Antragsverfahren
Um für die dritte Handelsperiode eine kostenlose Zuteilung für eine Bestandsanlage zu erhalten, müssen Sie bis zum 23.01.2012 einen Antrag nach ZuV 2020 stellen. Gegebenenfalls ist hierfür auch eine Datenmitteilung nach ZuV 2020 erforderlich.
- Antrag auf kostenlose Zuteilung nach ZuV 2020
Bericht von zuteilungsfähigen Produktionsmengen sowie weiterer zuteilungsrelevanter Informationen.
- Datenmitteilung nach Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020)
Bericht emissionsrelevanter Stoffströme, Brennstoffenergien und Emissionen.
Eine Bestandsanlage ist eine emissionshandelspflichtige Anlagen, der vor dem 01.07.2011 eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen erteilt wurde.
Stand: 07.12.2011

