Projektmechanismen

Joint Implementation (gemeinsame Umsetzung) und Clean Development Mechanism (Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung) sind internationale Klimaschutzprojekte, bei denen die Initiatoren für ihr Engagement Emissionsgutschriften erhalten. Diese können sie im europäischen Emissionshandel einsetzen oder verkaufen. Die Mechanismen tragen so dazu bei, dass Emissionsminderungen dort realisiert werden, wo die Kosten am geringsten sind. Die wirtschaftliche Belastung für die Erfüllung der Kyoto-Ziele fällt also niedriger aus. Grundidee hierbei ist, dass es zweitrangig ist, wo Emissionen abgebaut werden. Global gesehen ist entscheidend, dass es weniger werden.

Das Kyoto-Protokoll erlaubt die Nutzung der so genannten flexiblen Mechanismen Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM). Hierbei können Industriestaaten einen Teil ihrer Reduktionsverpflichtungen dadurch erreichen, dass sie in Projekte im Ausland durchführen. Die erzielten Emissionsverringerungen werden dabei auf die eigene Emissionsreduktionsverpflichtung angerechnet.

Sowohl JI- als auch CDM-Klimaschutzprojekte sind für alle sechs vom Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase möglich.

Die projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls

Seit dem 13.11.2004 ist die so genannte Linking Directive in Kraft. Diese „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der EU im Sinne der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls“ erlaubt den Anlagenbetreibern, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, einen Teil ihrer Klimaschutzverpflichtungen in der ersten Handelsperiode (2005-2007) durch CDM-Projekte und ab der zweiten Handelsperiode (2008-2012) durch CDM- und JI-Projekte zu erfüllen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Atomkraftwerke sowie so genannte Senken-Projekte. Besondere Regeln gelten auch für große Staudammprojekte.

Am 30.09.2005 ist das „Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997“ (das so genannte Projekt-Mechanismen-Gesetz, ProMechG) in Kraft getreten. Damit sind die Vorgaben der EU-Linking Directive, die die Verknüpfung der projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls mit dem europäischen Emissionshandel festlegt, in nationales Recht umgesetzt. Das ProMechG regelt u.a. die Anerkennung von CDM- und JI-Projekten für Deutschland. Das Gesetz ermöglicht damit, dass Anlagenbetreiber ihre Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsberechtigungen auch durch die Abgabe von Emissionsgutschriften aus CDM-Projekten (ab 2006) und JI-Projekten (ab 2008) erfüllen können.

Das Umweltbundesamt (UBA) ist als zuständige nationale Behörde benannt.

Nutzung von Zertifikaten aus den projektbasierten Kyoto-Mechanismen

Prinzipiell können Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen ihrer Pflicht zur Abgabe von Zertifikaten in Höhe ihrer jährlichen CO2-Emissionen durch die Abgabe von Zertifikaten aus projektbasierten Kyoto-Mechanismen – Emission Reduction Unit (ERU) und Certified Emission Reduction (CER) – nachkommen. Die Emissionshandels-Richtlinie sieht für die Nutzung dieser Zertifikate keine bestimmte Höchstgrenze vor. Diese wird von den einzelnen Staaten individuell festgelegt. In Deutschland liegt sie nach den Plänen der Bundesregierung bei 22 Prozent und bezieht sich auf die jeweilige Zuteilungsmenge pro Anlage für die gesamte Handelsperiode 2008-2012.

Weitere Informationen

Informationen zur Nutzung von CER im Europäischen Emissionshandel nach 2013

Die Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können am Anfang der Handelsperiode ihre Abgabepflicht unbeschränkt mit CER und ERU erfüllen, sofern über die Zuteilungsperiode hinweg die Höchstgrenze von 22 Prozent nicht überschritten wird. Auch am Ende der Handelsperiode kann die Abgabeverpflichtung mit einem höheren Anteil dieser Zertifikate erfüllt werden.

CER, ERU und Emissionsberechtigungen sind gleichwertige Zertifikate. Anlagenbetreiber, die über mehr als 22 Prozent CER oder ERU verfügen, können den Überschuss an andere Betreiber verkaufen und dafür Emissionsberechtigungen zukaufen.

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