Aufgaben der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

Die Aufgaben der DEHSt im EU-Emissionshandel und bei JI und CDM sind:

  • Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen:
    Um Zertifikate zu erhalten, stellen die Anlagenbetreiber Zuteilungsanträge. Die DEHSt prüft die von sachverständigen Stellen verifizierten Angaben, nimmt gegebenenfalls Korrekturen vor und gibt die Zertifikate jährlich aus.
  • Prüfung der Emissionsberichte, gegebenenfalls Sanktionsverhängung:
    Zum 1. März jedes Jahres reichen die Unternehmen Emissionsberichte ein. Hier dokumentieren sie ihre CO2-Minderungen sowie die Übereinstimmung ihrer CO2-Emissionen mit den von ihnen gehaltenen Emissionsberechtigungen. Die DEHSt überprüft diese Angaben der Betreiber.
    Die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Emissionsminderungspflichten betrugen in der ersten Handelsperiode (2005–2007) 40 Euro pro Tonne CO2, ab der zweiten Handelsperiode (2008-2012) liegen sie bei 100 Euro pro Tonne CO2. Die „verpasste" Emissionsminderung muss zusätzlich erbracht werden.
  • Kontomanagement für alle nationalen Anlagen- und Handelskonten:
    Die Führung des nationalen Emissionshandelsregisters obliegt der DEHSt, sie verbucht die Emissionsberechtigungen und den Handel mit ihnen.
    Für den Handel stehen den am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen elektronische Konten zur Verfügung. Darüber hinaus kann jede natürliche und juristische Person hier Handelskonten eröffnen. Die DEHSt verbucht Ausgabe, Besitz, Übertragung, Abgabe und Löschung von Berechtigungen.
  • Nationale und internationale Berichterstattung:
    Weitere Aufgaben sind die europäische Berichterstattung zum Emissionshandel und die Kooperation mit dem Klimasekretariat der Vereinten Nationen. Auch Berichtspflichten gegenüber der Öffentlichkeit und jedem einzelnen Handelsteilnehmer werden erfüllt.
  • Mitwirkung bei der Erstellung Nationaler Allokationspläne:
    Die DEHSt unterstützt das Bundesumweltministerium bei der Aufstellung und Genehmigung der nationalen Allokationspläne (NAP).
  • Registrierung und Bekanntgabe der sachverständigen Stellen
  • Zustimmung zu JI- und CDM-Klimaschutzprojekten:
    Die DEHSt hat die Aufgaben der „Designated National Authority“ (DNA) für CDM-Projekte und „Designated Focal Point“ (DFP) für JI-Projekte. Durch die Zustimmung zu solchen Projekten wird Deutschland bei JI und CDM Investorstaat und bei JI-Projekten in Deutschland Gastgeberstaat. Auch die Überprüfung und Bestätigung von Verifizierungsberichten bei JI-Projekten und die Einreichung von Überprüfungsgesuchen gehören zu den Aufgaben der DEHSt.
  • Internationale Zusammenarbeit mit der EU und dem UN-Klimasekretariat:
    Die DEHSt kooperiert eng mit ihren Partnern in der Europäischen Union und mit den Organisationen des internationalen Klimaschutzes.
Stand: 04.03.2008

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