Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung
Für die ab dem 11. August 2007 entstandenen Gebühren gilt die ProMechGebV in der Fassung der Ersten Verordnung zur Änderung der ProMechGebV. Diese wurde durch die Verordnung vom 28. August 2008 (BGBl. I S. 1830) geändert.
Für die bis zum 10. August 2007 entstandenen Gebühren für Amtshandlungen nach dem ProMechG (maßgeblich ist im Allgemeinen der Zeitpunkt der Antragstellung) gilt die Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung (ProMechGebV) in der Fassung vom 18.11.2005.
Stand: 30.01.2009
