Luftverkehr

Luftverkehr im Emissionshandel

Neben der Industrie und Energiewirtschaft trägt auch der Luftverkehr erheblich zu den globalen Emissionen bei – und das mit stark steigender Tendenz. Seit Januar 2012 wird daher der Luftverkehr in den europäischen Emissionshandel einbezogen. Sowohl gewerbliche als auch nichtgewerbliche Luftfahrzeugbetreiber müssen nun für jede aus ihrer Luftverkehrstätigkeit resultierende Tonne Kohlendioxid (CO2) eine Emissionsberechtigung abgeben.

Vom Emissionshandel betroffen sind grundsätzlich alle Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge durchführen, die im Hoheitsgebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes (Territorium der EU Mitgliedstaaten und Island, Norwegen und Liechtenstein) starten oder landen. Seit 2010 müssen sie ihre Emissionen an die zuständigen Behörden (in Deutschland an die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt, DEHSt) berichten.

Für die Jahre 2010 und 2011 bestand jedoch noch keine Verpflichtung, die entsprechende Menge an Zertifikaten abzugeben. Die DEHSt ist zum aktuellen Zeitpunkt nach EU-Recht für 442 deutsche, europäische und außereuropäische Luftfahrzeugbetreiber zuständig.

Erste Schritte und Erfahrungen

Die Luftfahrzeugbetreiber waren bereits im Jahr 2009 verpflichtet, sogenannte Monitoringkonzepte bei der DEHSt vorzulegen. Diese beschreiben, wie die Emissionen von CO2 und die Transportleistung (in Tonnenkilometern) der Luftfahrzeuge ermittelt und überwacht werden. Jeder emissionshandelspflichtige Luftfahrzeugbetreiber war berechtigt, eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen zu beantragen. Dafür mussten sie bis Ende März 2011 zusammen mit ihrem Zuteilungsantrag einmalig auch einen Bericht über die Tonnenkilometer-Leistung im Jahr 2010 abgeben. Zusätzlich berichteten sie bis Ende März 2011 und 2012 über ihre Emissionen des vorherigen Kalenderjahres (Emissionsbericht).

Von den Betreibern, für die die DEHSt zuständig ist, haben über drei Viertel ihre Pflichten rechtzeitig erfüllt, darunter fast alle großen Fluggesellschaften. Insgesamt sind somit etwa 96 Prozent der Emissionen aus dem Luftverkehr abgedeckt.

Zeitplan

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Termine für Luftfahrzeugbetreiber Quelle: Deut­sche Emis­si­ons­han­dels­stel­le (DEHSt) im Um­welt­bun­des­amt

Daten und Fakten

Reduktionsziele 2012
und 2013-2020
-3% (2012) und -5% (ab 2013) im Vergleich zum Durchschnitt von 2004-2006 (Basislinie), d.h. das Cap liegt bei 97% bzw. 95%
Reduktionsziel der EU in absoluten WertenBasislinie: 221,4 Mio. t CO2
Cap 2012: 214,8 Mio. t CO2
Cap 2013-2020: 210,4 Mio. t CO2
Teilnehmer am Emissionshandel im LuftverkehrÜber 4000 Luftfahrzeugbetreiber aus mehr als 150 Ländern, für 442 davon ist Deutschland zuständig
Kostenlose Zuteilung

85% der Zertifikate in 2012
82% der Zertifikate ab 2013

nach europaweit einheitlichem Benchmark (von der EU-Kommission berechnet):
2012: 0,6797 Emissionsberechtigungen pro 1000 Tonnenkilometer
2013-2020: 0,6422 Emissionsberechtigungen pro 1000 Tonnenkilometer

129 Luftfahrzeugbetreiber, die in Deutschland einen Zuteilungsantrag gestellt haben, erhalten:
42,8 Mio. Zertifikate in 2012
40,5 Mio. Zertifikate ab 2013

Reserve3% der Zertifikate ab 2013
Versteigerungsquote15% der Zertifikate
Stand: 25.04.2012

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Eröffnung von Luftfahrzeugbetreiberkonten im Unionsregister

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Fact Sheet: Emissionshandel im Luftverkehr

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