Glossar

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J

  • JI (Joint Implementation)

    Gemeinsame Umsetzung: Möglichkeit für Staaten oder Unternehmen, mit Projekten in anderen Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls Emissionsgutschriften (ERU) zu erwerben, die auf die eigenen Verpflichtungen angerechnet werden können (Artikel 6 des Kyoto-Protokolls).

    Siehe auch:

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