Ingenieur in Turbinenhalle

Emissionshandel

Die Europäische Union führte den Emissionshandel ab 01.01.2005 in ihren Mitgliedstaaten für bestimmte Branchen ein. Das Emissionshandelssystem bietet eine wirtschaftliche Basis, um den Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 zu reduzieren.

Die Idee des Emissionshandels

Der Emissionshandel geht auf eine alte Idee im Umweltschutz zurück: Die Nutzung natürlicher Ressourcen - sowohl für die Versorgung mit Gütern als auch für die Aufnahme der nicht benötigten Abfallprodukte - soll auch in Geldwerten ausgedrückt werden. Der Ausstoß von Treibhausgas-Emissionen, die für den globalen Temperaturanstieg („Treibhauseffekt“) verantwortlich sind, stellt aus der Sicht des Klimaschutzes einen solchen Verbrauch natürlicher Ressourcen dar. Wer klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausstößt, muss im Emissionshandel über entsprechende Berechtigungen verfügen. Stehen dem Verursacher nicht genügend Berechtigungen zur Verfügung, kann er seinen Ausstoß durch den Einbau klimafreundlicher Technologien verringern oder zusätzliche Berechtigungen erwerben. Die Gesamtmenge an Berechtigungen ist hierbei begrenzt. Ein Zukauf an Berechtigungen bedeutet so, dass an anderer Stelle CO2 vermindert wurde.

Die Idee ist also ganz einfach: Für den weltweiten Klimaschutz ist es unerheblich, wo Treibhausgas-Emissionen verursacht werden – entscheidend ist, dass sie insgesamt reduziert werden.

Themen

Kohlekraftwerk Niederaußem

Grundlagen des Emissionshandels

Über die Ge­setz­ge­bung im staat­li­chen und un­ter­neh­me­ri­schen Emis­si­ons­han­del und In­for­ma­tio­nen über die Ver­stei­ge­rung

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Gesetze und Verordnungen

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Über­blick über die Ent­schei­dun­gen der Recht­spre­chung zum Emis­si­ons­han­del

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Zusatzinformationen

Weitere Informationen

Interner Link

Kurzfilm zum Emissionshandel (in englischer Sprache)

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