Deutsche Emissionshandelsstelle



Umweltbundesamt - Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Herzlich willkommen auf den Internetseiten der DEHSt!

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls: des Emissionshandels und der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM).

Unser Auftrag:

  • Wir sind dem Klimaschutz als langfristiger und internationaler Aufgabe verpflichtet.
  • Wir unterstützen die Teilnehmer am Emissionshandel bei der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben und ermöglichen ihnen, ihren Pflichten nachzukommen und ihre Rechte wahrzunehmen.
  • Wir verstehen unsere Aufgabe als Dienstleistung einer modernen Behörde und arbeiten vorausschauend und ergebnisorientiert.
  • Wir gehen mit Ressourcen kostenbewusst und ökologisch verantwortlich um.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dem Leitbild des Umweltbundesamtes verpflichtet.

Stand: 22. Juli 2010

Versteigerung von Emissionsberechtigungen: Periodischer Bericht

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt veröffentlicht Bericht für Mai 2010.

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Bericht "Kohlendioxidemissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen im Jahr 2009 in Deutschland"

Seit dem 15. Mai ist der Erfüllungsstatus oder Compliance Status der emissionshandelspflichtigen Anlagen im Deutschen Register und für alle europäischen Anlagen im Community Independent Transaction Log (CITL) der EU-Kommission einsehbar. Die Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen waren verpflichtet bis zum 30. April 2010 Emissionsberechtigungen entsprechend der Kohlendioxidemissionen ihrer Anlage im Jahr 2009 abzugeben.

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Emissionshandel: Musterklagen gegen Umweltbundesamt erfolglos

Veräußerungskürzung im Zuteilungsverfahren zulässig – einheitlicher Kohle-Benchmark verstößt nicht gegen EU-Recht

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