Rechtsprechung
- 2013
- 2012
- 2011
- 2010
- 2009
- 2008
- 2007
- 2006
- 2005
- 2004
- Weitere Entscheidungen zum Emissionshandel des EuG/EuGH
2013
| Datum | Gericht | Sachverhalt | Links |
|---|---|---|---|
| 15.03.2013 | Bundesverwaltungs-gericht Leipzig | Das BVerwG bliebt bei seiner Festsetzung des Streitwerts in den Musterverfahren zur Veräußerungskürzung : entscheidend ist der Antrag des Rechtsmittelführers und für die Wertberechnung der Zeitpunkt der Antragstellung. Damit wird die bisher von den Vorinstanzen praktizierte Deckelung des Streitwerts (Pauschal € 10 pro Berechtigung und Deckelung auf 2.5 % des Wertes der bislang erfolgten Gesamtzuteilung) abgelehnt. Diese Deckelung wurde vom Klagen auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung übernommen. Das BVerwG sieht die wirtschaftlichen Interessen bei Klagen auf Emissionsberechtigungen aber anders: Der Marktpreis einer Emissionsberechtigung entspricht auch dem wirtschaftlichen Interesse und wird nur durch § 39 Abs.2 GKG auf höchstens 30.000.000 € gedeckelt. (Aktenzeichen BVerwG 7 KSt 2.13 (7 C 11.10)) | Beschluss (BVerwG) |
2012
| Datum | Gericht | Sachverhalt | Links |
|---|---|---|---|
| 27.09.2012 | Bundesverwaltungs-gericht Leipzig | Am 27.09.2012 wurden vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (3. Instanz) insgesamt vier (Muster-) Verfahren verhandelt; die Vorinstanz (Verwaltungsgericht Berlin - VG) wurde von der DEHSt jeweils gewonnen. Alle vier Fälle waren im Wege der Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig. weiterlesen | |
| 24.04.2012 | Verwaltungsgericht Berlin | Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Einbau einer neuen Gegendruckturbine, durch die in der Anlage erstmals Wärme und Strom in gekoppelter Produktion erzeugt werden können (Kraft-Wärme-Kopplung – KWK) nicht als erstmalige Inbetriebnahme der Anlage angesehen werden kann, wenn durch die zuständige Genehmigungsbehörde keine neue Anlagengenehmigung erteilt worden ist. weiterlesen | |
| 26.01.2012 | Verwaltungsgericht Berlin | Das Verwaltungsgericht bestätigte die Berechnungsmethode der DEHSt zur Beurteilung der „Kleinemittenteneigenschaft“. Das Gericht stellte klar, dass § 4 ZuV 2012 eine allgemeine Regel zur Bestimmung der Kohlendioxid-Emissionen darstellt, die nicht zwischen einer Zuteilung nach § 6 ZuG 2012 oder nach § 7 ZuG 2012 unterscheidet. (Aktenzeichen: VG 10 K 185.09) |
2011
| Datum | Gericht | Sachverhalt | Links |
|---|---|---|---|
| 19.10.2011 | Verwaltungsgericht Berlin | Das Verwaltungsgericht Berlin stellte fest, das für das Referenzfallszenario bei Joint-Implementation-Projekten nicht nur gesetzliche oder untergesetzliche Normen maßgeblich sind, sondern daneben auch alle einschlägigen nationalen und sektoralen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. ... weiterlesen | |
| 11.05.2011 | Verwaltungsgericht Berlin | Das Verwaltungsgericht hatte über die Härtefallregelung aus § 7 Abs. 5 i.V.m. § 6 Abs. 6 ZuG 2012 zu entscheiden und bestätigte die Anwendung der Härtefallregelung durch die DEHSt. ... weiterlesen | |
| 17.03.2011 | Verwaltungsgericht Berlin | Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Ablehnung der Zuteilung nach § 12 ZuG 2012 durch die DEHSt rechtmäßig war, ... weiterlesen | |
| 10.02.2011 und 18.02.2011 | Verwaltungsgericht Berlin | Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung bestimmt nicht nur den Umfang jeder Tätigkeit, sondern ist auch maßgeblich für die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten innerhalb von Anhang 1 zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). ... weiterlesen |
2010
| Datum | Gericht | Sachverhalt | Links |
|---|---|---|---|
| 18.06.2010 | Oberverwaltungsgericht Berlin | Weder das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) noch das Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) sehen einen Anspruch von Anlagenbetreibern auf eine verbindliche Feststellung der DEHSt über die Anwendbarkeit des TEHG vor. ... weiterlesen | |
| 13.04.2010 | Verwaltungsgericht Berlin | Veräußerungskürzung im Zuteilungsverfahren zulässig – einheitlicher Kohle-Benchmark verstößt nicht gegen EU-Recht Veräußerungskürzung im Zuteilungsverfahren zulässig – einheitlicher Kohle-Benchmark verstößt nicht gegen EU-Recht. ... weiterlesen | Pressemitteilung (DEHSt) |
| 18.02.2010 | Bundesverwaltungs-gericht | Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 18.2.2010 - 7 C 10.09 - entschieden, dass Monitoringkonzepte zur Überwachung von CO2 nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) einer Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden bedürfen. ... weiterlesen | |
| 18.02.2010 | Bundesverfassungs-gericht | Der Prognosecharakter der anteiligen Kürzung ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10.12.2009 bestätigt. BVerfG, 1 BvR 3151/07 vom 10.12.2009 | Beschluss (BVerfG) |
2009
| Datum | Gericht | Sachverhalt | Links |
|---|---|---|---|
| 12.12.2009 | Bundesverfassungs- gericht | Der Prognosecharakter der anteiligen Kürzung ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10.12.2009 bestätigt. BVerfG, 1 BvR 3151/07 vom 10.12.2009 | Beschluss (BVerfG) |
| 24.09.2009 | Bundesverwaltungs-gericht Leipzig | Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinem Urteil vom 24.09.2009 entschied, muss die DEHSt Daten aus den Zuteilungsbescheiden nur eingeschränkt heraus geben. Zwar enthalten die Bescheide Umweltinformationen, die jedoch überwiegend dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen unterliegen. Angaben über die ausgestoßene Gesamtmenge an Kohlendioxid und die Kapazität der Anlage etwa müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, Rechts- und Berechnungsgrundlagen der Zuteilungsentscheidungen sowie Daten über anlageninterne Vorgänge, die Kohlendioxid verursachen (beispielsweise der prozessbedingte Teil der Emissionen), jedoch nicht. (Aktenzeichen: BVerwG 7 C 2.09) | Pressemitteilung (BVerwG) |
| 06.04.2009 | Verwaltungsgericht Koblenz | Genehmigung von Monitoringkonzepten: Das VG Koblenz hat entschieden, dass die zuständige Stelle über die Erteilung einer Genehmigung für ein Monitoringkonzept entscheiden muss, auch wenn der Antrag eine Anlage betrifft, die vor dem Inkrafttreten des TEHG zugelassen wurde. Da vom Verwaltungsgericht Koblenz die Berufung zugelassen wurde, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen: VG Koblenz 1 K 1305/08.KO) | |
| 05.03.2009 | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin zur Emissionshandelskostenverordnung 2007 eingelegten Berufungen des Umweltbundesamtes mit Entscheidung vom 05.03.2009 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 01.02.2008 in vier musterhaft geführten Verfahren (VG 10 A 436.05, VG 10 A 438.05, VG 10 A 510.05 und VG 10 A 37.06 ) die angefochtenen Kostenbescheide auf Grundlage der Emissionshandelskostenverordnung 2007 teilweise aufgehoben und die Berufungen zugelassen. Über die vier Musterverfahren ist in der mündlichen Verhandlung des OVG Berlin-Brandenburg ebenfalls gemeinsam verhandelt worden. Der 12. Senat hat die Revision an das Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Den dagegen zwischenzeitlich eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden wurde nicht abgeholfen. Die Urteile sind rechtskräftig. (Aktenzeichen: OVG Berlin–Brandenburg 12 B 13.08/ 12 B 14.08/ 12 B 15.08/ 12 B 16.08) |
2008
| Datum | Gericht | Sachverhalt | Links |
|---|---|---|---|
| 01.02.2008 | Verwaltungsgericht Berlin | Die angefochtenen Kostenbescheide nach der Emissionshandelskostenverordnung 2007 wurden aufgehoben und die DEHSt zur Rückerstattung der jeweils gezahlten Gebühren nebst Zinsen seit Klageerhebung verpflichtet. Da vom Verwaltungsgericht Berlin die Berufung zugelassen wurde, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen: VG 10 A 436.05, VG 10 A 438.05, VG 10 A 510.05 und VG 10 A 37.06 ) | Pressemitteilung (VG Berlin) |
2007
| Datum | Gericht | Sachverhalt | Links |
|---|---|---|---|
| 17.12.2007 | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | Bei der Bemessung des Streitwerts ist eine Obergrenze von 2.5% des Werts der Gesamtzuteilung an die jeweilige Anlage einzuhalten. (Aktenzeichen: OVG 12 L 98.07. Der Beschluss ist nicht veröffentlicht und noch nicht rechtskräftig.) | |
| 20.11.2007 | Verwaltungsgericht Berlin | Die Pflicht zur Teilnahme einer Anlage der Energiewirtschaft oder der energieintensiven Industrie am Emissionshandel richtet sich nach ihrer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Diese durchgängige Verwaltungspraxis der DEHSt wurde in fünf Fällen für Anlagen aus der Salzgewinnung erneut bestätigt. Demnach unterliegen Anlagen zur Trocknung von Granuliergut bei der Salzgewinnung dem Emissionshandel. (Aktenzeichen: VG 10 A 115.06, VG 10 A 108.06, VG 10 A 112.06, VG 10 A 114.06) Die Urteile sind noch nicht veröffentlicht und noch nicht rechtskräftig, weiter vor dem OVG mit dem Aktenzeichen OVG 12 N 11.08, OVG 12 N. 08, OVG 12 N 13.08, OVG 12 N 14.08, OVG 12 N 15.08 | |
| 07.11.2007 | Europäisches Gericht | Das Europäische Gericht erster Instanz bestätigt die Rechtmäßigkeit von deutschen Ex-Post-Korrekturen (Aktenzeichen: T-374/04) | |
| 16.10.2007 | Bundesverwaltungs-gericht Leipzig | Das Bundesverwaltungsgericht hat letztinstanzlich in mehreren Verfahren über die Grundfragen der Zuteilung von Emissionsberechtigungen nach dem Zuteilungsgesetz 2007 entschieden. Die zur Einhaltung des Gesamtbudgets vorgenommene anteilige Kürzung gemäß § 4 Abs. 4 ZuG 2007 ist rechtmäßig. Die sogenannten Optierer fallen jedoch nicht der anteiligen Kürzung. In zwei Verfahren der Ziegelindustrie wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, dass Emissionen aus der Porosierungsmitteln und organischen Bestandteilen des Tons nicht als prozessbedingte Emissionen anzuerkennen sind. (Aktenzeichen: 7 C 6/07, 7 C 29/07 (sog. Optierer) und 7 C 33/07, 7 C 28/07 (sog. Nichtoptierer), Verfahren der Ziegelindustrie: 7 C 6/07 (Optierer) und 7 C 28/07 (Nichtoptierer), die Urteile sind rechtskräftig. Die Klägerin hat gegen das Urteil zu den sog. Optierern (Az. 7 C 33/07) Verfassungsbeschwerde erhoben (Az. 1 BvR 3151/07). Vorgehende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30.11.2006 zur anteiligen Kürzung: Die Berufungen gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin vom 07.04.2006 wurden in zwei Fällen bestätigt und in vier weiteren Fällen, die die sog. Optierer betrafen, wurden die Urteile geändert. (Aktenzeichen: OVG 12 B 23.06, OVG 12 B 20.06, OVG 12 B 22.06, OVG 12 B 15.06 für Optierer und OVG 12 B 13.06, 12 B 14.06 für Nichtoptierer) Vorgehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 07.04.2006 zur anteiligen Kürzung gemäß § 4 Abs. 4 ZuG 2007: Die Klagen wurden vom Verwaltungsgericht abgewiesen. (Aktenzeichen: VG 10 A 255.05 für Nichtoptierer, VG 10 A 372.05 für Optierer) | |
| 21.09.2007 | Verwaltungsgericht Berlin | Zuteilungen nach der Härtefallregelung des § 7 Abs. 11 ZuG 2007 unterliegen keiner weiteren Kürzung. Das Urteil ist rechtskräftig. (Aktenzeichen: VG 10 A 266.06, nicht veröffentlicht) | |
| 11.09.2007 | Europäisches Gericht | Das Europäische Gericht erster Instanz hat die Klagen mehrerer Unternehmen gegen die an Deutschland gerichtete Entscheidung der Kommission zum Nationalen Allokationsplan 2008-2012 wegen fehlender individueller Betroffenheit als unzulässig abgewiesen. (Aktenzeichen: T-28/07) Auch das Rechtsmittel der Unternehmen wurde vom Europäischen Gerichtshof per Beschluss am 08.04.2008 wegen fehlender individueller Betroffenheit zurückgewiesen. | |
| 31.05.2007 | Verwaltungsgericht Berlin | DEHSt wendete die Härtefallregelungen gemäß § 7 Abs. 10 und Abs. 11 ZuG 2007 rechtmäßig an. In einem Fall hat das Verwaltungsgericht entschieden, die Härtefallregelungen nach § 7 Abs. 11 ZuG 2007 ohne weitere Kürzungen nach § 4 Abs. 4 und § 5 ZuG 2007 anzuwenden. Die Urteile sind rechtskräftig. (Aktenzeichen: A 322.06, VG A 323.06, VG 10 A 405.06, VG 10 A 275.06, nicht veröffentlicht) | Pressemitteilung (DEHSt) |
| 09.05.2007 | Verwaltungsgericht Berlin | Die DEHSt wendete die Härtefallregelungen des § 7 Abs. 10 und Abs. 11 ZuG 2007 rechtmäßig an. Die Urteile sind rechtskräftig. (Aktenzeichen: VG 10 A 247.06, VG 10 A 339.06, VG 10 A 340.06, VG 10 A 341.06, VG 10 A 272.06, nicht veröffentlicht) | Pressemitteilung (DEHSt) |
| 03. und 14.05.2007 | Bundesverfassungsgericht | Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen und in einem Beschluss die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Emissionshandels bestätigt. Die Beschlüsse sind rechtskräftig. (Aktenzeichen: 1 BvR 1847/05, 1 BvR 2036/05 Vorgehend zu 1 BvR 1847/05: Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 30.06.2005 zur Verfassungsmäßigkeit der Pflichten aus dem TEHG (Aktenzeichen: W 4 K 04.948, siehe unten) Vorgehend zu 1 BvR 2036/05: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2005 | Pressemitteilung (BVerfG) |
| 30.04.2007 | Europäisches Gericht | Das Europäische Gericht erster Instanz hat die Nichtigkeitsklage eines Unternehmens mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig abgewiesen. Das Unternehmen hatte erfolglos die im deutschen NAP 2005-2007 vorgesehene Übertragungsregel beanstandet. (Aktenzeichen: T-387/04) | Beschluss |
| 13.03.2007 | Bundesverfassungs- gericht | Das Bundesverfassungsgericht hat den Normenkontrollantrag von Sachsen-Anhalt abgewiesen und festgestellt, dass die besondere Zuteilungsregel für frühzeitige Emissionsminderungen aus § 12 ZuG 2007 mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Beschluss ist rechtskräftig. (Aktenzeichen: 1 BvF 1/05) | Pressemitteilung (BVerfG) |
| 02.02.2007 | Verwaltungsgericht Berlin | Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Anlagenverständnis der DEHSt bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. (Aktenzeichen: VG 10 A 261.06) | Pressemitteilung (DEHSt) |
2006
| Datum | Gericht | Sachverhalt | Links |
|---|---|---|---|
| 17.11.2006 | Verwaltungsgericht Berlin | Emissionen aus Porosierungsmitteln und organischen Bestandteilen des Tons werden nicht als prozessbedingte Emissionen anerkannt. Die Urteile sind rechtskräftig. (Aktenzeichen: : VG 10 A 518.05, VG 10 A 522.05, VG 10 A 21.06, VG 10 A 514.05, VG 10 A 502.05 u.a., nicht veröffentlicht) Nachfolgend: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.10.2007 (Aktenzeichen: BVerwG 7 C 6/07 (Optierer) und BVerwG 7 C 28/07 (Nichtoptierer), siehe oben) | Pressemitteilung (DEHSt) |
| 17.11.2006 | Verwaltungsgericht Berlin | Reichweite von Umweltinformationsansprüchen nach UIG (Umweltinformationsgesetz) Aktenzeichen: VG 10 A 6.06, nicht veröffentlicht und nicht rechtskräftig; weiter vor dem OVG unter dem Aktenzeichen OVG 12 B 23.07: Die Klägerin begehrt Einsichtnahme in die Zuteilungsbescheide von Konkurrenzunternehmen. VG 10 A 346.06, nicht veröffentlich und rechtskräftig: Bescheidungsurteil, die Klägerin begehrte die Herausgabe von Vermerken u. Vorlagen betreffend die Anwendung der anteiligen Kürzung gem. § 4 Abs. 4 ZuG 2007. In gleicher Angelegenheit Klage gegen BMU unter dem Az. VG 10 A 182.06, nicht veröffentlicht und nicht rechtskräftig; weiter vor dem OVG unter dem Aktenzeichen OVG 12 B 24.07.) | |
| 06.04.2006 | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | Entscheidung über die Festsetzung des Streitwerts bei der Zuteilung von Berechtigungen nach dem TEHG. Der Beschluss ist rechtskräftig. (Aktenzeichen: OVG 12 L 16.06) |
2005
| Datum | Gericht | Links | |
|---|---|---|---|
| 28.11.2005 | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | Durch Beschluss im vorläufigen Rechtsschutz wurde die Erhebung der Emissionshandelsgebühr für rechtmäßig erklärt. Der Beschluss ist rechtskräftig. (Aktenzeichen: OVG 12 S 9.05) | |
| 30.06.2005 | Bundesverwaltungs-gericht | Die Einführung des Emissionshandelssystems ist mit europäischen Grundrechten vereinbar und die Zuständigkeitsregeln des TEHG verstoßen nicht gegen Kompetenznormen des Grundgesetzes. (Aktenzeichen: 7 C 26/04, das Urteil ist rechtskräftig.) Vorgehend: Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 30.06.2005: Nachgehend: Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.2007 (Aktenzeichen: 1 BvR 2036/05, siehe oben) | |
| 20.05.2005 | Verwaltungsgericht Berlin | Anträge auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen Kostenbescheide wurden als unzulässig abgewiesen. Die Beschlüsse sind rechtskräftig. Aktenzeichen: VG 10 A 109.05, VG 10 A 71.05, nicht veröffentlicht |
2004
| Datum | Gericht | Sachverhalt | Links |
|---|---|---|---|
| 09.11., 18.10., 01.09.2004 | Verwaltungsgerichte Würzburg, Karlsruhe, Augsburg | Die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz haben keinen Erfolg. Aus § 4 Abs. 7 Satz 1 TEHG lässt sich kein fiktiver Verwaltungsakt ableiten. Die Beschlüsse sind rechtskräftig. (Aktenzeichen: W 4 S 04.1030; 10 K 2205/04, Au 4 E 04.1237) |
Weitere Entscheidungen zum Emissionshandel des EuG/EuGH
| Datum | Gericht | Sachverhalt | Links |
|---|---|---|---|
| 04.06.2012 | Europäisches Gericht | Das Gericht wies die Nichtigkeitsklagen des Europäischen Wirtschaftsverbands der Eisen- und Stahlindustrie und von Unternehmen der Stahlindustrie als unzulässig zurück. Der Verband und die Unternehmen haben erfolglos versucht, den Beschluss der Kommission über die Zuteilung kostenloser Zertifikate für die Emissionshandelsperiode 2013 bis 2020 anzufechten. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Unternehmen wegen fehlender individueller Betroffenheit nicht klagebefugt sind. (Aktenzeichen: T-379/11 und T-381/11) | |
| 29.03.2012 | Europäischer Gerichtshof | In zwei Rechtsmittelverfahren bestätigte die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofs Entscheidungen des Europäischen Gerichts, in denen die Ablehnung der Nationalen Allokationspläne der Republik Estland und der Republik Polen durch die Kommission für nichtig erklärt worden war. (Aktenzeichen: C-504/09 P und C-505/09 P, Aktenzeichen erste Instanz: T-183/07 und T-263/07) | |
| 21.12.2011 | Europäischer Gerichtshof | Der Europäische Gerichtshof hat im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Gültigkeit der Richtlinie 2008/101/EG, mit der der Luftverkehr in den Europäischen Emissionshandel einbezogen wird, bestätigt. Die Richter folgten den Schlussanträgen der Generalanwältin und entschieden, dass die Richtlinie weder gegen Völkervertragsrecht noch gegen Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts verstößt. (Aktenzeichen C-366/10) | |
| 15.09.2011 | Präsident des Europäischen Gerichts | Die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz des Europäischen Wirtschaftsverbands der Eisen- und Stahlindustrie und von Unternehmen der Stahlindustrie wurden mangels Rechtsschutzinteresse und mangels Dringlichkeit als unzulässig zurückgewiesen. Der Wirtschaftsverband und die Unternehmen konnten nicht nachweisen, dass sie durch das Abwarten der Hauptsache einen persönlichen und irreparablen Schaden erleiden. (Aktenzeichen: T-379/11 R und T-381/11 R) | |
| 22.03.2011 | Europäisches Gericht | Das Gericht hat entschieden, dass Änderungen des Nationalen Zuteilungsplans als Übermittlung einzustufen sind und daher auch der Frist von drei Monaten unterliegen. Die Änderung des Nationalen Zuteilungsplans der Republik Lettland hat mangels rechtzeitiger Ablehnung durch die Kommission daher Gültigkeit erlangt. Der Nichtigkeitsklage der Republik Lettland gegen die Entscheidung der Kommission wurde folglich stattgegeben. (Aktenzeichen: T-369/07) | Urteil |
| 22.12.2010 | Europäischer Gerichtshof | Der Europäische Gerichtshof hat im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens festgestellt, dass Transaktionsdaten, wie die Namen der Inhaber von übertragenden Konten und Empfängerkonten, die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen stehenden Zertifikate oder Kyoto-Einheiten sowie Datum und Uhrzeit der Transaktionen vertrauliche Daten darstellen. Die Öffentlichkeit kann auf Transaktionsdaten ohne Zustimmung des jeweiligen Kontoinhabers nur dann zugreifen, wenn und soweit diese im öffentlich zugänglichen Bereich des Registers veröffentlicht worden sind. (Aktenzeichen: C-524/09) | Urteil |
| 02.03.2010 | Europäisches Gericht | Das Gericht hat die Nichtigkeitsklage und den Antrag auf Schadensersatz eines Stahlunternehmens abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Emissionshandelsrichtlinie das Unternehmen nicht unmittelbar und individuell betrifft. Zum Antrag auf Schadensersatz führte das Gericht aus, dass die Klägerin nicht darlegen konnte, dass der Gesetzgeber mit dem Erlass der Emissionshandelsrichtlinie rechtswidrig gehandelt habe, sodass auch dieser Antrag abzuweisen war. (Aktenzeichen: T-16/04) | Urteil |
| 16.12.2008 | Europäischer Gerichtshof | Der Europäische Gerichtshof hat im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Gültigkeit der Richtlinie 2003/87/EG und ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz bestätigt. Geklagt hatte ein Stahlunternehmen, dass in der Einbeziehung des Stahlsektors und der gleichzeitigen Nichteinbeziehung des Chemie- und Nichteisenmetallsektors eine Ungleichbehandlung sah. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist, weil dem Gesetzgeber ein weites Ermessen zuzubilligen ist. Die schrittweise Einbeziehung weiterer Sektoren zur Minderung des Verwaltungsaufwands und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Emissionshandels ist vom Wertungsspielraum des Gesetzgebers umfasst, sodass kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vorliegt. (Aktenzeichen: C-127/07) | Urteil |
| 09.11.2007 | Europäisches Gericht | Das Europäische Gericht erster Instanz weist den Antrag Polens auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Kommission zum Nationalen Allokationsplan zurück. (Aktenzeichen: T- 183/07 R) | |
| 01.10.2007 | Europäisches Gericht | Das Europäische Gericht erster Instanz hat die Nichtigkeitsklagen eines Unternehmens gegen die Entscheidung der Kommission zu den Nationalen Allokationsplänen der ersten und zweiten Handelsperiode der Slowakischen Republik mangels unmittelbarer Betroffenheit als unzulässig abgewiesen. (Aktenzeichen: T-27/07, 7-498/04) | |
| 25.06.2007 | Europäisches Gericht | Das Europäische Gericht erster Instanz hat die Nichtigkeitsklagen mehrerer Stromversorgungsunternehmen gegen die Entscheidung der Kommission zum Änderungsvorschlag des Vereinigten Königreichs zum Nationalen Allokationsplan mangels unmittelbarer und individueller Betroffenheit als unzulässig abgewiesen. (Aktenzeichen: T-130/06) | Beschluss |
| 18.05.2006 | Europäischer Gerichtshof | Die Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen Italien wegen nicht fristgerechter Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie ist begründet. (Aktenzeichen: C-122/05) | Urteil |
| 12.01.2006 | Europäischer Gerichtshof | Die Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen Finnland wegen nicht fristgerechter Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie ist begründet. (Aktenzeichen: C-107/05) | Urteil |
| 23.11.2005 | Europäisches Gericht | Das Europäische Gericht erster Instanz hat entschieden, dass das Recht eines Mitgliedstaates, Änderungen des Nationalen Zuteilungsplans vorzuschlagen, nicht beschränkt werden darf. Der Nichtigkeitsklage, mit dem das Vereinigte Königreich unter anderem die Erhöhung der Gesamtmenge zuzuteilender Zertifikate erreichen wollte, wurde in vollem Umfang stattgegeben. (Aktenzeichen: T-178/05) | Urteil Pressemitteilung (EuG) |

