Glossar

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N

  • NACE-Code

    Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne (NACE)

    Zum Thema
    http://www.schober-international.com/de/htdocs/nace.html
  • Nachrichtentyp

    Für jede Nachricht, die über die Virtuellen Poststelle (VPS) versendet wird, muss ein Nachrichtentyp ausgewählt werden. Dabei wird festgelegt, ob für die Mitteilung eine qualifizierte elektronische Signatur zwingend erforderlich ist oder die Nachricht ohne Signatur verschickt werden kann.

    Siehe auch:
    Zum Thema
  • Nationaler Allokationsplan (NAP)

    Der Nationale Allokationsplan (NAP) ist ein gesamtwirtschaftlicher Zuteilungsplan für Emissionsberechtigungen. Der NAP I teilt jene für 2005 bis 2007, der NAP II jene für 2008 bis 2012 zu. Ein NAP besteht aus Makro- und Mikroplan. Ziel des Makroplans ist der Nachweis der Erfüllung der jeweiligen nationalen Verpflichtungen im Rahmen des Burden Sharing. Dafür müssen für alle Makrosektoren (Private Haushalte, Dienstleistungen/Gewerbe, Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr) Ziele festgelegt werden. Für Neuemittenten wird eine Reserve an Emissionsberechtigungen (EB) geschaffen. Datengrundlage für den Mikroplan der ersten Handelsperiode 2005-2007 sind die Jahre 2000 bis 2002. Darauf aufbauend werden die Regeln für die Zuteilung der Emissionsberechtigungen auf die einzelnen Anlagen angewandt. Der Erfüllungsfaktor, der historische Emissionen und Emissionsziele zusammenführt, wird ebenfalls berücksichtigt. Nach Abschluss der Arbeiten der nationalen Regierungen prüft die EU-Kommission die NAPs der Mitgliedsstaaten.

    Siehe auch:
  • Nationales Konto

    Konto der Bundesrepublik Deutschland im nationalen Register, von dem die Ausgabe der Emissionsberechtigungen an die Anlagenbetreiber und auch die Abgabe der Emissionsberechtigungen durch die Anlagenbetreibern erfolgt.

    Siehe auch:
  • Neuanlagen

    Anlagen, deren Inbetriebnahme nach dem 31.12.2007 erfolgt.

  • Neuemittenten (Newcomer)

    Neue Marktteilnehmer und damit neue Emittenten. Diese müssen grundsätzlich bei der Erstallokation mit anderen Marktteilnehmern gleichgestellt werden. Dazu hält die Bundesrepublik Deutschland eine Reserve von Emissionsberechtigungen zurück, um Newcomern bei Geschäftsaufnahme eine entsprechende Menge an Zertifikaten zuteilen zu können.

  • Nicht-ETS-Anlage

    Eine stationäre technische Einheit, in der keine der im Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) verzeichneten Tätigkeiten durchgeführt wird.

    Siehe auch:
  • Nicht messbare Wärme

    Jede Wärme mit Ausnahme messbarer Wärme.

    Siehe auch:
  • NIMs-Liste

    NIMs-Liste bezeichnet eine Liste der europäischen Mitgliedstaaten mit den emissionshandelspflichtigen Anlagen sowie der vorläufigen Jahresgesamtmenge der den einzelnen Anlagen kostenlos zuzuteilenden Berechtigungen (Einzelstaatliche Umsetzungsmaßnahmen, National Implementation Measures).

    Siehe auch:

Kontakt

Postanschrift

Umweltbundesamt
Deutsche Emissionshandelsstelle


14191 Berlin

Telefon, Fax und E-Mail

Telefon: +49 (0)30 8903-5050
Fax: +49 (0)30 8903-5010