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Derzeit wird das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) aufgrund der im Frühjahr 2023 erfolgten Novellierung der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) überarbeitet. Dies könnte auch Auswirkungen auf die Regelungen zur Befreiung von Kleinemittenten haben und gegebenenfalls zusätzlich eine Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) erforderlich machen. In welchem Zeitrahmen die Überarbeitungen des TEHG und gegebenenfalls der EHV 2030 abgeschlossen sein werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Sobald genauere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir diese hier auf der Website veröffentlichen und über die Einzelheiten des Antragsverfahrens informieren. Zudem wird das Ende der Antragsfrist im Bundesanzeiger bekannt gegeben werden.
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Buchholzweg 8
13627 Berlin
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