Glossar

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A

  • Abflugplatz

    Abflugplatz ist der Flugplatz, an dem ein Flug, der eine Luftverkehrstätigkeit gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG darstellt, beginnt.

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    Zum Thema
  • Abgabe von Emissionsberechtigungen

    Bezeichnet die Rückgabe von Emissionsberechtigungen auf das Nationale Konto. Die Abgabe von Emissionsberechtigungen ist gemäß dem verifizierten Emissionsbericht der Anlagenbetreiber bis spätestens 30. April des Folgejahrs (erstmalig 2006) durch eine gesondert gekennzeichnete Transaktion zu veranlassen.

    Siehe auch:
  • Alias

    Der Alias wird im Formular-Management-System (FMS) benötigt, um das Bearbeitungsrecht weiterzugeben.

    Siehe auch:
  • Allokation

    Unter Allokation versteht man allgemein die Zuordnung von beschränkten Ressourcen zu potentiellen Verwendern. Im Rahmen des Emissionshandels ist die Zuteilung der Emissionsberechtigungen an die emissionshandelspflichtigen Anlagen gemeint.

    Siehe auch:
  • Allowance

    englisch für Emissionsberechtigung

    Siehe auch:
  • Anhang-1-Tätigkeiten

    Eine Liste von Tätigkeiten und Schwellenwerten im Anhang 1 des geänderten Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), in der festgelegt wird, welche Anlagen im Europäischen Emissionshandelssystem berücksichtigt werden.

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  • Ankunftsflugplatz

    Ankunftsflugplatz ist der Flugplatz, an dem ein Flug, der eine Luftverkehrstätigkeit gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG darstellt, endet.

  • Anlage

    Eine Anlage im Sinne des Emissionshandels verfügt immer über eine eigenständige Betriebsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

  • Anlagenbetreiber

    Eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die die unmittelbare Entscheidungsgewalt über eine Anlage inne hat, und die dabei die wirtschaftlichen Risiken trägt.

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  • Annex-B-Länder

    Gruppe von Ländern, die im Anhang B des Kyoto-Protokolls aufgeführt sind und die sich über ein Ziel ihrer Treibhausgasemissionen geeinigt haben. Beteiligt sind alle Annex-I-Länder (wie 1998 ergänzt) mit Ausnahme der Türkei und Weißrussland.

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  • Annex-II-Länder

    Der Begriff Annex-II-Länder umfasst die so genannten Industriestaaten, also alle OECD-Länder (Stand 1992) mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko, Polen, der Tschechischen Republik, Ungarn und der Slowakischen Republik. Die Annex-II-Länder verpflichten sich laut Kyoto-Protokoll, ihre Treibhausgasemissionen bis 2008/20012 um insgesamt 5,2 Prozent zu reduzieren. Des Weiteren wollen sie den Transfer neuer energieeffizienter Technologien und Techniken für die Nutzung erneuerbare Energien in Entwicklungsländern fördern.

    Siehe auch:
  • Annex-I-Länder

    Annex I bezeichnet den Anhang I zur Klimarahmenkonvention von 1992. Im Annex I sind alle Länder aufgelistet, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention eine Selbstverpflichtung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen übernommen haben. Auf der Liste stehen alle OECD-Länder (außer Korea und Mexiko) sowie alle osteuropäischen Länder (außer Jugoslawien und Albanien).

    Siehe auch:
  • Assigned Amount Units (AAU)

    Zertifikate, die sich aus dem Kyoto-Protokoll herleiten, werden als "zugeteilte Menge" oder "zugeteilte Emissionsrechte" (Assigned Amount Units) bezeichnet. Eine AAU entspricht dem Recht zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid oder CO2-Äquivalent in einem bestimmten Zeitraum. Der Handel mit AAU ist seit 2008 möglich. Der Handel beschränkt sich in der Regel auf die staatliche Ebene.

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  • Atmosphäre

    Die Atmosphäre ist die Lufthülle der Erde. Sie besteht aus Stickstoff (78 Prozent), Sauerstoff (21 Prozent) und enthält Spuren von anderen Gasen wie zum Beispiel Argon, Helium, Kohlendioxid und Ozon.

    Die Atmosphäre spielt eine wichtige Rolle beim Schutz des Lebens auf der Erde, da sie ultraviolette Sonnenstrahlung absorbiert und die Temperaturextreme zwischen Tag und Nacht verringert.

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  • Atmosphärische Treibhausgaskonzentration

    Diese Konzentration wird normalerweise in Parts per Million (ppm) dargestellt. In den letzten 250 Jahren ist die CO2-Emissionskonzentration von ca. 280 ppm auf 385 ppm gestiegen.

    Siehe auch:
  • Aufforstung

    Anpflanzen von Wäldern auf Landflächen, die zuvor brach lagen oder landwirtschaftlich genutzt wurden

  • Auktionierung

    Variante der Allokation: (teilweise) Versteigerung der Emissionsberechtigungen

    Siehe auch:
  • Auslastungskorrekturregel

    Soweit die Kohlendioxid-Emissionen eines Kalenderjahres in der ersten Handelsperiode infolge von Produktionsrückgängen weniger als 60 Prozent der durchschnittlichen jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in der jeweiligen Basisperiode betrugen, hatte der Betreiber bis zum 30. April des folgenden Jahres Berechtigungen in einer Anzahl an die zuständige Behörde zurückzugeben, die der Differenz an Kohlendioxid-Emissionen in Kohlendioxidäquivalenten entsprachen (§ 7 Abs. 9 des Zuteilungsgesetzes 2007). Die Pflicht zur Abgabe von Berechtigungen nach § 6 Abs. 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes blieben unberührt.

  • Authentifikation

    Authentifikation ist der Nachweis einer Identität und deren Prüfung. Dies kann zum Beispiel durch das Einloggen mit Hilfe von Nutzername und Passwort erfolgen. Der Nutzer muss beide Informationen wissen.

  • EU Aviation Allowances (aEUA)

    EU-Aviation Allowances (aEUA) sind spezielle Berechtigungen des Luftverkehrs und werden erstmals zum 28.02.2012 im Unionsregister auf die Luftfahrzeugbetreiber-Konten ausgegeben. Diese sind ausschließlich für Luftfahrzeugbetreiber zur Abgabe einsetzbar und auf Anlagenkonten des stationären Bereichs nicht transferierbar.

    Siehe auch:

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