Glossar

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H

  • Handelsperiode

    Zeitraum, für den Emissionsberechtigungen im Rahmen des EU-Emissionshandels ausgegeben werden. Derzeit sind drei Handelsperioden definiert: 2005-2007, 2008-2012 und 2013-2020.

    Siehe auch:
  • Handelsplattform

    Eine elektronische Handelsplattform ermöglicht den Handel von Emissionsberechtigungen über das Internet durch die Darstellung von Informationen zu Kaufs- und Verkaufsangeboten, Mengen und Preisen. Auch der Abschluss und die Abwicklung konkreter Transaktionen kann hierüber realisiert werden.

    Siehe auch:
  • Heiße Luft (Hot air)

    Im Kyoto-Protokoll wurden einigen Staaten (u. a. Russland, Ukraine) deutlich mehr Emissionsberechtigungen zugebilligt, als sie (aufgrund des Zusammenbruchs der heimischen Industrien nach 1990) absehbar benötigen werden. Diesen „überzähligen“ Emissionszertifikaten stehen also keine reellen Emissionen wie in anderen Ländern gegenüber. Darum werden sie als „heiße Luft“ bezeichnet. Sie können per Emissionshandel verkauft werden - mit der Folge, dass den freien Emissionsberechtigungen nicht zwangsläufig Reduktionen in der verkauften Höhe vorausgegangen sind. Auch auf den Preis eines Zertifikats hat eine mögliche „Überschwemmung“ des Marktes mit der „heißen Luft“ negative Auswirkungen. Sollte sich ursprünglich der Handelspreis für eine Emissionsberechtigung in etwa den Investitionskosten für eine Emissionsverringerungsmaßnahme angleichen, könnte nun ein Preisverfall der Zertifikate drohen.

    Siehe auch:

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