Deutsche Emissionshandelsstelle

CORSIA-Berichterstattung und Nicht-CO2-Effekte

Die CORSIA-Berichterstattung erfolgt für deutsche und europäische Luftfahrzeugbetreiber jeweils gemeinsam mit dem Emissionsbericht (EmB) für den EU-ETS 1 zum 31.03. des Folgejahres. Bis 30.11. informiert die DEHSt die Luftfahrzeugbetreiber individuell über die sich aus ihrer Berichterstattung ergebenden Kompensationsverpflichtung unter CORSIA.   

Zum 31.03.2026 müssen Luftfahrzeugbetreiber auch erstmalig über die von ihren Flügen verursachten Nicht-CO2-Effekte berichten. An der genauen Ausgestaltung der technischen Regeln wird durch die Europäische Kommission zur Zeit noch gearbeitet, sie sollen zum 31.08.2024 veröffentlicht werden. Eine Abgabepflicht für die berichteten Nicht-CO2-Effekte ist bis einschließlich dem Berichtsjahr 2027 nicht vorgesehen.

20.02.2024

Ablauf der Berichterstattung

Als Luftfahrzeugbetreiber müssen Sie auf der Basis Ihres Überwachungsplans sowie der Monitoring-Verordnung jährlich Ihre Emissionen ermitteln und einen Emissionsbericht (EmB) erstellen. Dieser muss von einer Prüfstelle geprüft und dann jeweils zum 31.03. des Folgejahres an die zuständige Behörde übermittelt werden. Bei von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreibern ist das die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die ermittelten Kohlendioxid (CO2)-Emissionen eines Luftfahrzeugbetreibers für die Flüge im abgelaufenen Kalenderjahr sind die Grundlage für die „Abrechnung“, das heißt die Abgabe der Emissionsberechtigungen für das betreffende Jahr.

Für das Erstellen Ihres Emissionsberichts steht Ihnen unser Formular Management System (FMS) zur Verfügung. Diese serverbasierte Anwendung setzt die Anforderungen an den Inhalt und die Struktur der Berichte so um, wie es in der Monitoring-Verordnung gefordert wird. Die elektronische Kommunikation zwischen Luftfahrzeugbetreibern, Prüfstellen und uns erfolgt über die Virtuelle Poststelle (VPS).

Für den Import von großen Datenmengen in das FMS stellen wir Ihnen eine so genannte XML-Schnittstelle zur Verfügung.

Berichterstattung im Luftverkehr - Ablauf

19.02.2024

Teilimport von Daten (XML-Schnittstelle)

Wenn Sie Daten, die für den Emissionsbericht (EmB) relevant sind, bereits in eigenen Datenbanken oder Softwareprogrammen verwalten, können Sie diese über eine Daten-Schnittstelle (die so genannte XML-Schnittstelle) mit der Funktion „Teilimport“ in das Formular Management System (FMS) importieren. Die notwendigen Voraussetzungen für einen Teilimport finden Sie in der Rubrik "Handbücher und Hilfestellungen".

Folgende Detailangaben können Sie mithilfe des Teilimports in den Emissionsbericht einfügen - bezogen auf alle berichtspflichtigen Flüge im Berichtsjahr:

  • die Luftfahrzeugflotte
  • die angeflogenen Flugplatzpaare und die Anzahl der Flüge
  • die Angaben zu selbst definierten Flugplätzen (ohne ICAO-Flugplatzcode)

20.02.2024

Datenlücken

Sollte Ihr Emissionsbericht Datenlücken aufweisen, spezifizieren Sie diese bitte mit der Vorlage „Liste der Datenlücken“, die wir Ihnen zur Verfügung gestellt haben. Die ausgefüllte Vorlage ist an das entsprechende Formular im FMS anzuhängen.

Neben der Identifizierung des Luftfahrzeugbetreibers und der Angabe des Berichtsjahrs sind hierbei folgende Detailangaben einzufügen:

  • Bezugsgröße (z.B. Luftfahrzeug oder Flughafen)
  • Grund für das Auftreten der Datenlücke
  • Art der Datenlücke
  • Verfahren zum Schließen der Datenlücke

20.02.2024

Verbesserungsberichte

Einen Verbesserungsbericht müssen Sie bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen, wenn:

  • die Prüfstelle im Verifizierungsbericht Hinweise auf Fehler und Verbesserungspotenziale gegeben hat (Artikel 9 in Verbindung mit Artikel 69 Absatz 4 der Monitoring-Verordnung).
  • Sie als Luftfahrzeugbetreiber aufgrund eigener Prüfungen Verbesserungsmöglichkeiten an der Überwachungsmethode entsprechend Artikel14 Absatz 1 beziehungsweise Artikel 69 Absatz 1 der Monitoring-Verordnung identifiziert haben.

Betroffene Luftfahrzeugbetreiber müssen uns einen Verbesserungsbericht bis zum 30.06. eines Jahres vorlegen.

20.02.2024

Handbücher und Hilfestellungen

Wir stellen Ihnen eine Reihe von Hilfestellungen und Handbücher bereit, die für die Emissionsberichterstattung relevant sind.

20.02.2024

Online Services

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    Elektronische Kommunikation

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