Anlagenliste

Die Anlagenliste (NIMs-Liste, NIMs = National Implementation Measures) - in der Fassung, in der sie am 07.05.2012 an die Europäische Kommission notifiziert wurde - enthält die vorläufigen Zuteilungsmengen der stationären Bestandsanlagen in Deutschland für die 3. Handelsperiode. Nicht enthalten sind die neuen Marktteilnehmer, die Luftfahrzeugbetreiber sowie Anlagen, die in der 3. Handelsperiode am Emissionshandel teilnehmen, aber keine Zuteilung mehr erhalten werden.

Die NIMs-Liste muss von jedem EU-Mitgliedstaat bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Diese prüft und genehmigt alle NIMs-Listen und berechnet den sektorübergreifenden Korrekturfaktor für Nicht-Stromerzeuger, mit dem die Zuteilungsmengen europaweit an das zur Verfügung stehende Budget an Emissionsberechtigungen angeglichen wird. Erst danach kann die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die endgültige Zuteilungsmenge berechnen und die Zuteilungsbescheide erstellen.

Bis zum Abschluss der Prüfung können daher zu den vorläufigen Zuteilungsmengen keine Auskünfte erteilt werden. Die Ausgabe der Emissionsberechtigungen für die 3. Handelsperiode konnte aus diesem Grund nicht zum 28.02.2013 erfolgen. Die Europäische Kommission hat dazu am 25.01.2013 eine Information auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Die NIMs-Liste wurde in der Fassung, in der sie erstmalig an die Europäische Kommission notifiziert wurde, im Bundesanzeiger – BAnz AT 04.07.2012 B5 – veröffentlicht.

Die aktuellste veröffentlichte Liste aller emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland der 2. Handelsperiode finden Sie in der Rubrik Zuteilung 2008-2012 unter Anlagenliste.

Für die Luftfahrzeugbetreiber liegt die endgültige Zuteilungsliste für die Jahre 2012 sowie für die 3. Handelsperiode bereits vor und steht zum Download bereit.

Stand: 19.04.2013

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