Glossar

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K

  • Kapazität

    Die tatsächlich und rechtlich maximal mögliche Produktionsmenge pro Jahr.

  • Kapazitätserweiterung

    Eine Erhöhung der Kapazität aufgrund einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Änderung der Anlage.

    Siehe auch:
  • Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)

    Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) wurde auf dem Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro angenommen und seither von 186 Staaten ratifiziert. Sie trat 1994 in Kraft. Die Klimarahmenkonvention ist der erste internationale Vertrag, der den Klimawandel als ernstes Problem bezeichnet und die Staatengemeinschaft zum Handeln verpflichtet. Die Konvention bildet den Rahmen für die Klimaschutz-Verhandlungen, die jeweils als Vertragsstaatenkonferenz der Konvention stattfinden. Das Sekretariat der Klimarahmenkonvention (UNFCCC-Sekretariat) hat seinen Sitz in Bonn.

    Zum Thema
  • Klimaschutz

    Klimaschutz meint den Schutz der Erdatmosphäre. Sie enthält die so genannten Treibhausgase, die wie ein Schutzschild den Erdball umgeben und verhindern, dass die von der Erde kommende Wärme ins All entweicht.

  • Klimawandel

    siehe auch Globale Erwärmung

    Siehe auch:
  • Kohlendioxid (CO2)

    Farbloses, nicht brennbares Gas, das in der Luft und in Mineralquellen vorkommt. Es entsteht als Hauptprodukt aus jeder Verbrennung und ist das wichtigste anthropogen erzeugte klimawirksame Spurengas.

    Siehe auch:
  • Kokereigas

    Das bei der Trockendestillation insbesondere von Braunkohle oder Steinkohle aus der Koksofenkammer austretende Gasgemisch.

  • Kontobevollmächtigter

    Der Kontobevollmächtigte ist eine natürliche Person, die zur Vertretung des Kontoinhabers befugt ist.

    Siehe auch:
  • Kontokennung

    Die Kontokennung setzt sich zusammen aus vier Elementen: Nationalstaat, Kontotyp, Kontonummer und Verpflichtungsperiode oder Kennzeichnung als Besitzkonto.

    Siehe auch:
  • Konvertgas

    Das bei der Rohstahlerzeugung nach dem Sauerstoffblasverfahren aus dem Konverter austretende Gasgemisch.

  • Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

    Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in mechanische oder elektrische Energie und nutzbare Wärme innerhalb eines thermodynamischen Prozesses. Unter Gleichzeitigkeit ist zu verstehen, dass der Energieinhalt eines Prozessmediums (Gas oder Dampf) innerhalb eines thermodynamischen Prozesses sowohl zur Strom- als auch zur Wärmeerzeugung genutzt wird (KWK-Prozess).

    Siehe auch:
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage)

    Die Kraft-Wärme-Kopplungsanlage ist eine Einrichtung innerhalb eines Heizkraftwerkes, in der der technische Prozess der KWK teilweise oder ausschließlich stattfindet.

    Siehe auch:
  • Kuppelgas

    Als Nebenprodukt bei der Erzeugung von Grundstoffen entstehendes Gicht-, Kokerei- oder Konvertgas oder eine Mischung aus diesen Gasen.

  • Kyoto-Mechnismen

    Projektbezogene/Flexible Mechanismen

    Siehe auch:
  • Kyoto-Protokoll

    Das Kyoto-Protokoll wurde 1997 von der 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) angenommen. Es ist am 16.02.2005 in Kraft getreten und stellt weltweit den ersten völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zur Eindämmung des Klimawandels dar. Dieser verpflichtet die beteiligten Staaten, den Ausstoß klimaschädlicher Gase - wie zum Beispiel CO2 (Kohlendioxid) - bis 2012 um insgesamt fünf Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Europäische Union hat sich zu einer Reduktion um acht Prozent verpflichtet, wobei Deutschland im Rahmen des Burden Sharing seine Emissionen um 21 Prozent senken will. Dieses Reduktionsziel kann sowohl durch nationale als auch durch gemeinsame EU-Maßnahmen erreicht werden..Die wichtigste europäische Klimaschutzmaßnahme ist der Aufbau des EU-Emissionshandelssystems für Unternehmen.

    Siehe auch:

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