Rechtliche Grundlagen des Monitorings 2008-2012

Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen sind nach dem TEHG zur Emissionsüberwachung und -berichterstattung verpflichtet. Das TEHG verlangt in Anhang 2 Teil I: Anforderungen an die Ermittlung von Treibhausgasemissionen, dass diese nach Maßgabe der Monitoring Leitlinien zu erfolgen hat, soweit sich aus diesem Gesetz oder einer Verordnung auf Grundlage dieses Gesetzes nichts anderes ergibt. Es wurde festgeschrieben, dass bei Verbrennungsprozessen ein Oxidationsfaktor von 1 anzusetzen ist und dass, soweit im Rahmen der Zuteilung vereinheitlichte Berechnungsmethoden und Rechengrößen für die Ermittlung der historischen Emissionen festgelegt wurden, diese auch im Rahmen der Berichterstattung Anwendung finden. Von Letzterem hat die Bundesregierung in der Zuteilungsverordnung 2012 (§ 4 in Verbindung mit Anhang 1) Gebrauch gemacht.

Die EU-Kommission hat mit der Bestätigung der überarbeiteten Monitoring Leitlinien 2008-2012 am 18.07.2007 den ersten Review-Prozess der Leitlinien abgeschlossen. Die in der ersten Handelsperiode gesammelten Erfahrungen in den Mitgliedstaaten sind über zahlreiche Diskussions- und Abstimmungsprozesse in den Review-Prozess eingeflossen und haben zu mehr Praxisnähe der Anforderungen für die Überwachung und die Berichterstattung der CO2-Emissionen geführt.

Ergänzung der Monitoring Leitlinien 2008-2012: Überwachungs- und Berichterstattungsleitlinien für Distickstoffmonoxid (Anhang XIII)

Mit Beschluss vom 17.12.2008 hat die EU-Komission die Monitoring Leitlinien 2008-2012 rückwirkend zum 01.01.2008 um Überwachungs- und Berichterstattungsleitlinien für Emissionen von Distickstoffmonoxid (Lachgas, N2O) erweitert (siehe Anhang XIII).

Die Änderung der Emissionshandelsrichtlinie sieht ab dem Jahr 2013 vor, Anlagen zur Herstellung von Salpetersäure, Adipinsäure, Glycoxal und Glyoxylsäure in den Emissionshandel einzubeziehen. Für die Mitgliedstaaten besteht nach Artikel 24 der Emissionshandelsrichtlinie bereits in der Handelsperiode 2008-2012 die Möglichkeit, mit diesen Anlagen am Emissionshandel teilzunehmen. In den Niederlanden sind diese Anlagen schon jetzt emissionshandelspflichtig, Österreich und Norwegen haben den Antrag auf Emissionshandelspflichtigkeit gestellt.

Fragestellungen zum Monitoring (Häufig gestellte Fragen)

Weitere Informationen zu spezifischen Fragen der Auslegung und Interpretation der Monitoring Leitlinien 2008-2012 in Deutschland befinden sich in den Häufig gestellten Fragen. Sie wurden in der für die Diskussion und Abstimmung von Fragen des Monitorings eingerichteten AISV-Expertengruppe "Fachlicher Informationsaustausch Monitoring Leitlinien", einem DEHSt/Länder-Arbeitskreis, abgestimmt.

Stand: 21.10.2011

Diese Seite:

Kontakt

Postanschrift

Umweltbundesamt
Deutsche Emissionshandelsstelle


14191 Berlin

Telefon, Fax und E-Mail

Telefon: +49 (0)30 8903-5050
Fax: +49 (0)30 8903-5010