Emissionsberichterstattung
Als Anlagenbetreiber müssen Sie auf der Basis Ihres anlagenspezifischen Monitoringkonzepts sowie der Monitoring Leitlinien 2008-2012 jährlich Ihre Emissionen ermitteln und einen Emissionsbericht erstellen. Dieser muss von einer Sachverständigen Stelle geprüft und dann jeweils zum 01.03. eines Jahres an die zuständige Landesbehörde übermittelt werden.
Die ermittelten Emissionen von Kohlendioxid (CO2) für die Anlagen eines Betreibers im abgelaufenen Kalenderjahr sind die Grundlage für die „Abrechnung“, das heißt die Abgabe der Emissionsberechtigungen für das betreffende Jahr.
Ablauf der Emissionsberichterstattung
Für die Erstellung Ihres Emissionsberichts steht Ihnen unser Formular-Management-System (FMS) zur Verfügung. Diese serverbasierte Anwendung setzt die Anforderungen an den Inhalt und die Struktur der Berichte so um, wie es in den Monitoring Leitlinien gefordert wird. Die elektronische Kommunikation zwischen Anlagenbetreibern, Landesbehörden, Sachverständigen und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) erfolgt über die Virtuelle Poststelle (VPS). Für den Import von Daten in das FMS gibt es eine sogenannte XML-Schnittstelle.
Abbildung: Ablauf Emissionsberichterstattung
Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
Schritt 1
Legen Sie sich als Anlagenbetreiber online einen Benutzerzugang im FMS an. Geben Sie dann Ihre Daten in die einzelnen Formulare ein. Bereits vorhandene unternehmensinterne Datenbestände oder Daten aus dem Emissionsbericht vom Vorjahr, können Sie über eine XML-Schnittstelle importieren. Danach muss der Emissionsbericht von einer sachverständigen Stelle verifiziert werden.
Schritt 2
a) Die von Ihnen als Anlagenbetreiber beauftragte sachverständige Stelle trägt die im Emissionsbericht ermittelten Emissionen von Kohlendoxid (CO2) ihrer Anlage in die Tabelle der geprüften Emissionen direkt im Register ein (sogenannter VET-Eintrag). Hierzu benennt die sachverständige Stelle mindestens einen Bevollmächtigten, der Zugang zum Register erhält. Als Anlagenbetreiber müssen Sie im Register die sachverständigen Stellen ihren Anlagen zuordnen, damit die Bevollmächtigten die geprüften Emissionen für die zugeordneten Anlagen eintragen können. Diese Eintragung muss vom 01.01. bis 31.03. des Folgejahres erfolgen. Ist ab dem 01.04. keine Eintragung erfolgt, sperrt die Registerverwaltung das Anlagenkonto. Änderungen einer vorgenommenen Eintragung sind durch die sachverständige Stelle bis zum 30.04. des Folgejahres möglich. Danach können Änderungen nur durch die Registerverwaltung nach Abstimmung mit der EU-Kommission vorgenommen werden. Detaillierte Erläuterungen hierzu finden Sie im Handbuch zum Register.
b) Die sachverständige Stelle prüft und bestätigt Ihre eingegebenen Daten im FMS und testiert den Emissionsbericht. Sie erhalten dann im Anhang einer VPS-Nachricht den verifizierten Emissionsbericht als ZIP-Datei über die VPS von der sachverständigen Stelle zurück. Diese Nachricht ist zur Erfüllung der Schriftform von der sachverständigen Stelle qualifiziert elektronisch signiert.
Schritt 3
Leiten Sie die VPS-Nachricht mit dem Emissionsbericht, die sie von der sachverständigen Stelle erhalten haben, erneut über die VPS, bis zum 01.03. eines Jahres an die zuständige Landesbehörde weiter. Auch Sie müssen diese VPS-Nachricht zur Bestätigung der Rechtsverbindlichkeit vor dem Versand mit ihrer Signaturkarte qualifiziert elektronisch signieren.
Schritt 4
Die Landesbehörde prüft stichprobenartig die eingereichten Berichte. Anschließend sendet sie bis zum 31.03. den geprüften Emissionsbericht über die VPS an die DEHSt.

