Glossar
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Z
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Zeitraum
Gemäß EU-Emissionshandelsrichtlinie und Registerverordnung der Zeitraum, für den Emissionsberechtigungen (EB) im Rahmen des EU-Emissionshandels ausgegeben werden. Es sind bisher drei Zeiträume definiert: 2005-2007, 2008-2012 sowie 2013-2020. Der Begriff wird gleichbedeutend mit den Begriffen Handelsperiode und Zuteilungsperiode verwendet.
Siehe auch:
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Zusätzlichkeit (Additionality)
Prinzip, das aussagt, dass nur Projekte, die nicht sowieso stattgefunden hätten (sondern zusätzlich sind), CO2 Zertifikate erzeugen können
Siehe auch:
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Zuständige Behörde
Die zuständige Behörde für das Zuteilungsverfahren in Deutschland ist nach § 19 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) das Umweltbundesamt (Deutsche Emissionshandelsstelle).
Siehe auch:
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Zuteilungselement
Zusammenfassung aller Eingangs- und Ausgangsströme und entsprechender Emissionen, die sich auf einen spezifischen Ansatz für die kostenlose Zuteilung beziehen.
Siehe auch:
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Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007)
Das Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) ist am 31.08.2004 in Kraft getreten. Es legt die Gesamtmenge an Emissionsberechtigungen (EB) für die erste Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 in den Makrosektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Verkehr und private Haushalte fest. Zudem definiert es die Regeln der Zuteilung für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie, die direkt am Emissionshandel teilnehmen.
Siehe auch:
Zum Thema
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Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012)
Am 18.04.2007 ist der Entwurf für das Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) verabschiedet worden. Damit wurde der zweite Nationale Allokationsplan (NAP II) rechtlich umgesetzt. Das Zuteilungsgesetz 2012 legt sowohl die Gesamtmenge an Emissionsberechtigungen für die Handelsperiode 2008-2012 als auch die Regeln ihrer Zuteilung an die beteiligten Anlagen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie fest.
Siehe auch:
Zum Thema
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Zuteilungsmenge
Anzahl an Emissionsberechtigungen (EB), die an die einzelnen Anlagen für jede Handelsperiode zugeteilt werden.
Siehe auch:
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Zuteilungsperiode
Gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) der Zeitraum, für den Emissionsberechtigungen (EB) im EU-Emissionshandel ausgegeben werden. Zunächst sind zwei Zuteilungsperioden definiert: 2005-2007 und 2008-2012.
Der Begriff wird gleichbedeutend mit den Begriffen Handelsperiode und Zeitraum verwendet.Siehe auch:
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Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV 2007)
Die Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV 2007) ist am 01.09.2004 zusammen mit der Emissionshandels-Kostenverordnung in Kraft getreten. Sie ist die Durchführungsverordnung zum Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007).
Siehe auch:
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Zuteilungsverordnung 2012 (ZuV 2012)
Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsverordnung 2012 – ZuV 2012) veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 40 vom 17.08.2007.
Siehe auch:
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Zwei-Faktor-Authentifikation
Um sich im Deutschen Emissionshandelsregister zu identifizieren, muss der Nutzer nicht nur Nutzernamen und Passwort wissen, sondern auch im Besitz eines Mobiltelefons sein, um eine zuvor angeforderte TAN zu empfangen. Diese TAN muss ab 11.01.2011 zwingend bei sicherheitsrelevanten Prozessen zusätzlich eingegeben werden.
Durch die Nutzung von zwei Kommunikationskanälen (Internet und Mobilfunknetz) wird es unberechtigten Dritten besonders schwer gemacht, an geschützte Informationen zu gelangen.
Siehe auch:

