Monitoringkonzept 2008-2012
- Muster-Monitoringkonzept
- Branchenspezifische Beispiele
- Arbeitshilfe zur Umsetzung der Anforderungen in Abschnitt 10.1-10.3 Anhang I der Monitoring Leitlinien 2008-2012
Mit einem anlagenspezifischen Monitoringkonzept muss der Anlagenbetreiber aufzeigen, wie die CO2-Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlage ermittelt werden, ob und wie die Genauigkeitsanforderungen der Monitoring Leitlinien erfüllt werden und in welchen Fällen gegebenenfalls vorgesehen ist, von den Vorgaben der PDF, 387KB: Monitoring Leitlinien 2008-2012 (deutsche Fassung) abzuweichen.
Für Bestandsanlagen muss vor Beginn des Berichtszeitraums ein anlagenspezifisches Monitoringkonzept erstellt oder fortgeschrieben werden, das die Methode zur Überwachung der CO2-Emissionen für die emissionshandelspflichtige Anlage beschreibt. Im Falle von Neuanlagen sind Monitoringkonzepte Teil der Genehmigungsunterlagen.
Eine Verifizierung des Monitoringkonzepts durch eine sachverständige Stelle ist – anders als für den jährlichen Emissionsbericht – nicht notwendig. Das Monitoringkonzept ist Teil des Emissionsberichts. Ein frühzeitiges Einschalten der sachverständigen Stellen im Rahmen einer vorgezogenen Teilprüfung der Emissionsberichterstattung ist möglich und hilfreich.
Das Monitoringkonzept ist der zuständigen Behörde zur Prüfung und Genehmigung vor Beginn des Berichtzeitraums vorzulegen und erneut, wenn die von einer Anlage angewandte Überwachungsmethode in wesentlichen Punkten geändert wird. Für den Fall, dass das Monitoringkonzept für die Handelsperiode 2008 bis 2012 noch nicht genehmigt worden ist, ist die Genehmigung baldmöglichst nachzuholen. Die nachzuholende Genehmigung gilt bis zum Ende der zweiten Handelsperiode.
Muster-Monitoringkonzept
Um die Erstellung der anlagenspezifischen Monitoringkonzepte zu erleichtern, hat die DEHSt ein Muster-Monitoringkonzept erarbeitet. Es soll als Handreichung für die anlagenspezifische Erarbeitung eines Monitoringkonzepts dienen und beinhaltet die erforderlichen Angaben, Daten und Informationen, die in einem Monitoringkonzept enthalten sein müssen.
Eine Verifizierung des Monitoringkonzepts ist nach EG-Emissionshandels-Richtlinie und PDF, 387KB: Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) nicht erforderlich.
Branchenspezifische Beispiele
Zusätzlich zum Muster-Monitoringkonzept stellt die DEHSt die nachfolgenden branchenspezifischen Beispiele zur Verfügung. Beispiele für weitere Branchen folgen in Kürze.
- PDF, 355KB: Energiewirtschaft
- PDF, 157KB: Kleinemittenten der Energiewirtschaft
- PDF, 710KB: Raffinerien
- PDF, 372KB: Keramikindustrie
- PDF, 393KB: Zementindustrie
- PDF, 296KB: Glasindustrie
- PDF, 169KB: Kalkindustrie
- PDF, 438KB: Elektrostahlwerke
Arbeitshilfe zur Umsetzung der Anforderungen in Abschnitt 10.1-10.3 Anhang I der Monitoring Leitlinien 2008-2012
Die DEHSt hat in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Arbeitshilfe zur Umsetzung der Anforderungen in Abschnitt 10.1-10.3 Anhang I der Monitoring Leitlinien 2008-2012 erstellt und abgestimmt.
Im Rahmen des Emissionshandels sind vom Anlagenbetreiber gemäß Abschnitt 10.1-10.3 Anhang I Monitoring Leitlinien 2008-2012 eine effiziente Datenerhebung und -verwaltung sowie ein effizientes Kontrollsystem zur wirksamen Überwachung und Berichterstattung der Emissionen zu implementieren. Die vorliegende Arbeitshilfe gibt Anlagenbetreibern einen Überblick über die Anforderungen an ein derartiges Managementsystem. Darüber hinaus erläutert die Arbeitshilfe beispielhaft zugehörige Inhalte des Monitoringkonzepts, die für die Überwachung und Berichterstattung von Belang sind.

