte Datensatz kann von der Sachverständigen Stelle signiert werden. Abschließend erstellt die Sachverständige Stelle eine Zip-Datei mit den geprüften Angaben und sendet diese über die Virtuelle Poststelle (VPS) an den Anlagenbetreiber zurück. Der Anlagenbetreiber kann die in der signierten Gesamtdatei enthaltenen Daten ansehen und auch abspeichern, jedoch nicht mehr verändern, ohne dabei die elektronische Signatur der Sachverständigen Stelle zu zerstören.

Die elektronische Kommunikation zwischen Anlagenbetreibern, Sachverständigen Stellen und DEHSt erfolgt über die VPS. Für den Import von Daten in das FMS gibt es eine sogenannte XML-Schnittstelle

Softwareanforderungen

  • Internetzugang
  • Erfassungssoftware Formular-Management-System (abrufbar über die Internetseiten der DEHSt)
  • qualifizierte elektronische Signatur (Signaturkarte, Kartenlesegerät, Signatursoftware) - erhältlich über Zertifizierungsdiensteanbieter.

Hinweis: Für die Antragstellung über die VPS der DEHSt können nur die von ausgewiesenen Zertifizierungsdiensteanbietern erstellten Signaturen verwendet werden.

Weitere Informationen zur sicheren Kommunikation mit der DEHSt (insbesondere im Rahmen der Antragstellung) finden sich unter Elektronische Kommunikation.

Stand: 27.07.2011

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