Informationen zur Nutzung von Zertifikaten aus Industriegasprojekten im CDM nach 2012
Die Europäische Kommission hat mit dem Erlass der Verordnung (EU) Nr. 550/2011 die Verwendung internationaler Gutschriften aus Projekten zur Vernichtung von Industriegasen (HFC-23 und N2O aus der Adipinsäureherstellung) innerhalb des EU-Emissionshandelssystems ab dem 01.01.2013 verboten. Hiervon ausgenommen sind Gutschriften aus bereits existierenden Projekten, die für vor 2013 erfolgte Emissionsreduktionen ausgestellt wurden. Die Verwendung dieser Gutschriften ist bis einschließlich 30.04.2013 zulässig.
