Umweltbundesamt - Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) (Link zur Startseite)DEHSt - Klimaschutzprojekte-Informationen zur Nutzung von Zertifikaten aus Industriegasprojekten im CDM nach 2012

Informationen zur Nutzung von Zertifikaten aus Industriegasprojekten im CDM nach 2012

Die Europäische Kommission hat mit dem Erlass der Verordnung (EU) Nr. 550/2011 die Verwendung internationaler Gutschriften aus Projekten zur Vernichtung von Industriegasen (HFC-23 und N2O aus der Adipinsäureherstellung) innerhalb des EU-Emissionshandelssystems ab dem 01.01.2013 verboten. Hiervon ausgenommen sind Gutschriften aus bereits existierenden Projekten, die für vor 2013 erfolgte Emissionsreduktionen ausgestellt wurden. Die Verwendung dieser Gutschriften ist bis einschließlich 30.04.2013 zulässig.

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