Antragsverfahren

Um für die dritte Handelsperiode eine kostenlose Zuteilung für eine Bestandsanlage zu erhalten, müssen Sie bis zum 23.01.2012 einen Antrag nach ZuV 2020 stellen. Gegebenenfalls ist hierfür auch eine Datenmitteilung nach ZuV 2020 erforderlich.


Eine Bestandsanlage ist eine emissionshandelspflichtige Anlagen, der vor dem 01.07.2011 eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen erteilt wurde.

Stand: 07.12.2011

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