Datenmitteilung 2006 - Teilnehmer
Information zur Definition der Anlagen verfügbar, die durch Änderungen des Anwendungsbereichs des CO2-Emissionshandels in der zweiten Handelsperiode (2008-2012) zusätzlich vom TEHG erfasst werden
Betroffen von der Datenerhebungsverordnung 2012 (DEV 2012) sind alle Anlagen, die dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz unterliegen (Ausnahme: Anlagen der keramischen Industrie mit einer Produktionskapazität von weniger als 75 Tonnen pro Tag). Bestandsanlagen müssen die emissionsrelevanten Daten für die Jahre 2003 und 2004 mitteilen; die so genannten Optierer (Zuteilung in der ersten Handelsperiode nach § 7 Abs. 12 ZuG 2007) zusätzlich auch Daten für die Jahre 2000 bis 2002. Die Teilnahme an der Datenerhebung ist für diesen Anlagenkreis verpflichtend.
| Erhebungsjahre | Teilnehmerkreis |
|---|---|
| 2003-2004 | fast alle Bestandsanlagen (Anlagen, die ihre Zuteilung für die erste Handelsperiode auf Basis historischer Emissionen erhalten haben, § 7 Abs. 2 ZuG 2007) |
| 2000-2004 | so genannte Optierer (Anlagen, die ihre Zuteilung für die erste Handelsperiode auf Basis von Produktionsprognosen erhalten haben, § 7 Abs. 12 ZuG 2007) |
| 2004 | Bestandsanlagen, bei denen die Basisperiode 2001-2003 (§ 7 Abs. 3 oder 4 ZuG 2007) oder 2002-2003 (§ 7 Abs. 5 ZuG 2007) der Zuteilung für die erste Handelsperiode zu Grunde lag |
| 2003-2004 | Bestandsanlagen mit Erstinbetriebnahme 2003 oder 2004, die ihre Zuteilung für die erste Handelsperiode auf Basis des § 8 Abs. 1 ZuG 2007 erhalten haben) |
| 2000-2005 | neu ab 2008 am Emissionshandel teilnehmende Anlagen (freiwillige Teilnahme) |
Zusätzlich zu den Daten zur Berechnung der CO2-Emissionen zurückliegender Jahre enthält die DEV 2012 Datenabfragen zur Vorbereitung einzelner Zuteilungsregeln in der zweiten Handelsperiode. Dies betrifft zusätzliche Angaben bei Weiterleitungen von Kuppelgasen (§ 4 DEV 2012), bei Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (§ 5 DEV 2012) sowie Angaben zu alten Kondensationskraftwerken (§ 6 DEV 2012).
Betreiber von Anlagen, die in der zweiten Handelsperiode erstmalig am Emissionshandel teilnehmen, werden dringend gebeten, sich freiwillig an der Datenerhebung zu beteiligen, da die von allen Beteiligten angestrebte Vermeidung nachträglicher Anpassungen (anteilige Kürzung) der Zuteilungsmengen im Zuteilungsverfahren nur auf der Basis einer verlässlichen Datengrundlage möglich ist. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine gesonderte Information zur Definition der Anlagen veröffentlicht, die in der Zuteilungsperiode 2008–2012 zusätzlich vom Anwendungsbereich des TEHG erfasst werden sollen.

