Termine im stationären Emissionshandel

DatumAkteurProzessRechtsbezug
bis 28.02.DEHStAusgabe der Emissionsberechtigungen an Betreiber§ 9 Abs. 2 TEHG
Art. 40 EG-RegVO
bis 01.03.AnlagenbetreiberAbgabe des verifizierten Emissionsberichts bei der zuständigen Landesbehörde§ 5 Abs. 1 TEHG
Art. 51 EG-RegVO
bis 31.03.LandesbehördenWeiterleitung der Emissionsberichte an die DEHSt§§ 5 Abs. 4, 17 TEHG
bis 31.03.SachverständigeEintragung der verifizierten Emissionen in das Register durch die Sachverständige Stelle (so genannter VET-Eintrag(1))Art. 51 EG-RegVO
bis 01.04.DEHStSperrung der Anlagenkonten, für die kein oder kein ordnungsgemäßer Bericht vorliegt oder für die kein VET-Eintrag erfolgte§ 17 Abs. 1 TEHG
bis 30.04.AnlagenbetreiberAbgabe der Emissionsberechtigungen entsprechend der tatsächlichen Emissionen und gegebenenfalls noch ausstehender Abgabeverpflichtungen aus den Vorjahren§ 6 Abs. 1 TEHG,
Art. 52 und 53 EG-RegVO
01.05.DEHStErstellung der „Tabelle des Stands der Einhaltung“ (2)Art. 56 EG-RegVO
15.05.DEHStVeröffentlichung der verifizierten Emissionen, der Menge der abgegebenen Emissionsberechtigungen und gegebenenfalls noch ausstehender Abgabeverpflichtungen aus den Vorjahren sowie des Stands der Einhaltung aller Anlagen im Deutschen EmissionshandelsregisterAnhang XVI (4) EG-RegVO
30.06.DEHStLöschung der bis zum 30.06. abgegebenen ZertifikateArt. 59 EG-RegVO

(1) „Tabelle der geprüften Emissionen“: Tabelle, in der die verifizierten Emissionen des Berichtsjahrs anlagenbezogen abgelegt werden

(2) „Tabelle des Stands der Einhaltung“: Tabelle, in der die verifizierten Emissionen des Berichtsjahrs den tatsächlich abgegebenen Emissionsberechtigungen gegenübergestellt sind

Stand: 23.04.2010

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